600.000 Euro Förderung für Teilhabeberatung in Waldshut und Lörrach

Ich freue mich, dass in Bad Säckingen eine Fachstelle für die Teilhabeberatung entsteht, die vom SPD-geführten Arbeitsministerium in den nächsten drei Jahren mit rund 600.000 Euro gefördert wird. Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, können sich dort künftig kostenlos zu allen Fragen der Teilhabe und Rehabilitation – insbesondere im Vorfeld einer Antragsstellung, beraten lassen. Zum Beispiel zu Fragen des selbstbestimmten Lebens und Wohnens, zu Fragen der Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Versorgung mit Hilfsmitteln.

 

Hintergrund:
Die Beratungsstellen für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung werden bundesweit seit Beginn dieses Jahres aufgebaut. Grundlage ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Die Beratungsstellen werden bis 2022 durch das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit jährlich 58 Millionen Euro gefördert.

 

Für die Landkreise Waldshut und Lörrach wird Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Baden-Württemberg e.V. am Standort Bad Säckingen ein barrierefreies Büro mit drei Vollzeitstellen einrichten. Besonderes Augenmerk der Förderung liegt auf dem Ausbau der Beratungsmethode des sogenannten Peer-Counselings, der Beratung von Betroffenen durch Betroffene. Damit Menschen mit Behinderung alle notwendigen Förderangebote in Anspruch nehmen können, benötigen sie eine qualifizierte Beratung. Gerade im ländlichen Raum ist es wichtig, eine Anlaufstelle zu haben, die unabhängig und aus einer Hand über das gesamte Leistungsspektrum berät. Es handelt sich um ein ergänzendes Angebot, das bestehende Beratungsstrukturen nicht ersetzen soll. Zu den Aufgaben gehört deshalb auch die Vernetzung der bereits vorhandenen örtlichen und regionalen Betreuungsstrukturen.