„Wir müssen die Infektionsketten flächendeckend unterbrechen“

Corona ist keine Privatsache! Wenn wir Entscheidungen zur Bekämpfung der Pandemie treffen, dann treffen wir sie für die Gesundheit der gesamten Bevölkerung, zum Schutz unserer Familien, Freunde und Nachbarn – und vor allem auch zum Schutz der Risikogruppen und der Schwächsten in unserer Gesellschaft.

Die gerade drastisch steigenden Infektionszahlen zeigen uns vor allem eins: Es gibt zu viele Kontakte zwischen Menschen, bei denen das Corona-Virus übertragen wird. Und besonders erschreckend ist, dass wir bei 75 Prozent dieser Infektionen inzwischen nicht mehr nachverfolgen können, wie sie zustande gekommen sind.

Bund und Länder haben deshalb für den November flächendeckend massive Kontaktbeschränkungen beschlossen, um genau diese unkontrollierten Infektionsketten zu unterbrechen. Die verschärften Regeln gelten ab Montag und sind diesmal bundesweit einheitlich. Das schafft Klarheit – auch für uns in der Grenzregion. Denn die Pandemiebekämpfung darf nicht an Grenzen Halt machen.

Ich danke allen, die bisher durch konsequente Einhaltung der AHAL-Regeln zur Eindämmung der Pandemie beigetragen haben. Ich danke allen, die mit ausgefeilten Hygienekonzepte beigetragen haben, dass Wirtschafts- und Alltagsleben nach der ersten Covid-19-Welle wieder Fahrt aufgenommen haben.

Und ich bitte SIE ALLE, jetzt noch einmal mit einer gemeinsamen Anstrengung eine nationale Gesundheitsnotlage zu verhindern. Die Regeln, die vom 2. November an gelten, greifen wieder tief in unseren Alltag ein. Auch wenn es dem einzelnen schwerfallen mag, wir müssen jetzt noch einmal Solidarität zeigen, #mehrwir beweisen und vier Wochen lang zusammenhalten, um die aktuelle Infektionsdynamik wirkungsvoll zu durchbrechen. Flächendeckende Kontaktbeschränkungen machen das möglich. Das wissen wir aus der ersten Covid-19-Welle.

Im Vergleich zur ersten Pandemiewelle bleiben uns aber wichtige Säulen des Alltags wie Schulen und Kindergärten, aber auch weite Teile der Wirtschaft erhalten. Unternehmen sollten ihren Mitarbeitern Homeoffice ermöglichen, wo immer das machbar ist. Groß- und Einzelhandel bleiben unter Auflagen geöffnet. Besonders hart trifft es allerdings noch einmal die Hotels und Gaststätten, die Freizeit-, Unterhaltungs- und Veranstaltungsbranche. Mit der Entscheidung, ihren Umsatzausfall für November zu 75 Prozent kompensieren, werden die Folgen der Schließungen nicht weniger hart, aber vertretbar.

Ein vollständiger Lockdown ist vermieden worden – zwischen dem Notwendigen und der Wucht des neuen Einschnitts gibt es eine Balance, die für einen Monat tragbar sein sollte. Aus den Erfahrungen der ersten Covid-19-Welle wissen wir aber auch, dass wir jetzt noch einmal sehr genau darauf achten müssen, dass durch unsere Grenzlage keine zusätzliche und besondere Härte für die Menschen und die Wirtschaft entsteht. Um das sicherzustellen,  braucht es kurzfristig eine gute Abstimmung mit den Schweizer Nachbarn, damit wir gleiche Ziele mit gleichen Mitteln verfolgen.

Und auch wenn wir jetzt erst einmal weniger Kontakt haben werden – wir brauchen nach wie vor dringend die länderübergreifende Verbindung der deutschen und der schweizerischen Corona-Warn-Apps. Jetzt, und vor allem für die Zeit nach den Kontaktbeschränkungen.

  • Kontakte reduzieren. Um die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren, ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes und maximal mit 10 Personen gestattet. Größere Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, aber auch in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden mit Blick auf die ernste Lage nicht mehr akzeptiert. Bayern hat inzwischen die Regelung 2 Haushalte / 10 Personen bereits ins Private ausgedehnt.
  • Bildung gewährleisten. Kindergärten und Schulen bleiben geöffnet. Die Regeln zur Hygienevorsorge  und zur Maskenpflicht werden von den Bundesländern bestimmt.
  • Groß- und Einzelhandel bleiben offen.  Beim Einkauf müssen Hygieneauflagen eingehalten und Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden. Der Zutritt zum Geschäft muss so gesteuert werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhält.
  • Lieferung und Abholung erlaubt. Ab dem 2. November werden alle Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Absagen und Schließungen. Ab dem 2. November werden alle Kinos, Theater- und Konzerthäuser sowie ähnliche Einrichtungen geschlossen. Unterhaltungs- und Freizeitveranstaltungen werden untersagt.
  • Reisen und Übernachten einschränken. Bund und Länder haben die Bürger*innen aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
  • Arbeitsplätze sicher machen. Unternehmen sind verpflichtet, auf Basis der aktuellen Gefährdungslage und ihrer jeweiligen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umzusetzen, das alle nicht erforderlichen Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermeidet und darüber hinaus alle Infektionsrisiken durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen minimiert. Dazu gehört auch, dass die Unternehmen Heimarbeit ermöglichen, wo immer das machbar ist.
  • Risikogruppen schützen. Kranke oder pflegebedürftige Menschen, Senioren und Menschen mit Behinderung sind besonders gefährdet. Deshalb haben Bund und Länder vereinbart, dass für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzmaßnahmen gelten sollen. Damit die Besuchsbeschränkungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen, ist wiederholter Besuch durch eine definierte Person erlaubt, solange es keine Covid-19-Fälle in der Einrichtung gibt.