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Unsicherer Gekröpfter Nordanflug muss vom Tisch

25. August 2009/in Archiv /von Archiv

25.08.2009 – „Die Auffassung des Schweizer Bundesverwaltungsgerichtes, das den gekröpfte Nordanflug auf Sicht auf den Flughafen Zürich als weniger sicher ansieht, begrüße ich außerordentlich. Ich habe mich immer wieder gegen das Anflugverfahren ausgesprochen, da es zu viele Risiken birgt, besonders bei der Route über die schweizerischen Atomanlagen. Jetzt muss der „Gekröpfte“ endgültig vom Tisch“, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat befunden, dass die konventionellen Anflugverfahren grundsätzlich sicherer sind als der gekröpfte Nordanflug auf Sicht. Dessen Einführung widerspräche deshalb dem luftfahrtrechtlichen Grundsatz der maximalen Sicherheit. „Sicherheit muss im Flugverkehr an erster Stelle stehen. Diese kann beim gekröpften Nordanflug auch aufgrund der Nähe zu den schweizerischen Atomanlagen nicht gewährleistet werden. Ich dränge weiter auf Einhaltung der 2,5 nautischen Meilen Grenzabstand“, sagte die Waldshuter SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.

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