Rita Schwarzelühr-Sutter setzt sich für Verbesserung des Krankenhausstrukturgesetzes ein
23.09.2015 „Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich der schwierigen Situation vieler Krankenhäuser bewusst. Daher nehmen wir die Sorgen und Anfragen der Kliniken, die in Verbindung mit dem anstehenden Krankenhausstrukturgesetz auch in meinem Wahlkreis geäußert wurden, sehr ernst. Ländliche Regionen wie die Hochrheinregion sehen sich mit dem Abbau der Gesundheitsinfrastruktur, der zunehmenden Überalterung von Hausärzten und einem verstärkten Facharztmangel konfrontiert. Ziel muss es sein, dass wir uns auch im ländlichen Raum künftig auf eine qualitativ hochwertige und gute ärztliche Versorgung verlassen können. In den parlamentarischen Beratungen setze ich mich zusammen mit der SPD-Bundestagfraktion dafür ein, den Gesetzesentwurf an entscheidenden Stellen zu verbessern. Ich bin davon überzeugt, dass wir im laufenden Gesetzgebungsverfahren gute Vorschläge zur Verbesserung des Krankenhausstrukturgesetzes erarbeiten werden“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
Oberstes Ziel der SPD in den Verhandlungen ist die Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in den Krankenhäusern sowie die Beseitigung des Personalnotstandes. Dies hat die SPD in den Gesprächen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft deutlich gemacht.
Eine oft formulierte Kritik der Krankenhäuser ist der Wegfall des sogenannten Versorgungszuschlags. Die SPD ist hier grundsätzlich bereit, auf die Krankenhäuser zuzugehen, um den Versorgungszuschlag zweckgebunden für mehr Pflegepersonal zu erhalten. Ferner setzt sie weiterhin auf eine finanzielle Aufstockung des Pflegestellenförderprogramms. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht ganz klar fest, dass der Einsatz zusätzlicher finanzieller Mittel der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nur dann gerechtfertigt ist, wenn diese unmittelbar den Patientinnen und Patienten sowie den Beschäftigten in den Krankenhäusern zugutekommen.
Langfristig möchte die SPD mit der zu schaffenden Expertenkommission konkrete Vorgaben erarbeiten, wie Pflege besser innerhalb der Krankenhausvergütung abgebildet werden kann und wie eine gesetzliche Personalbemessung in den Kliniken aussehen sollte.