Rita Schwarzelühr-Sutter
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Ergebnis des Koalitionsausschusses zum Kurzarbeitergeld

9. März 2020/in Allgemein /von Archiv

Eine begrüßenswerte, wirtschaftspolitische Maßnahmen gegen das Coronavirus

Die Bundesregierung handelt rechtzeitig und entschlossen in der Coronavirus-Krise. Mit den Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld wollen wir Arbeitsplätze erhalten und schaffen Planungssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Davon werden im Ernstfall insbesondere die zahlreichen kleinen und mittelständischen Unternehmen vor Ort profitieren, die das Rückgrat der südbadischen Wirtschaft bilden.

Konkret wurde vereinbart, befristet bis Ende 2021 Verordnungsermächtigungen einzuführen, mit der die Bundesregierung die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen wie folgt erweitern kann:

 

  • Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 %
  • Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer
  • Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.

 

Foto: Pixabay

 

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Schlagworte: NL2004
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