Gefahrgutsituation in Efringen-Kirchen: Kein Handlungsbedarf?

Das Eisenbahn-Bundesamt sieht keinen Handlungsbedarf bei der Gefahrgutsituation in Efringen-Kirchen.

Eine automatische Benachrichtigung an das EBA bei verkehrsbedingten Aufenthalten von Gefahrgutzügen ist aber erforderlich. Die Gefahr eines Zwischenfalls ist sehr real. Es ist wichtig, dass man die berechtigten Sorgen der Anwohner ernst nimmt und dass das Bundesland und die Behörden des Bundes ihrer Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung gerecht werden. Das Eisenbahn-Bundesamt sollte über derartige Abstellungen automatisch informiert werden.

 

Hintergrund:
Der aktuelle Zwischenfall am 26. Juni, als ein Gefahrstoffalarm mit Feuerwehr- und Polizeieinsatz ausgelöst wurde.
Weil dabei am Rangierbahnhof Basel Bad am Kesselwagen eines Güterzuges ein leichtentzündliches Methanol-Toluol-Gemisch auslief, hatte ich mich im Juli an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn gewandt. Dieses ist für die Überwachung der Ordnung für die internationale Eisenbahnförderung gefährlicher Güter (RID) zuständig.

 

In dem heute eingetroffenen Antwortschreiben teilte der Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes Hörster mit, das Kontrollteam des EBA habe den Bahnhof Efringen-Kirchen im Rahmen der Gefahrgutkontrollen seit Juli 2017 in unregelmäßigen Abständen verstärkt angefahren. Bisher seien jedoch bei den durchgeführten Kontrollen keine abgestellten Züge in den Überholgleisen des genannten Bahnhofs festgestellt worden und dem Eisenbahn-Bundesamt seien im Jahr 2018 keine Ereignisse mit Gefahrgut bekannt geworden.

Mir ist bewusst, dass Gefahrgüter auf der Schiene transportiert und gegebenenfalls zwischengelagert werden müssen. Es erschließt sich mir jedoch nicht, warum dafür ausgerechnet Bahnhöfe ausgewählt werden, die nur einseitig gut beleuchtet und jederzeit der Öffentlichkeit zugänglich sind und sich zudem in unmittelbarer Nähe zu einem dichtbesiedelten Wohngebiet befinden – wie es in Efringen-Kirchen der Fall ist.

Die Abstellung von Güterzügen auf sogenannten Unterwegsbahnhöfen wie Efringen-Kirchen geschehe laut EBA in der Regel nur dann, wenn aufgrund von Störungen oder großem Güteraufkommen die Weiterfahrt z.B. durch die Schweiz vorübergehend verweigert werde und die Aufnahmekapazitäten in den Bahnhöfen Basel Bad Rangierbahnhof oder auch Basel RB (Muttenz) erschöpft seien. Nur dann käme es ungeplant und zeitweise zur vorübergehenden Ausstellung von Güterzügen in zur Verfügung stehenden Überholgleisen. Ferner obliege in solchen Fällen die Verantwortung für die Sicherung von abgestellten Zügen den beteiligten Eisenbahnunternehmen. Ein verkehrsbedingter Aufenthalt von Güterzügen auf Unterwegsbahnhöfen müsse weder von der Infrastrukturbetreiberin, der DB Netz AG, noch von dem am Transport beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen an die Überwachungsbehörde gemeldet werden. Eine rechtliche Möglichkeit, beförderungsbedingte Aufenthalte in bestimmten Gleisen oder Bahnhöfen zu versagen, sei nicht gegeben und wäre auch nicht sachgerecht.