KFW-SCHNELLKREDITE FÜR DEN MITTELSTAND

Wir wollen, dass funktionierende Unternehmen auch nach der Corona-Krise noch da sind! Wir sichern Liquidität und Arbeitsplätze! Das neue Schnellkredit-Programm der KfW kann kleine und mittlere Unternehmen zügig dabei unterstützen, Liquiditätsengpässe durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu überbrücken. Es richtet sich explizit an Unternehmen ab 10 Beschäftigten. Gerade bei uns in der Region gibt es viele Mittelständler, die auf konkrete und unkomplizierte Unterstützung gewartet haben. Diesem Anliegen kommt die Bundesregierung mit dem neuen Schnelkredit-Programm nach.
Und weil diese Bedingungen so gewählt sind, dass nur Betriebe diese Kredite bekommen, die vor der Krise gut aufgestellt waren, haftet der Bund für diese Kredite sogar komplett.

Die Details: Wer bekommt was?
  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu drei Monatsumsätzen des Jahresumsatzes 2019, maximal EUR 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal EUR 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. So kann der Kredit schnell bewilligt werden.