Rita Schwarzelühr-Sutter
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Umsetzung des Schutzauftrages in der Kinder- und Jugendarbeit: Rita Schwarzelühr-Sutter wendet sich an Bundesjustizministerium

20. Juli 2015/in Archiv /von Archiv

17.07.2015 Die Löffinger Vereine haben sich bei der Problematik bei der Umsetzung des Schutzauftrages in der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere bei der verpflichtenden Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses von Personen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, an die SPD- Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter gewandt. Die Vereine sehen durch das Gesetz zusätzliche Schwierigkeiten, Ehrenamtliche für den Jugendbereich zu finden, sowie hohen bürokratischen Aufwand. Es stehe ein Generalverdacht im Raum.
„Der Schutz von Kindern steht ganz klar an erster Stelle. Die Präventions- und Schutzkonzepte müssen allerdings so ausgelegt sein, dass kein Generalverdacht entsteht, der unschuldige Personen vom Ehrenamt abhält und Vereine nicht mit bürokratischen Aufwand überfordert werden. Ich werde mich daher beim Bundesjustizministerium für eine entsprechende Änderung des Kinderschutzgesetztes einsetzen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Die Bundestagsabgeordnete verwies zudem auf die im Februar dieses Jahres stattgefundene öffentliche Anhörung des Familienausschusses, in der Experten zu diesem Thema befragt wurden. Die Arbeitsgruppe Familie in der SPD-Bundestagsfraktion hat im Anschluss an die Anhörung bekräftigt, dass sie dringenden Handlungs- und Regelungsbedarf sieht. „Wir wollen, dass statt des erweiterten Führungszeugnisses eine bereichsspezifische Auskunft erteilt wird. Darin soll lediglich vermerkt sein, ob eine Person einschlägig vorbestraft ist. Damit könnte vermieden werden, dass irrelevante Verfehlung öffentlich werden, die Bürokratie würde sich auf einige Telefonanrufe beschränken und trotzdem könnten Kinder und Jugendliche besser geschützt werden. Für die Umsetzung einer bereichsspezifischen Auskunft benötigt es allerdings eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.
Der Gesetzgeber hat den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SBG VIII) festgelegt. Den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald) hat er dazu verpflichtet, mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu schließen.

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