Maskenpflicht muss für alle Kundinnen und Kunden gleichermaßen gelten
Verstöße gegen Maskenpflicht sorgen für Unmut am Hochrhein
Mit der Öffnung der Grenze zur Schweiz kommen auch wieder viele Eidgenossen zum Einkaufen nach Deutschland. Während an diesem Wochenende der befürchtete große Ansturm noch ausgeblieben ist, gibt es Berichte über Verstöße gegen die bestehende Maskenpflicht in den Geschäften. Ich bin fest davon überzeugt, dass sich der Großteil der Kundschaft an die bei uns bestehende Maskenpflicht hält. Dennoch erreichen mich in den vergangenen Tagen immer wieder Zuschriften in denen bemängelt wird, dass die Maskenpflicht in unseren Supermärkten und Geschäften nicht von allen Kunden eingehalten wird. Klar ist: in Baden-Württemberg herrscht Maskenpflicht. Das gilt für alle Kunden gleichermaßen – egal woher sie kommen. Ich finde es wichtig, dass der Einzelhandel in unserer Region die bestehende Regelung konsequent durchsetzt. Wir sind froh, dass die Grenzen nun endlich wieder auf sind. Aber der Gesundheitsschutz hat auch bei geöffneten Grenzen weiterhin oberste Priorität. Setzen wir das Erreichte nicht auf‘s Spiel!