Deutsche Gemeinden dürfen bei der Endlagersuche nicht weiter übergangen werden

In meiner persönlichen Stellungnahme zu dem in Kürze endenden Anhörungsverfahren zur Standortsuche für ein Atomendlager in der Schweiz stelle ich fest, dass die Beteiligungsrechte der deutschen Gemeinden und Landkreise in Regionalkonferenzen gestärkt werden müssen: In den Regionalkonferenzen wurden bislang systematisch die Standorte für Oberflächenanlagen gewählt, die am nächsten zu Deutschland und weniger nah zur eigenen Schweizer Gemeinde liegen. Um solche Manöver in Zukunft zu verhindern, müssen die Stimmengewichte künftig auch die tatsächliche Betroffenheit abbilden.


Hier können Sie meine persönliche Stellungnahme an das Bundesamt für Energie (BFE)
Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle einsehen:

 


Bislang bestreitet die Schweizer Seite allerdings vehement, dass deutsche Gemeinden, die im Extremfall nur wenige hundert Meter von den geplanten Anlagen entfernt liegen, überhaupt als betroffen gelten sollen. Neben aktuellen Mitwirkungsrechten könnte von dieser Definition in Zukunft auch die Höhe möglicher Entschädigungsleistungen abhängig gemacht werden. Für mich ist deshalb klar: Die möglichen Auswirkungen eines Endlagers auf Mensch und Natur müssen weiträumig und grenzüberschreitend untersucht werden. Wir akzeptieren nicht, dass man die Betroffenheit der deutschen Gemeinden in Bern immer weiter herunterspielen will. Die Schweiz muss sich zu ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen bekennen.

Vor dem Hintergrund der hohen Störanfälligkeit der Reaktoren in Beznau und Leibstadt, fordere ich zudem eine klare Aussage der Schweiz zur Restlaufzeit der AKWs. Nur mit einem fixen Ausstiegsdatum könne auch die benötigte Endlagerkapazität begrenzt werden.

Im Rahmen der Endlagersuche für einen Standort für radioaktive Abfälle in der Schweiz erhält die deutsche Öffentlichkeit bis zum 09. März 2018 die Möglichkeit, sich an dem öffentlichen Anhörungsverfahren (Vernehmlassung) zu den bisherigen Ergebnissen zu beteiligen. Bürgerinnen und Bürger können ihre Stellungnahmen beim deutschen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) einreichen. Daneben können auch die Bundesrepublik Deutschland, einzelne Bundesländer und Gemeinden Einwendungen zu sämtlichen Dokumenten einreichen, die im Rahmen der Etappe 2 der Schweizer Standortsuche erstellt wurden.