Ausnahmeregelungen beim Flugbetrieb in Zürich dürfen nicht zur Normalität werden!

Die Ergebnisse der Fluglärm-Messstation in Hohentengen machen deutlich, dass die eigentlichen Betriebszeiten des im Betriebsreglement festgelegten Normalbetriebs längst nicht zutreffen. Die Ausnahmeregelungen für An- und Abflüge über süddeutschem Gebiet werden zum Normalbetrieb. Starts und Landungen werden in den Sperrzeiten immer wieder knapp über die Landesgrenze geführt. Das ist inakzeptabel für die Bevölkerung in Hohentengen und der gesamten Region. Ausnahmeregelungen beim Flugbetrieb in Zürich dürfen nicht zur Normalität werden. In diesem Zusammenhang werde ich mich abermals an den zuständigen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wenden. Ich erwarte, dass er auf die Einhaltung der DVO besteht.

In seinem Schreiben an das Landesverkehrsministerium in Stuttgart hat der Hohentengener Bürgermeister Martin Benz auf die untragbare Situation für die eigene Bevölkerung durch den Fluglärm des Zürcher Flughafens hingewiesen. Bürgermeister Benz bemängelt zurecht, dass durch die andauernde Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen für Starts und Landungen in den Tagesrandzeiten diese Ausnahmen bereits zum Normalbetrieb geworden sind. Vom Landesverkehrsministerium erwartet sich Bürgermeister Benz Unterstützung, dass die bestehende DVO eingehalten und die Bürgerinnen und Bürger in Hohentengen entlastet werden.

Ich unterstütze das Anliegen des Bürgermeisters und der Gemeinde Hohentengen, die klar die Einhaltung der bestehenden DVO fordern. Die DVO hat der gerichtlichen Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof standgehalten und ist europarechtskonform. Die Lage ist also klar: die Schweizer haben sich daran zu halten. Es ist einfach nicht hinnehmbar, wie nicht nur rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden, sondern auch die Interessen der Menschen diesseits des Rheins ignoriert werden.