Gesetzentwurf zur Grundrente – ein Meilenstein in der Geschichte unseres Sozialstaates
Die Einführung der Grundrente war eines der Hauptargumente für die SPD, in diese Bundesregierung einzutreten. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss können wir selbstbewusst sagen, dass sich die SPD mehr als durchgesetzt hat: Weil es um die Anerkennung von Lebensleistung geht, wird die Grundrente ohne Antrag und ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt. Das ist ein sozialpolitischer Meilenstein.
Die Grundrente werden rund 1,3 Millionen Menschen erhalten können, davon ein großer Anteil Frauen. Denn häufig haben Frauen der Familie wegen nur Teilzeit gearbeitet – oder in Berufen, in denen viel verlangt, aber trotzdem wenig verdient wird. Es werden auch viele Ostdeutsche profitieren, die oft besonders lange – aber zu niedrigen Löhnen – gearbeitet haben. Die Verbesserungen werden auch den Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen, die bereits eine Rente beziehen.
Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit, aber auch Zeiten einer Pflichtversicherung von Selbständigen.
Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll über eine Rente verfügen, die im Normalfall das Auskommen im Alter sichert. Das ist keine großzügige Sozialleistung, sondern ein Rechtsanspruch. Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion bleibt, dass die Grundrente am 1.1.2021 in Kraft tritt. Das erwarte ich auch vom Koalitionspartner– unabhängig von seiner aktuellen Personaldiskussion.