Verträge mit Internet- und Telefonanbietern: Verbraucher brauchen klare Rechte

08.06.2011 – Zur heutigen Anhörung zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes erklärt die zuständige Berichterstatterin im Verbraucherausschuss Rita Schwarzelühr-Sutter: „Wir fordern deutliche Nachbesserungen am Entwurf des Telekommunikationsgesetzes (TKG) der Bundesregierung. Wie so oft vertraut Schwarz-Gelb blind darauf, dass sich die Telekommunikationsbranche selbst regulieren wird und verzichtet auf klare Sanktionen. Effektiverer und klarerer Verbraucherschutz bleibt dabei aber auf der Strecke.“
„CDU/CSU und FDP wollten mit der TKG-Novelle Verbraucherinteressen insbesondere bei Internet-, Telefon- und Mobilfunkverträgen stärken, herausgekommen sind jedoch bloß halbherzige Änderungen ohne viel Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wir fordern einen Schadensersatzanspruch, wenn der Wechsel des Internetanbieters nicht innerhalb von 24 Stunden klappt. Internetanbieter, die bei Vertragsanschluss höhere Bandbreiten versprechen als sie anschließend bereitstellen können, müssen keine rechtlichen Konsequenzen fürchten. Knapp der Hälfte aller Verbraucherinnen und Verbraucher steht jedoch nach Vertragsabschluss mit einem Internetanbieter nicht die Internetgeschwindigkeit zur Verfügung, die vorher versprochen wurde. Hier muss mehr für die Verbraucherinnen und Verbraucher getan werden.
Die Sachverständigen haben die Einschätzung der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Bundesregierung geteilt. Die Verbraucher müssen die Möglichkeit haben sich gegen Fehlinformationen und die Nichterbringung von Leistungen besser zur Wehr zu setzen.“