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Lärmschutz: Für SBB-Doppelspur gilt zwischen Lottstetten und Jestetten deutsches Recht

20. Oktober 2020/in Allgemein /von Thomas Wurster

In Lottstetten wird befürchtet, dass mit einem Doppelspurausbau der SBB zwischen Jestetten und Lottstetten der  Lärm erheblich zunehmen könnte. Auf Nachfrage hat das zuständige Regierungspräsidium Freiburg erklärt, dass hierzu keine Planungen bekannt seien. Auf mein Drängen hat das Regierungspräsidium Kontakt mit dem Schweizer Bundesamt für Verkehr aufgenommen. Beide Behörden bestätigen, dass ein Genehmigungsverfahren nach deutschem Recht durchgeführt werden würde, wenn der Ausbau wirklich kommen sollte.

Die Schweizer Bahnstrecke Eglisau-Neuhausen führt zwischen Lottstetten und Jestetten-Altenburg auf rund acht Kilometern über deutsches Gebiet. Die dortigen Bahnhöfe werden von den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) bedient.

Im „Strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur Ausbauschritt 2035“ der Schweiz ist die Einführung eines Halbstundentakts auf der S-Bahnlinie Zürich-Schaffhausen (S9) auch im Abschnitt Rafz-Schaffhausen geplant. Heute verkehrt die S9 auf diesem Streckenabschnitt nur in der Hauptverkehrszeit im Halbstundentakt. Um das erweiterte Angebot zu realisieren, wäre laut Schweizer Bundesamt für Verkehr ein Doppelspurausbau erforderlich. Auch wenn die beiden Gemeinden Lottstetten und Jestetten von einem verbesserten S-Bahn-Angebot profitieren würden, muss der Lärmschutz in diesem Fall gewährleistet werden.

Laut Regierungspräsidium Freiburg befindet sich das Projekt in der Studienphase. Zum jetzigen Zeitpunkt sei noch nicht absehbar, wann das Planfeststellungsverfahren anlaufen würde. Für die Umsetzung auf deutschem Hoheitsgebiet würde dann deutsches Recht gelten. Auf  meine Nachfrage hat das Regierungspräsidium Freiburg bestätigt, dass damit auch alle Rechtsvorschriften zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor unzulässigen Schallemissionen gelten. Die Öffentlichkeit würde umfassend über Inhalt und Umfang der Planungen sowie deren Auswirkungen informiert.

Das Schweizer Bundesamt für Verkehr rechnet nach einem Doppelspur-Ausbau nicht mit einer Zunahme des Güterverkehr auf der Strecke. Die Verbindung Zürich-Schaffhausen-Stuttgart sei allerdings von deutscher Seite als Ausweichstrecke vorgesehen, falls es auf der Rheintalbahn Basel-Karlsruhe zu einer Unterbrechung kommen sollte.

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https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.png 0 0 Thomas Wurster https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.png Thomas Wurster2020-10-20 23:05:172020-10-20 23:10:56Lärmschutz: Für SBB-Doppelspur gilt zwischen Lottstetten und Jestetten deutsches Recht

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