Überbrückungshilfe III mit Verbesserungen für Skiliftbetreiber
Die gerade gestartete Überbrückungshilfe III bessert die Corona-Entschädigung für Skiliftbetreiber nach. Der Anspruch wird jetzt an der Wintersaison 2018/19 gemessen. Wer mehr als 30 Prozent Umsatzdifferenz durch die Corona-Regeln nachweisen kann, bekommt durch die Finanzhilfe des Bundes ab Januar seine Fixkosten weitgehend ersetzt. „Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den Bedingungen für die November- und Dezemberhilfe“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
Für die Betreiber von Skiliften ist der Corona-Winter besonders bitter. Dank der guten Schneeverhältnisse hätten sie in den zurückliegenden Wochen an ihren Kassen vermutlich gute Umsätze gemacht. Bei der Bewertung ihrer potentiellen Umsatzausfälle waren für November- und Dezemberhilfe die schneearmen Vergleichsmonate der Wintersaison 2019/20 herangezogen worden. Entsprechend waren die Skiliftbetreiber weitgehend leer ausgegangen.
Für die Überbrückungshilfe III wurden jetzt die Konditionen so angepasst, dass der Betriebsausfall an den Skiliften besser kompensiert wird. Bei der Bewertung der potentiellen Umsatzausfälle wird ab Januar 2021 die vergleichsweise ebenfalls gute Wintersaison 2018/19 herangezogen, so dass mehr Skiliftbetreiber anspruchsberechtigt sind und höhere Summen ausbezahlt werden. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor.
Die Skiliftbetreiber hatten zuvor gefordert, dass der durchschnittliche Umsatz von drei bis fünf Wintern die Bemessungsgrundlage für den finanziellen Ausgleich sein sollte. Eine solche Regelung sei beihilferechtlich nicht möglich, teilte das Wirtschaftministerium mit. Ausgeschlossen wird auch, die Bescheide für November und Dezember auf der Basis der Neuregelung nachzubessern.
„Ich kann die Unzufriedenheit vieler Skiliftbetriebe verstehen angesichts der idealen Schnee- und Witterungsbedingungen in den zurückliegenden Wochen“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter: „Statt Ski und Rodel gut jetzt ein hoher bürokratischer Aufwand, um an die Ersatzgelder zu kommen. Aber es ist ein guter Schritt, um wenigstens den schlimmsten Fall zu vermeiden.“ Ein Sonderprogramm für Skiliftbetreiber sei seitens der Bundesregierung nicht geplant, so das Bundeswirtschaftsministerium. Die betroffenen Bundesländer könnten jedoch frei entscheiden, eigene spezifische Hilfsprogramme aufzulegen.
„Skifahren und Langlauf gehören im Schwarzwald nicht nur einfach zu unserem südbadischen Lebensgefühl, diese Sportangebote sind auch im Tourismus eine feste Größe. Die Landesregierung Baden-Württemberg sollte daher prüfen, wie sie den Skiliftbetreibern ergänzend helfen kann“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter.