Verknüpfung von Eurofighter und Fluglärm beschaffungsrechtlich unzulässig
17.03.2009 – „Auch in Zukunft darf es keine Gegengeschäfte beim Fluglärmproblem mit dem Flughafen Zürich geben. Ziel muss eine politische Lösung auf Grundlage des Fluglärm-Manifests sein“, sagte die SPD-Abgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
Nach erneuter Nachfrage beim Bundesverteidigungsminister erfuhr die Waldshuter Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter, dass die Beschaffung von Eurofightern nicht an Überflugrechte gekoppelt sei. Es seien keine bilaterale Verhandlungen diesbezüglich geführt worden, vielmehr sei von Schweizer Seite „die direkte Verknüpfung der Rüstungsbeschaffung mit der vorgängigen Aufhebung der Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland (DVO) . beschaffungsrechtlich unzulässig“. Der Schweizerische Bundesrat habe dem Nationalrat empfohlen, die Motion des Nationalrats Kaufmann abzulehnen.