Schweizer haben Telearbeits-Rahmenvereinbarung unterzeichnet.

Nun ist es in trockenen Tüchern. Deutschland und die Schweiz haben die Rahmenvereinbarung zur grenzüberschreitenden Telearbeit unterzeichnet.

Für eine moderne Arbeitswelt und die Bedürfnisse der Arbeitnehmer ist es ein starkes Zeichen, dass wir nun endlich eine grenzüberschreitende Homeoffice-Lösung gefunden haben.

Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Austausch mit anderen europäischen Ländern und der Schweiz an einer dauerhaften Homeoffice-Regelung gearbeitet, und hat soeben die Rahmenvereinbarung zur grenzüberschreitenden Telearbeit zum 1. Juli 2023 bestätigt. Demnach kann nun 50% der Arbeitszeit im Homeoffice verbracht werden, ohne dass dies eine Auswirkungen auf die Sozialversicherung hat.

Vor Corona war ein Homeoffice-Anteil von 25-Prozent ohne Auswirkung auf die Sozialversicherung für Grenzgänger möglich. Während Corona wurde eine Sonderregelung eingeführt, die 100-Prozent Homeoffice ermöglichte, um der pandemie-bedingten Realität gerecht zu werden. Diese Ausnahmeregelung läuft zum 30. Juni 2023 aus.