Grenzkontrollen im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet bis 15. Mai verlängert

Menschen brauchen jetzt eine Perspektive, wie die nächsten Schritte sind

Warum eine Lebenspartnerschaft ohne Trauschein kein triftiger Einreisegrund ist, erschließt sich mir nicht. Auch die Begründung ‚mangels brauchbarer Nachvollziehbarkeit‘ ist eine Unterstellung gegenüber aller Paare im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet, die sich nach mehr als sechs Wochen nichts Sehnlicheres wünschen, als wieder Kontakt zu haben. Hier hätte man eine praktische Lösung finden können, wie man die Beziehung einfach nachweisen kann.

In aller Stille hat das Bundesinnenministerium (BMI) derweil auf Twitter die Verlängerung der Grenzkontrollen bis 15. Mai verkündet: https://twitter.com/BMISprecher/status/1255917192526299137

Bezüglich der Einreise von Lebensgemeinschaften, die nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, beruft sich das BMI auf folgende Regelung:

Mangels brauchbarer Nachvollziehbarkeit sollen andere Lebenspartnerschaften oder -gemeinschaften ohne Trauschein grundsätzlich jedoch kein triftiger Grund im Sinne des Einreiseregimes sein; ob im Einzelfall dennoch ein triftiger Grund vorliegt, ist auch hier nach Prüfung der jeweiligen Umstände im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens zu befinden.

Diese Maßnahme sei keine wie immer geartete Bewertung von unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens von Menschen beinhaltet, sondern vor dem Hintergrund von Nachvollziehbarkeitsfragen zu sehen.

Damit hat das BMI die Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen konkretisiert. Mit Erlass vom 17. April 2020 habe das BMI das Bundespolizeipräsidium gebeten, im Hinblick auf die Einreise von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern sowie zur Wahrnehmung von Sorge- und Umgangsrecht von Kindern, seine Entscheidungspraxis entsprechend anzupassen.  Die aktualisierte Entscheidungspraxis finde bereits jetzt Anwendung.

Insbesondere die Wahrnehmung des Umgangs-/Sorgerechts von Kindern sowie die Einreise zur Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft mit dem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner seien – als triftige „Gründe“ – von den bestehenden Einreiserestriktionen ausgenommen.

Wenn es dem Bundesinnenministerium wirklich um Nachvollziehbarkeit geht, dann frage ich mich, warum die Grenze in Nordrhein-Westfalen zu Belgien und den Niederlanden offen ist, in Baden-Württemberg zur Schweiz hingegen nicht. Die Menschen brauchen jetzt endlich eine Perspektive vom unionsgeführten Landesinnen- sowie Bundesinnenministerium- wie sieht der Fahrplan für die Wiederöffnung der Grenze aus und wann können sich Paare ohne Trauschein wiedersehen?