Schnellschuss EEG – SPD fordert konsistente Biomasse-Strategie

29.06.2011 – Zur heutigen Debatte im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG) erklären der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Wilhelm Preismeier und die Berichterstatterin Rita Schwarzelühr-Sutter: „Die SPD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) im Landwirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages ab. Die Bundesregierung hat mit ihrem Entwurf zum EEG ein vollkommen unzureichendes Gesetzeswerk vorgelegt. Der Schnellschuss EEG-Novelle enthält gravierende handwerkliche Fehler.
Die schwarz-gelbe Regierung schreibt damit die Fehler der Vergangenheit fort. Die vorhandenen Nutzungs- und Flächenkonkurrenzen bleiben bestehen. Der Entwurf missachtet ökologische Notwendigkeiten und benachteiligt dezentrale Anlagen zugunsten von Großprojekten.
Die Regierungskoalition gefährdet die erforderliche gesellschaftliche Akzeptanz für den weiteren Ausbau der Biomasseproduktion. Biomasse kann nur dann ein zukunftsfähiger und nachhaltiger Energieträger werden, wenn der Gesetzgeber ökologische und soziale Anforderungen berücksichtigt.
Dafür brauchen wir Mindeststandards für die Biomasseerzeugung. Die SPD fordert erstens eine mindestens dreigliedrige Fruchtfolge. Zweitens ein striktes Umbruchverbot von Dauergrünland. Drittens muss der Maisanteil in Biogasanlagen auf maximal 50 % begrenzt werden. Wir müssen Flächennutzungskonkurrenzen minimieren und regionale Kreisläufe fördern. Um eine standortangepasste Erzeugung von Energiepflanzen zu gewährleisten, wollen wir im ersten Schritt alle nachwachsenden Rohstoffe zur Energiegewinnung in die Nachhaltigkeitsverordnung einbeziehen. Wir wollen die Zertifizierung weiterentwickeln. Dabei wollen wir indirekte und direkte Landnutzungsänderungen sowie soziale Kriterien berücksichtigen und in die Zertifizierung einbeziehen.
Die Vergärung von Schlachtabfällen und Energiepflanzen wollen wir strikt voneinander getrennt halten. Schlachtabfälle gehören nicht in landwirtschaftliche Biogasanlagen. Dabei muss es bleiben. Ansonsten droht die nächste Tierseuche.