22.12.2016 Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Schienengüterwagen ab Ende 2020 zugestimmt. Damit setzt die Bundesregierung eine weitere Maßnahme ihrer Strategie „Leise Schiene“ um:
„Der Bund fördert die Umrüstung von Güterwagen auf Flüstertechnik, investiert in Lärmschutz an Strecken und verschärft die Vorschriften. Die Bundesregierung verpflichtet sich den Schienenlärm bis 2020 im Vergleich zu 2008 zu halbieren. Zudem ist ein Schallemissionswert festgelegt, der nur von leisen Güterwagen mit sog. Verbundstoff-Bremssohlen oder Scheibenbremsen eingehalten werden kann, bzw. von lauten Güterwagen nur dann, wenn sie mit einer deutlich reduzierten Geschwindigkeit fahren. Das heißt, ab dem Fahrplanwechsel 2020/2021 sind laute Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz grundsätzlich verboten“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete und Umweltstaatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter. „Damit werden die Anwohnerinnen und Anwohner von Güterverkehrsstrecken – wie etwa jene der in meinem Wahlkreis gelegenen Gemeinde Gundelfingen – vor Schienenlärm wirksam geschützt“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete.
Erst vor wenigen Wochen hatte Rita Schwarzelühr-Sutter Vertreter der Gundelfinger Bürgerinitiative – Alte Trasse ohne Krach und Katastrophen“ (ATOKK e.V.) zum Schienengipfel der SPD-Bundestagsfraktion nach Berlin eingeladen. Dabei spielte das Thema Lärmschutz eine wichtige Rolle. Die SPD-Fraktion möchte Bürgerinnen und Bürger frühzeitiger beim Ausbau der Netze beteiligen; gleichzeitig soll der Schienenlärm erheblich reduziert werden.
Der Bund hat in den letzten Jahren rund 1,1 Mrd. Euro in den Lärmschutz investiert und wird dieses Engagement fortsetzen. Zudem werden nochmals 20 Millionen Euro für ein Lärm-Monitoringsystem an den Schienen freigegeben. Damit werden an festgelegten Streckenabschnitten nach einheitlicher Methode die Lärmemessionen vorbeifahrender Güterzüge gemessen – ein wichtiger Beitrag zu mehr Information und Transparenz beim Lärmschutz.
Die Strategie „Leise Schiene“ besteht aus drei wesentlichen Elementen. Der Lärmschutz an der Quelle wird gefördert (z.B. durch Innovationen, leisere Züge, Umrüstung auf Flüsterbremsen), der Lärmschutz an der Strecke wird ertüchtigt (z.B. durch innovative Lärmschutzmaßnahmen, Schallschutzwände, -fenster) und die Vorschriften werden strenger (z.B. Abschaffung Schienenbonus, strengere Lärmschutzwerte, Fahrverbot laute Güterwagen).
Die Kernpunkte des Gesetzes lauten:
Ab dem Fahrplanwechsel zum 13.12. 2020 gilt auf dem deutschen Schienennetz ein Fahrverbot für laute Güterwagen.
Kein Güterwagen darf bei der Fahrt den Höchstwert überschreiten, wie er in den geltenden Lärmschutz-Richtlinien (TSI Lärm) für die Neuzulassung von Fahrzeugen festgeschrieben ist.
Die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte kann durch Umrüstung auf leise Bremssohlen erfolgen.
Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften auf den Bundesschienenwegen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.