Neuer SPD-Kreisvorstand Waldshut nimmt Arbeit auf-Rita Schwarzelühr-Sutter als Kreisvorsitzende wiedergewählt

21.01.2017 Im Rahmen der SPD-Kreisdelegiertenversammlung stand die Neuwahl des SPD-Kreisvorstands auf der Tagesordnung. Mit großer Mehrheit wurde Rita Schwarzelühr-Sutter in ihrem Amt als SPD-Kreisvorsitzende bestätigt.
Neugewählt wurde als Stellvertreter der scheidende Bürgermeister der Gemeinde Klettgau, Volker Jungmann. Dr. Peter Schallmayer aus Bonndorf wurde im Amt des Stellvertreters bestätigt. Norbert Tröndle (Laufenburg) bleibt Kreiskassierer – die Kassenrevisoren sind Wolfgang Hauser (Waldshut) und Dieter Michel (Tiengen). Neue Schriftführerin ist Janine Regel-Zachmann aus Gurtweil. Als Beisitzer kommen in den Kreisvorstand neu dazu: Ulrike Gabrin (Hohentengen), Alexander Wunderle (Bad Säckingen), Dr. Stefan Meier (Bad Säckingen) und Mirko Maier (Wutöschingen).
Die SPD-Kreistagsfraktionssprecherin Karin Rehbock-Zureich bleibt als Beisitzerin Mitglied des Kreisvorstands; Fabian Wunderlich (Lauchringen) wurde als Beisitzer im Amt bestätigt. Seniorenbeauftragter ist weiterhin Hans-Jürgen Bannasch (Waldshut).
Bei den scheidenden Mitgliedern bedankte sich Rita Schwarzelühr-Sutter für ihre Arbeit und ihr Engagement im Kreisvorstand.

Volles Haus und gute Stimmung – Landesvorsitzende Leni Breymaier beim SPD-Neujahrsempfang in Bad Säckingen

21.01.2017 Volles Haus und gute Stimmung – beim gemeinsamen SPD-Neujahrsempfang des Ortsvereins Bad Säckingen und des Kreisverbandes Waldshut im Rehaklinikum Bad Säckingen blickte die SPD zusammen mit Bürgerinnen und Bürger auf ein politisch bewegtes Jahr 2016 zurück und zeigte sich für das Wahlkampfjahr 2017 kämpferisch.
Unter dem Motto „Starke Sozialdemokratie – Starte Demokratie“ hob die SPD-Landesvorsitzende Leni Breymaier anlässlich des gemeinsamen Neujahrsempfangs des SPD-Kreisverband Waldshut und des SPD-Ortsvereins Bad Säckingen die Themen Renten-, Gesundheits-, Wohnungs- und Asylpolitik hervor.
Den Bericht der Badischen Zeitung finden Sie hier.

Rita Schwarzelühr-Sutter weist auf Internetportal www.Zukunft.Land hin

21.01.2017 Um die ländliche Entwicklung voranzutreiben und die Herausforderungen und Chancen im ländlichen Raum zu erfassen, hat die Bundesregierung das Internetportal www.Zukunft.Land gestartet.
„Im Bundeshaushalt 2017 haben wir einen Schwerpunkt zur Stärkung des ländlichen Raums gesetzt. Die verschiedenen Regionen stehen dabei vor ganz unterschiedlichen Herausforderungen“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter. „Mit dem Internetportal www.Zukunft.Land sind nun detaillierte Auskünfte über die Lage in den ländlichen Kommunen und Landkreisen möglich. Mit diesen Informationen können regional passgenaue Lösungen für attraktive und lebendige ländliche Regionen erarbeitet werden. Für unsere Region zeigt sich, dass es vor allem im Bereich der standortnahen medizinischen Versorgung noch viel zu tun gibt.“
Das neue Informationsportal des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist unter http://www.Zukunft.Landabrufbar. Der Landatlas verschafft ein sehr genaues Bild über die demografische und soziale Situation, die Erreichbarkeit von Nahverkehr und Nahversorgung oder über den Wohnungs- und Arbeitsmarkt bis auf Kreis- und Gemeindeverbandsebene.

Mehr Geld für die Kindertagesbetreuung

18.01.2017 Laut Bundeshaushalt 2017 und dem Finanzplan bis 2020 stehen in den nächsten Jahren zusätzlich 1,7 Milliarden Euro für die Kindertagesbetreuung vor.
„Eine gut Kindertagesbetreuung ist Grundvoraussetzung für bessere Bildung und Teilhabe von Kindern und fördert außerdem die Integration. Ich freue mich sehr, dass die Finanzplanungen für die kommenden Jahre einen Anstieg der Mittel für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorsehen. Dafür hat sich das SPD-geführte Bundesfamilienministerium mit Manuela Schwesig an seiner Spitze immer wieder stark gemacht. Hier investieren wir in unsere Zukunft“, so die Parlamentarische Staatssekretärin und SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
Mit dem neuen „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ sollen 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden. Das neue Programm umfasst auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Für dieses Programm stellt der Bund von 2017 – 2020 insgesamt 1,126 Milliarden Euro zur Verfügung.
Für den Bereich der sprachlichen Bildung in Kitas werden zusätzlich 600 Millionen Euro im Zeitraum 2017 – 2020 zur Verfügung gestellt. Die Mittel sollen überwiegend für eine Verdopplung der „Sprach-Kitas“ genutzt werden. Das Bundesfamilienministerium fördert seit 2016 in den „Sprach-Kitas“ die alltagsintegrierte sprachliche Bildung. Künftig sollen rund 3.500 weitere Kindertageseinrichtungen von der Unterstützung profitieren.

Jetzt bewerben: Was tun gegen Hass und Hetze? – SPD-Bundestagsfraktion schreibt Otto-Wels-Preis für Demokratie 2017 aus

18.01.2017 Wie schaffen wir es, den Zusammenhalt und das respektvolle Miteinander in unserer Gesellschaft wieder zu stärken – und warum ist das so wichtig? Die SPD-Bundestagsfraktion möchte im Rahmen des Otto-Wels-Preis für Demokratie 2017 von jungen Menschen erfahren, welche Ideen, Gedanken und Antworten sie auf diese Frage haben. Es geht um unser derzeitiges und zukünftiges Miteinander und um unsere demokratische Kultur. „Gerade für die junge Generation besteht die Chance, das gesellschaftliche Leben und den Umgang miteinander wesentlich mitzuprägen“, erklärt Rita Schwarzelühr-Sutter.
Unter dem Titel „Miteinander statt Ausgrenzung“ ruft die SPD-Bundestagsfraktion junge Menschen auf, ihre Ideen und Gedanken dazu in kreativen Beiträgen zu verarbeiten.
Der Kreativwettbewerb richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 20 Jahren. Drei Wettbewerbsaufgaben stehen zur Auswahl. Die Jugendlichen können beispielsweise eine Kampagne gegen Hass und Hetze in den sozialen Netzwerken entwerfen oder sich mit der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus auseinandersetzen. Bei der Umsetzung der Aufgabe können unterschiedliche Darstellungsformen wie Reden, Grafiken oder Videos gewählt werden.
„Die Gewinnerinnen und Gewinner laden wir im März zur Preisverleihung nach Berlin ein“, kündigt Rita Schwarzelühr-Sutter an. Für die drei besten Arbeiten winken attraktive Preise.
Ausschreibung und Teilnahmeformular sind unter www.spdfraktion.de/ottowelspreis abrufbar. Einsendeschluss ist der 01. März 2017.
Die SPD-Bundestagsfraktion verleiht 2017 zum fünften Mal den „Otto-Wels-Preis für Demokratie“. Anliegen dieses Preises ist es, die Erinnerung an die Schrecken der Nazi-Herrschaft wachzuhalten und das gesellschaftliche Bewusstsein dafür zu schärfen, dass die Grundlagen unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie des friedlichen Zusammenlebens immer wieder erneuert und gefestigt werden müssen.

Start des Antragsverfahrens für Netzwerkstelle KitaPlus des Bundesfamilienministeriums

13.01.2017 „Für viele Eltern ist es ein Balanceakt, Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen. Um Eltern besser zu unterstützen, fördert das Bundesfamilienministerium mit dem Bundesprogramm „KitaPlus“ passgenaue, am Bedarf der Familien orientierte Betreuungsangebote. Die Kinder verbringen dabei nicht zusätzliche Zeit in der Kita, im Hort, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater – die Betreuung soll jedoch zu anderen Zeiten angeboten werden“, so die SPD -Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
„Um die neu geschaffenen Angebote nachhaltig in den Kommunen zu verankern, werden ab 2017 zusätzlich „Netzwerkstellen KitaPlus“ gefördert. Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe können ab sofort einen Antrag einreichen“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete weiter.
Die „Netzwerkstellen KitaPlus“ sollen Kooperationen mit Vereinen, Verbänden und Akteuren der Arbeitswelt bilden und die kommunale Jugendhilfeplanung unterstützen. In den regionalen Netzwerken sollen bedarfsgerechte Betreuungsangebote abgestimmt, weiterentwickelt und ggf. neu geschaffen werden. Die „Netzwerkstellen KitaPlus“ fokussieren dabei darauf, neue kommunale Strategien zu planen und zu implementieren. Ziel ist es, bedarfsgerechte Betreuungsangebote nachhaltig zu verankern. Bei Fragen zum Bundesprogramm „KitaPlus“ steht Ihnen die Servicestelle Bundesprogramm „KitaPlus“ zur Verfügung:
E-Mail: servicestelle@bundesprogramm-kitaplus.de Tel.: 030 – 25 92 37 60 (pädagogisch-inhaltliche Beratung) oder 030 – 28 40 92 30 (Beratung zu Finanzen und der Nutzung der Datenbank)

Bundesprogramm Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit

28.12.2016 „Interessierte Städte, Landkreise und kommunale Gebietskörperschaften können bis zum 10. Februar 2017 ihre Interessenbekundung für eine Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ einreichen mit dem Ziel als lokale Partnerschaften für Demokratie aktiv zu werden“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
In den lokalen Partnerschaften kommen die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlichen Engagierten – zusammen. Anhand der lokalen Gegebenheiten und Problemlagen entwickeln sie gemeinsam eine auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Strategie.
„Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben‘ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verfolgt das Ziel, die Zivilgesellschaft in ihrem Engagement gegen demokratiefeindliche und menschenverachtende Entwicklungen zu stärken und unterstützen. Dafür hat der Deutsche Bundestag für das Haushaltsjahr 2017 die Mittel auf 104,5 Millionen Euro aufgestockt“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete.
Die Interessenbekundung ist spätestens bis zum 10. Februar 2017 (Posteingang) postalisch bei der Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einzureichen:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Referat 304, Regiestelle „Demokratie leben!“ Spremberger Straße 31 02959 Schleife
Für Rückfragen zum Interessenbekundungsverfahren steht eine Service-Hotline unter 035773 / 7399-150 (Montag – Donnerstag, 9.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr – 16.00 Uhr; Freitag 9.00 Uhr – 14.00 Uhr) bereit.
Weitergehende Informationen zu dem Bewerbungsprozess und den Förderrichtlinien unter:
www.demokratie-leben.de/.

Rita Schwarzelühr-Sutter: Bund setzt mit Verbot von lauten Güterwagen wirksamen Schutz vor Schienenlärm durch

22.12.2016 Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Schienengüterwagen ab Ende 2020 zugestimmt. Damit setzt die Bundesregierung eine weitere Maßnahme ihrer Strategie „Leise Schiene“ um:
„Der Bund fördert die Umrüstung von Güterwagen auf Flüstertechnik, investiert in Lärmschutz an Strecken und verschärft die Vorschriften. Die Bundesregierung verpflichtet sich den Schienenlärm bis 2020 im Vergleich zu 2008 zu halbieren. Zudem ist ein Schallemissionswert festgelegt, der nur von leisen Güterwagen mit sog. Verbundstoff-Bremssohlen oder Scheibenbremsen eingehalten werden kann, bzw. von lauten Güterwagen nur dann, wenn sie mit einer deutlich reduzierten Geschwindigkeit fahren. Das heißt, ab dem Fahrplanwechsel 2020/2021 sind laute Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz grundsätzlich verboten“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete und Umweltstaatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter. „Damit werden die Anwohnerinnen und Anwohner von Güterverkehrsstrecken – wie etwa jene der in meinem Wahlkreis gelegenen Gemeinde Gundelfingen – vor Schienenlärm wirksam geschützt“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete.
Erst vor wenigen Wochen hatte Rita Schwarzelühr-Sutter Vertreter der Gundelfinger Bürgerinitiative – Alte Trasse ohne Krach und Katastrophen“ (ATOKK e.V.) zum Schienengipfel der SPD-Bundestagsfraktion nach Berlin eingeladen. Dabei spielte das Thema Lärmschutz eine wichtige Rolle. Die SPD-Fraktion möchte Bürgerinnen und Bürger frühzeitiger beim Ausbau der Netze beteiligen; gleichzeitig soll der Schienenlärm erheblich reduziert werden.
Der Bund hat in den letzten Jahren rund 1,1 Mrd. Euro in den Lärmschutz investiert und wird dieses Engagement fortsetzen. Zudem werden nochmals 20 Millionen Euro für ein Lärm-Monitoringsystem an den Schienen freigegeben. Damit werden an festgelegten Streckenabschnitten nach einheitlicher Methode die Lärmemessionen vorbeifahrender Güterzüge gemessen – ein wichtiger Beitrag zu mehr Information und Transparenz beim Lärmschutz.
Die Strategie „Leise Schiene“ besteht aus drei wesentlichen Elementen. Der Lärmschutz an der Quelle wird gefördert (z.B. durch Innovationen, leisere Züge, Umrüstung auf Flüsterbremsen), der Lärmschutz an der Strecke wird ertüchtigt (z.B. durch innovative Lärmschutzmaßnahmen, Schallschutzwände, -fenster) und die Vorschriften werden strenger (z.B. Abschaffung Schienenbonus, strengere Lärmschutzwerte, Fahrverbot laute Güterwagen).
Die Kernpunkte des Gesetzes lauten:

Ab dem Fahrplanwechsel zum 13.12. 2020 gilt auf dem deutschen Schienennetz ein Fahrverbot für laute Güterwagen.
Kein Güterwagen darf bei der Fahrt den Höchstwert überschreiten, wie er in den geltenden Lärmschutz-Richtlinien (TSI Lärm) für die Neuzulassung von Fahrzeugen festgeschrieben ist.
Die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte kann durch Umrüstung auf leise Bremssohlen erfolgen.
Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften auf den Bundesschienenwegen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zum 1. Januar – Bundesteilhabegesetz tritt in Kraft

22.12.2016 Anfang Dezember hatte der Deutsche Bundestag dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zugestimmt, Mitte Dezember folgte der Bundesrat. Bereits zum 1. Januar des kommenden Jahres werden erste Maßnahmen des neuen Gesetzes in Kraft treten und das Leben für Menschen mit Behinderungen verbessern.
„Uns war es wichtig, dass die sinnvollen und notwendigen Maßnahmen schnell umgesetzt werden können. Durch die Erhöhung von Freibeträgen für Erwerbseinkommen und für Barvermögen ermöglichen wir Beziehern von Leistungen der Eingliederungshilfe mehr teilhabe und Selbstbestimmung. Außerdem verbessern wir die Bedingungen für Werkstattbeschäftigte“, so die Parlamentarische Staatssekretärin und SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
„Wir stärken aber auch die Schwerbehindertenvertretungen und setzen mit dem Bundesteilhabegesetz ein wichtiges Zeichen für einen inklusiven Arbeitsmarkt“, ergänzt die SPD-Bundestagsabgeordnete weiter.
Zum Hintergrund:
Das Bundesteilhabegesetz sieht viele Verbesserungen im Sinne der Menschen mit Behinderungen vor. Für Bezieher von Leistungen der Eingliederungshilfe erhöhen sich die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich und für Barvermögen von bisher 2.600 um 25.000 Euro auf dann 27.600 Euro, also mehr als das Zehnfache. Für Werkstattbeschäftigte verdoppelt sich das Arbeitsförderungsgeld und durch eine Erhöhung des Freibetrags wird weniger Werkstattentgelt auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Zum 1. April 2017 wird zudem der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 auf 5.000 Euro angehoben – hiervon profitieren zum Beispiel Bezieher der Blindenhilfe und viele Werkstattbeschäftigte, die Leistungen der Grundsicherung erhalten.
Die Schwerbehindertenvertretungen erhalten zum 1. Januar mehr Ansprüche auf Freistellungen und Fortbildungen. Zugleich soll eine neue „Wirksamkeitsklausel“ dafür sorgen, dass Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretungen bei Kündigungen von schwerbehinderten Mitarbeitern zukünftig besser einbeziehen.
Auch in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen stärkt das neue Gesetz die Rechte der Beschäftigten. Für besonders wichtige Angelegenheiten wie z. B. Entlohnungsgrundsätze hat der Werkstattrat künftig erstmals ein Mitbestimmungsrecht.
Das Bundesteilhabegesetz tritt schrittweise in Kraft. Die künftige personenzentrierte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe wird zum 1. Januar 2020 wirksam, da für die verschiedenen Anpassungen ein mehrjähriger Übergangszeitraum erforderlich ist. Dann gelten auch der nochmals erhöhte Vermögensfreibetrag von rund 50.000 Euro und die Anrechnungsfreiheit von Partnereinkommen und -vermögen.

Schwarzelühr-Sutter: „Wir werden uns die Entscheidung der Schweizer Nuklearaufsicht genau anschauen.“

14.12.2016 Zur heutigen Pressekonferenz der Schweizerischen Nuklearaufsicht ENSI zum weiteren Vorgehen beim Standortauswahlverfahren in der Schweiz erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB:
„Aus deutscher Sicht werden wir uns die Entscheidung des ENSI genau anschauen. Grundsätzlich begrüße ich, wenn eine starke Aufsichtsbehörde die Vorschläge eines Vorhabenträgers kritisch hinterfragt. Hierbei muss allerdings klar erkennbar sein, dass die Sicherheit des Endlagers oberste Priorität hat. Wir sind es den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, einen wachen Blick auf das Auswahlverfahren im Nachbarland zu werfen. Alle drei für die weitere Erkundung diskutierten Standortgebiete liegen nahe der Grenze zu Deutschland. Es ist besonders wichtig, dass das Schweizer Bundesamt für Energie zeitnah den von uns als notwendig erachteten Umweltbericht vorlegt. Alle Anrainer müssen erfahren, mit welchen konventionellen und radiologischen Umweltauswirkungen sie zukünftig rechnen müssen.“
Die Suche nach einem Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz offenbart Schwierigkeiten. Das eidgenössische Bundesamt für Energie (BfE) hat bekanntgegeben, dass die Nuklearaufsicht ENSI in ihrer Beurteilung maßgeblich vom Vorschlag der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) abweichen wird. Anfang 2015 hatte der Vorhabenträger Nagra mit dem sogenannten 2×2-Vorschlag die beiden ebenfalls im Grenzgebiet liegenden Standortregionen „Jura Ost“ und „Zürich Nordost“ für eine vertiefte Erkundung in Etappe 3 des Standortauswahlverfahrens und somit als potentielle Endlagerstandorte vorgeschlagen. Diesem Vorschlag folgt das eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nicht. Die direkt an der Grenze zu Deutschland gelegene Standortregion Nördlich Lägern soll nun ebenfalls näher auf ihre Eignung untersucht werden.
Das BMUB begleitet das Schweizer Standortauswahlverfahren. Es wird dabei von der Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT), einem renommierten, interdisziplinären Team unterstützt, das die von Schweizer Seite zur Verfügung gestellten Unterlagen bewertet. Zum Ende der Etappe 2, voraussichtlich Ende 2017, wird das BMUB im Anhörungsverfahren eine Stellungnahme zum Standortauswahlverfahren abgeben. Ende 2018 soll mit dem Bundesratsentscheid der Startschuss für diese letzte und entscheidende 3. Etappe der schweizerischen Standortauswahl fallen.
Quelle: BMUB