Rita Schwarzelühr-Sutter wirbt bei Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für offene WLAN-Hotspots

21.06.2016 Der Bundesrat hat der Änderung des Telemediengesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg für offene WLAN-Hotspots endlich auch in Deutschland frei“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
„Insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen und bei den Gemeinden in meinem Wahlkreis am Hochrhein und im Hochschwarzwald möchte ich dafür werben, die Potenziale von offenen WLAN-Angeboten zu erkennen und zu nutzen. Offene WLAN-Angebote werden zunehmend zu entscheidenden Standortfaktoren in den Kommunen, sie steigern deren Attraktivität und können die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung verbessern sowie die Identifikation mit ihrer Kommune fördern. Sie ermöglichen attraktive Angebote für den ÖPNV und für den Tourismus. Insbesondere auch im Bildungsbereich – an den Schulen und Hochschulen, in Jugendherbergen, Bibliotheken oder auch Museen – werden Kommunen von offenen WLAN profitieren. Auch in Flüchtlingsunterkünften kann nun offenes WLAN rechtssicher angeboten werden, wie dies in vielen Kommunen – nicht selten mit Unterstützung von Freifunk-Initiativen und von Vereinen – bereits heute geschieht. Nicht zuletzt wird auch der Einzelhandel in den Kommunen vom offenen WLAN erheblich profitieren“, führt Rita Schwarzelühr-Sutter aus.
Nachdem der Bundestag am 2. Juni 2016 den Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) in 2./3. Lesung beschlossen hat, hat der Bundesrat am Freitag dieser Änderung zugestimmt. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Nach der Unterzeichnung der Veröffentlichung wird das Gesetz in den kommenden Wochen in Kraft treten. Damit ist endlich auch in Deutschland der Weg für offene WLAN-Netze frei.
Offenes WLAN ist Teil einer offenen Gesellschaft und Bestandteil einer modernen digitalen Infrastruktur. Deutschland hat hier erheblichen Nachholbedarf. Mit dem Gesetz wurde die Voraussetzungen geschaffen, dass deutlich mehr offene WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum ermöglicht werden können – in Städten und Gemeinden, in Cafés, Bibliotheken, Kaufhäusern, Schulen, in Flüchtlingsunterkünften aber auch von privaten Initiativen. Die SPD teilt nicht die Kritik, die neue Regelung sei nicht ausreichend, weil der Ausschluss von Unterlassungsansprüchen nicht explizit im Gesetz steht. „Die Privilegierung der Haftung als Internetzugangsanbieter beschränkt auch die Inanspruchnahme im Rahmen der Störerhaftung. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der neuen Rechtslage öffentliche WLAN-Hotspots rechtssicher angeboten werden können und ein Haftungsrisiko für deren Betreiber nicht mehr besteht“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.