Corona-Teilhabe-Fonds wird bis zum 31. Mai verlängert
Der Corona-Teilhabe-Fonds wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Damit reagiert das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf die weiter hohe Inzidenzwerte. Der Bundestag hatte bereits 2020 für Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen insgesamt rund 100 Millionen Euro zur Bewältigung der Pandemie bewilligt.
In Deutschland gibt es rund 900 Inklusionsbetriebe mit rund 30.000 Beschäftigten, davon rund 13.000 schwerbehinderten Menschen. Wie andere Wirtschaftsunternehmen auch, verzeichnen diese Betriebe durch die Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen. Sie haben aber nicht den gleichen Zugang zu den Corona-Unternehmenshilfen. Dieser Nachteil soll durch den Teilhabe-Fond ausgeglichen werden.
Die Liquiditätsbeihilfe aus dem Fonds wird für die Monate September 2020 bis Mai 2021 gewährt. Sie kann bis zum 31. Mai 2021 entsprechend der Förderrichtlinie beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Einnahmen nicht ausreichen, um die betrieblichen Fixkosten zu decken, und dass keine andere Unterstützung in Anspruch genommen wurde.