Vom Inkrafttreten des Mindestlohns profitieren auch etliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Wahlkreis Waldshut
05.01.2015 Das Jahr 2015 startet mit einem wichtigen Gesetz: Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kam der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde am 1.1.2015 für rund 3,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland.
„Die Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde am 1.1.2015 ist ein historischer Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik, von dem viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch im Wahlkreis Waldshut profitieren. Lohndumping gehört endlich der Vergangenheit an“, erklärt Waldshuts Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD).
„Der Mindestlohn schützt auch unsere ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer, die schon immer gute Löhne gezahlt haben. Sie müssen jetzt nicht mehr mit Betrieben konkurrieren, deren Geschäftsmodell vor allem auf Dumpinglöhnen basiert“, so die Abgeordnete weiter.
Schlupflöcher zur Umgehung der Lohnuntergrenze gibt es kaum. Dennoch werden die Kontrollmöglichkeiten des Zolls weiter ausgebaut. Der soll ab Anfang kommenden Jahres nicht mehr nur illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ins Visier nehmen, sondern eben auch Verstöße gegen den Mindestlohn. „Dafür werden über 1.600 Stellen in drei Jahren neu geschaffen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter. Für die Kontrolle des Mindestlohns sei es genauso wichtig, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern ab dem 1.1.2015 aufzeichnen müssen. „Nur so kann der Mindestlohn auch in unserem Wahlkreis wirksam kontrolliert werden“, erklärt die Abgeordnete.
Rita Schwarzelühr-Sutter weist auch auf die Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums hin. Diese informiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kostenlos über ihre Rechte und Pflichten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mindestlohn-Hotline beantworten allgemeine Fragen zum Mindestlohn, wobei die individuelle Situation der anrufenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt wird. Außerdem können ab dem 1.1.2015 Verstöße gegen den Mindestlohn anonym bei der Hotline gemeldet werden. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030/60 28 00 28 erreichbar.