Stuttgart muss verlässlichen Fahrplan für die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke vorlegen

Die Aussagen des grün geführten Landesverkehrsministeriums zur Elektrifizierung der Hochrheinbahn stehen eindeutig im Widerspruch zur dokumentierten Faktenlage. Inhaltliche fundierte Kritik wird in Stuttgart inzwischen als Majestätsbeleidigung betrachtet.

Zur Elektrifizierung der grenzüberschreitenden Hochrheinstrecke hat das Land Baden-Württemberg zwar eine Finanzierungsvereinbarungen mit den betroffenen Schweizer Kantonen abgeschlossen, sie aber nicht für eine GVFG-Finanzierung angemeldet“,  dies teilte mir das Bundesverkehrsministerium am 15. Juni 2018 in einem Schreiben zum Sachstand der Finanzierung der Hochrheinbahn mit.

Bereits im Dezember 2015 hat Verkehrsminister Hermann mir gegenüber schriftlich erklärt, dass sein Haus Gespräche mit dem Bund über die Finanzierung der Elektrifizierung der Hochrheinbahn aus dem GVFG-Topf führe: „Abschließend kann ich Ihnen versichern, dass es mir ein Anliegen ist, die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke so schnell als möglich zu realisieren. Derzeit wird in Gesprächen zwischen meinem Haus und dem Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) abgestimmt, ob eine Finanzierung über Bundes-GVFG-Mittel möglich ist. Somit kann ich Ihnen versichern, dass die von Ihnen vorgeschlagene Prüfung einer Finanzierung über das Bundesprogramm bereits läuft“, so der Minister vor fast drei Jahren.

Zum aktuellen Fortschritt der Stellenbesetzung im Projektteam, das bei der Deutschen Bahn die Ausschreibungsunterlagen für den Bau erstellen soll, liegen aus dem Stuttgarter Verkehrsministerium widersprüchliche Aussagen vor. Am Freitag (22. Juni 2018) räumt der Pressesprecher des Ministeriums ein, dass ein Projektleiter noch nicht erforderlich ist, weil das Projekt ja noch gar nicht läuft. Am darauffolgenden Montag (25. Juni 2018) teilt mir Ministerialdirektor Lahl dann süffisant mit, dass es den vermissten Projektleiter jetzt doch gibt und die DB die Planungen aufgenommen hat. Wem soll man bei diesem Durcheinander noch glauben?

Das GVFG-Bundesprogramm umfasst bislang jährlich rund 332 Millionen Euro und soll laut Koalitionsvertrag auf 1 Milliarde Euro erhöht werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Eine endgültige Programmaufnahme erfolgt nach Vorlage eines vom Land geprüften Finanzierungsantrages, indem die Gesamtfinanzierung als sicher erklärte und die Gesamtwirtschaftlichkeit gemäß dem Verfahren der Standardisierten Bewertung nachgewiesen wurde.