Discounter müssen alte Handys, Taschenlampen und Rasierer zurücknehmen

Der Deutsche Bundestag hat heute eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Spätestens ab dem 1. Juli 2022 sollen Verbraucher:innen Elektroaltgeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben können. Für kleine Elektroaltgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts. Für größere Altgeräte gilt es beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte wird es für Verbraucher:innen leichter, Altgeräte abzugeben. Dies erhöht die Sammelquote und führt mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zu.

Rund 86 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte wurden im Jahr 2018 recycelt. Allerdings wurden nur rund 43 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektroaltgeräte auch wirklich gesammelt. Um diese Menge zu steigern, erweitert die Bundesregierung mit der Gesetzesnovelle die bereits bestehenden Rücknahmepflichten auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler. Voraussetzung ist, dass deren Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und dass sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus.

Künftig sollen Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm auch dort abgeben werden können. Diese Regel gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder derselben Kette gekauft wurden. Alles, was größer als 25 Zentimeter ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird. Künftig müssen bundesweit alle Sammelstellen einheitlich mit einer Kennzeichnung der Stiftung ear versehen werden. Auf diese Weise sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern Sammelstellen schnell erkennen.

Die Gesetzesänderung schließt bisherige Lücken, damit Onlinehändler ihren Kunden auch wirklich bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte aktiv anbieten. Außerdem sollen Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister künftig prüfen, ob die Hersteller der Produkte, die auf ihrer Plattform verkauft werden, bei der Stiftung ear registriert sind. Kein Hersteller soll mehr Zugang zum Markt erhalten, der sich seiner Pflichten entzieht. Das ist wichtig, um die Herstellerpflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz durchzusetzen. Und es soll Wettbewerbsnachteile für Hersteller vermeiden, die sich rechtskonform verhalten.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Leicht erreichbare Sammelstellen sind die beste Voraussetzung, um alte Elektrogeräte richtig zu entsorgen. Werden Altgeräte ordentlich gesammelt, können Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden“.

Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes muss nun noch den Bundesrat passieren und soll am 1.1.2022 in Kraft treten. Für den Handel gilt dann eine Übergangsfrist von sechs Monaten.Über die verbesserte Sammlung hinaus will die Bundesregierung sicherstellen, dass die getrennt gesammelten Altgeräte hochwertig recycelt und Schadstoffe vermehrt aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. Hierzu hat das Bundeskabinett im März 2021 die Behandlungsverordnung beschlossen. Erstmals werden auch Photovoltaik-Module erfasst und Regeln für deren Recycling aufgestellt. Ziel ist es, das Verfahren für die Behandlungsverordnung noch vor der Sommerpause 2021 abzuschließen. Hierzu muss der Bundesrat noch beteiligt werden.