Bagatellgrenze

Neuer Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums informiert oberste Finanzbehörden der Länder über zollrechtliche Detailfragen.

Unverändert bleibt die Tatsache, dass die Wertgrenze zum Ende des Jahres entfällt, in dem das sich aktuell in der Entwicklung befindende IT-Verfahren zur automatisierten Erteilung der Ausfuhrbescheinigungen in Deutschland in Betrieb geht.

Die neuen Detailregelungen schaffen jetzt Klarheit. Aus meiner Sicht können damit der Handel, der Zoll und die im süddeutschen Raum wohnende Bevölkerung gut leben.