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Deutsche Bahn bestätigt Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs mit der Schweiz

18. Mai 2020/in Allgemein /von Archiv

Alle derzeit bestehenden Polizeiverfügungen der Bundespolizei, die einen durchgehenden Eisenbahnverkehr mit der Schweiz untersagen, sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden. Das hat der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für Baden-Württemberg, Thorsten Krenz mitgeteilt.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Schweizer Seite werde die DB Regio bereits ab morgen, 16.05.2020, mit den IRE-Züge der Linie Ulm – Singen – Waldshut (-Basel) wieder in Schaffhausen halten und ab Montag, den 18.05.2020 wieder die Regionalbahn-Linie 19 Singen – Schaffhausen mit allen Unterwegshalten im Einstundentakt fahren. Damit ist auch wieder der Transitverkehr vom „Jestetter Zipfel“ über Schaffhausen nach Singen möglich.

Der DB Fernverkehr werde ebenfalls in mehreren Schritten den durchgehenden Verkehr über Basel und Singen in die Schweiz aufnehmen. So wird ab 25.05. der durchgehende Zugverkehr zwischen Zürich und Stuttgart aufgenommen und somit wieder die Intercity-Linie 87 zwischen Singen und Stuttgart zu einem stündlichen Angebot verdichtet. Bereits ab 18.05. werd die meisten der bisher in Basel Bad Bhf. endenden ICE-Züge wieder bis Basel SBB fahren, ab 25.05. wird der Verkehr über Basel in die Innerschweiz wieder angeboten.

Es ist gut, dass die Bahn nun wieder wie gewohnt unsere Grenzregion verbindet und wir schrittweise in die Normalität zurückkehren. Was wir jetzt noch brauchen, ist Klarheit über die ‚triftigen‘ Einreisegründe. Grenzüberschreitender Verkehr ist schön, macht aber nur dann Sinn, wenn ich bei einer stichprobenartigen Grenzkontrolle nicht in Gefahr laufe, zurückgewiesen zu werden.

Bisher war es der DB mittels Verfügung der Bundespolizei untersagt, auf der Strecke 4000 (Konstanz – Singen – Basel – Mannheim) mit grenzüberschreitenden Zügen in Thayngen und Schaffhausen zu halten.

Das Bundesinnenministerium hat diese Woche eine Verlängerung der vorläufigen Binnengrenzkontrollen zur Schweiz bis zum 15. Juni angeordnet. Am Erfordernis eines triftigen Einreisegrundes wird im Grundsatz festgehalten, es wird aber zusätzliche Erleichterungen für Reisen aus familiären oder persönlichen Gründen geben. Die Konkretisierung steht aktuell noch aus.

 

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Schlagworte: NL2011
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