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Deutsche Bahn bestätigt Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs mit der Schweiz

Alle derzeit bestehenden Polizeiverfügungen der Bundespolizei, die einen durchgehenden Eisenbahnverkehr mit der Schweiz untersagen, sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden. Das hat der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für Baden-Württemberg, Thorsten Krenz mitgeteilt.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Schweizer Seite werde die DB Regio bereits ab morgen, 16.05.2020, mit den IRE-Züge der Linie Ulm – Singen – Waldshut (-Basel) wieder in Schaffhausen halten und ab Montag, den 18.05.2020 wieder die Regionalbahn-Linie 19 Singen – Schaffhausen mit allen Unterwegshalten im Einstundentakt fahren. Damit ist auch wieder der Transitverkehr vom „Jestetter Zipfel“ über Schaffhausen nach Singen möglich.

Der DB Fernverkehr werde ebenfalls in mehreren Schritten den durchgehenden Verkehr über Basel und Singen in die Schweiz aufnehmen. So wird ab 25.05. der durchgehende Zugverkehr zwischen Zürich und Stuttgart aufgenommen und somit wieder die Intercity-Linie 87 zwischen Singen und Stuttgart zu einem stündlichen Angebot verdichtet. Bereits ab 18.05. werd die meisten der bisher in Basel Bad Bhf. endenden ICE-Züge wieder bis Basel SBB fahren, ab 25.05. wird der Verkehr über Basel in die Innerschweiz wieder angeboten.

Es ist gut, dass die Bahn nun wieder wie gewohnt unsere Grenzregion verbindet und wir schrittweise in die Normalität zurückkehren. Was wir jetzt noch brauchen, ist Klarheit über die ‚triftigen‘ Einreisegründe. Grenzüberschreitender Verkehr ist schön, macht aber nur dann Sinn, wenn ich bei einer stichprobenartigen Grenzkontrolle nicht in Gefahr laufe, zurückgewiesen zu werden.

Bisher war es der DB mittels Verfügung der Bundespolizei untersagt, auf der Strecke 4000 (Konstanz – Singen – Basel – Mannheim) mit grenzüberschreitenden Zügen in Thayngen und Schaffhausen zu halten.

Das Bundesinnenministerium hat diese Woche eine Verlängerung der vorläufigen Binnengrenzkontrollen zur Schweiz bis zum 15. Juni angeordnet. Am Erfordernis eines triftigen Einreisegrundes wird im Grundsatz festgehalten, es wird aber zusätzliche Erleichterungen für Reisen aus familiären oder persönlichen Gründen geben. Die Konkretisierung steht aktuell noch aus.

 

500 Millionen Euro für digitalen Unterricht – Sofortausstattungsprogramm für Schulen

Das 500 Millionen Euro Sofortausstattungsprogramm für Schulen kann losgehen. Bund und Länder haben heute die dafür notwendige Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule auf den Weg gebracht. Digitaler Unterricht zu Hause wird den Präsenzunterricht noch länger ergänzen müssen. Der Bund unterstützt jetzt die Schülerinnen und Schüler, die bisher kein digitales Endgerät haben. Schülerinnen und Schüler, bei denen Online-Unterricht aus Mangel an Geräten bislang keine Option war, sollen mit Tablets oder Laptops ausgestattet werden. Es darf nicht der Geldbeutel der Eltern darüber entscheiden, ob Schülerinnen und Schüler am digitalen Fernunterricht teilhaben können. Auch bei uns im ländlichen Raum gibt es Schulkinder aus einkommensschwachen Familien, die wir jetzt gezielt unterstützen können und müssen. Das ist eine entscheidende soziale Frage. Für dieses Programm hat die SPD hart gekämpft und es ist gut, dass es jetzt an den Start geht. Für das Bundesland Baden-Württemberg stehen jetzt 65.064.000 Euro und damit die dritthöchste Summe aus dem Sofortaustattungsprogramm zur Verfügung.

Schülerinnen und Schüler, die ein Tablet oder Notebook brauchen, erhalten dies durch die Schulen. Die Geräte gehen nicht in den Besitz der Kinder und Jugendlichen über, sondern werden als Leihgeräte zur Verfügung gestellt. Und wenn kein Internetanschluss vorhanden ist? Auch dafür soll es eine Lösung geben. Wir wissen, dass das alles nur wirklich helfen kann, wenn im Haushalt auch ein notwendiger Internetanschluss vorhanden ist. Der Bund sucht hierfür zurzeit mit den Mobilfunkanbietern nach guten Lösungen. Ich erwarte, dass das Bildungsministerium dies vorantreibt. Es ist wichtig, dass die Hilfen jetzt schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Kein Kind darf wegen des Fernunterrichts zurückgelassen werden. Die Laptops, Notebooks und Tablets – explizit ausgenommen sind Smartphones – werden je nach Landesregelung von den Ländern oder den Schulträgern beschafft.

Lockerungen an deutsch-schweizerischer Grenze ab 16. Mai 2020!

Die deutschen Binnengrenzkontrollen zur Schweiz werden über den 15. Mai 2020 hinaus bis zum 15. Juni 2020 fortgeführt. Alle grenzüberschreitenden Verkehrswege werden wieder für den Grenzübertritt zugelassen. Die Kontrolltätigkeiten der Bundespolizei sollen jedoch nicht mehr systematisch, sondern stichprobenartig erfolgen. Die Öffnung der Grenzübergänge war meiner Ansicht nach überfällig.

Das Erfordernis eines „triftigen Einreisegrundes“ bleibt zudem bestehen. Es wird jedoch zusätzliche Erleichterungen für Reisen aus familiären und persönlichen Gründen geben.

Diese Ausnahmen müssen schnell konkretisiert werden, z.B. für Schüler und für unverheiratete Paare. Sonst ist jeder Grenzübertritt ein Lotteriespiel und die Menschen vor Ort sind genauso verunsichert wie zuvor.

Die heute angekündigte schrittweise Öffnung der deutsch-schweizerischen Grenze ist überfällig. Ich hätte mir jedoch einen kleinen Grenzverkehr gewünscht, in dem ohne großen Aufwand hätte überprüft werden können, ob jemand aus den Grenzlandkreisen bzw. -kantonen einreist. Das würde der Bevölkerung, dem Handwerk und der grenzüberschreitenden Wirtschaft Planungssicherheit gegeben.

Dass wir jetzt ein Öffnungsdatum kennen, ist aber vor allem dem vorbildlichen Verhalten der Menschen und dem effektiven Gesundheitsmanagement der Behörden und Krankenhäuser in der deutsch-schweizerischen Grenzregion zu verdanken. Durch Abstandhalten und Hygienekonzepte haben die Bürgerinnen und Bürger dazu beigetragen, dass die Infektionszahlen niedrig geblieben sind. Ich weiß, dass die letzten Wochen mit großen privaten Opfern und wirtschaftlichen Einbußen verbunden waren. Die Lockerungen sollten uns Belohnung und Ansporn zugleich sein, weiter aufeinander Acht zu geben. Denn klar ist: Das Virus ist auch in der Grenzregion noch nicht besiegt.

Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages 2021

Im Jahr 2021 wird der Deutsche Bundestag wieder einen mit 10.000 Euro dotierten Wissenschaftspreis verleihen.

Der Preis zeichnet hervorragende wissenschaftliche Leistungen der jüngsten Zeit aus, die zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und wird durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages verliehen.

Eine Fachjury mit Mitgliedern aus Rechts-, Politik- und Geschichtswissenschaft trifft die Auswahl über die Vergabe des Preises.

 

Weitere Informationen und die ausführlichen Teilnahmebedingungen finden Sie unter: https://www.bundestag.de/wissenschaftspreis.

Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2020.

 

Parlamentarisches Patenschafts-Programm – 38 Jahre Deutsch-Amerikanischer Jugendaustausch

Ein Jahr in den USA leben, studieren und arbeiten – diese spannende und einzigartige Kombination bietet das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) jedes Jahr Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen seit 1983.

Zeitgleich sind junge US-Amerikaner zu einem Austauschjahr zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress. Es steht unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten.

Bundestagsabgeordnete übernehmen während des Jahres die Patenschaft für die Jugendlichen und auch ich möchte geeignete Bewerber und Bewerberinnen auf diese Möglichkeit aufmerksam machen und sie ermutigen, sich zu bewerben.

Auch für 2021/2022 bietet das PPP, dann zum 38. Mal, neben Schülern auch jungen Berufstätigen wieder die Chance, amerikanisches Familien-, College- und Arbeitsleben aus erster Hand kennen zu lernen.

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31.07.2021) mindestens 15, höchstens 17 Jahre alt sind. Zu diesem Zeitpunkt darf die Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein. Junge Berufstätige und Auszubildende müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31.07.2021) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen höchstens 24 Jahre alt sein. Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst und ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend.

 

Bewerbungsunterlagen können von Mitte Mai bis zum 11. September 2020 online beim Bundestag abgerufen werden:

www.bundestag.de/ppp

 

Derzeit wird von der planmäßigen Durchführung des 38. PPP 2021/22 ausgegangen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie können Änderungen im Programmablauf notwendig werden.

 

Zum Appel der Wirtschaftsorganisationen für eine Öffnung der nationalen Außengrenzen

Ich erwarte jetzt endlich ein Konzept des Bundesinnenministers, wie die nächsten Schritte zur Öffnung der Grenzen konkret aussehen. Wir brauchen verbindliche Absprachen des Bundesinnenministeriums mit unseren europäischen Nachbarn und endlich Informationen, auf die sich die Bevölkerung, das Handwerk und die Wirtschaft verlassen können und die uns Planungssicherheit geben.

Es ist gut, dass Wirtschaft, Politik und Gesellschaft in den Grenzregionen mit einer Stimme sprechen. Gemeinsam verlangen wir eine klare Perspektive, wie wir diesen Ausnahmezustand schrittweise beenden. Die Handelskammern in den Grenzregionen sind exzellent vernetzt und wissen genau, wo der Schuh ihrer lokalen Unternehmen drückt. Einen solchen internationalen Appell kann der Bundesinnenminister nicht ignorieren.