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Südbadische Schausteller erhalten Erleichterungen bei den Überbrückungshilfen

Durch den Beschluss des Haushaltsausschusses zum zweiten Nachtragshaushalt 2020 gibt es Verbesserungen hinsichtlich der Überbrückungshilfen für Schausteller und andere Unternehmen, deren Geschäfte saisonalen Schwankungen unterliegen, wie die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter informiert.

„Volksfeste wie die Waldshuter Chilbi, die Frühjahrsmess‘ in Freiburg und das Konstanzer Seenachtfest sind elementarer Bestandteil unserer südbadischen Kultur. Möglich gemacht werden sie durch engagierte Verbände, z.B. den Schaustellerverband Freiburg und durch  Familien, z.B. diejenige Peter Buhmanns, denen wir jedes Jahr wunderbare Attraktionen zu verdanken haben. Die Berufsgruppe der Schausteller und Marktkaufleute leidet besonders unter der Absage von Großveranstaltungen und kann jetzt auf eine passgenaue Hilfe der Bundesregierung hoffen“, erklärt Rita Schwarzelühr-Sutter.

Die Überbrückungshilfe in Form von Kostenerstattungen unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die ihren Geschäftsbetrieb wegen der Corona-Pandemie ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen. Für KMU gelten bisher als Bezugsgröße für den Umsatz die Monate April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019. Für die Mitarbeiteranzahl gilt der 28.2.2020 als Stichtag.

Für Schausteller u.a. gibt es nun eine andere Bezugsgröße: Für sie gilt der jeweilige Monat des Vorjahres, je nach Monat der Antragstellung. D.h.  Juni, Juli oder August 2020 im Vergleich zu Juni, Juli oder August 2019. Gleiches gilt für die Mitarbeiteranzahl: Als Bezugsgröße gelten die Monate  Juni / Juli / August 2020 im Vergleich zum Vorjahr – wieder je nach Monat der Antragstellung.

„Da es sich hierbei erfahrungsgemäß um umsatzstarke Zeiträume handelt, sind die Überbrückungshilfen nun deutlich besser auf die Bedürfnisse der Schausteller, aber auch auf die der Veranstaltungsbranche, abgestimmt“, betont die SPD-Abgeordnete aus Waldshut.

 

Weitere Informationen unter:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw27-de-nachtragshaushaltsgesetz-701728

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?__blob=publicationFile

Foto: Pixabay

 

Karstadt-Insolvenz: Kampf für Arbeitsplätze in Singen

Nachdem ich mir bereits vergangene Woche persönlich ein Bild von der Situation vor Ort gemacht habe, setze ich weiter für die Beschäftigten der von der Schließung bedrohten Karstadt-Filiale in Singen am Hohentwiel ein.

Wie soll ein neues Sanierungskonzept allein durch Kosteneinsparungen greifen, wenn die Cashcows [Unternehmensbereiche, die hohe Gewinne erzielen] verhökert werden? – Diese Frage habe ich  in einem Brief an den Geschäftsführer der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH, Miguel Müllenbach, gestellt.

Trotz der Beschränkungen durch das Corona-Virus, wie das Ausbleiben der kaufkräftigen Schweizer Kundschaft, und obwohl in der Fußgängerzone eine Dauerbaustelle besteht, die den Zugang zum Gebäude erschwert, hat es die Karstadt-Filiale in Singen geschafft, schwarze Zahlen zu schreiben. Deshalb habe ich kein Verständnis dafür, dass ausgerechnet der profitable Karstadt-Standort Singen von den angekündigten Umstrukturierungen betroffen sein soll.

Es ist den 124 motivierten und größtenteils langjährig Beschäftigen nicht vermittelbar, dass ihnen die Kündigung droht. Schließlich bieten gerade jetzt die Ankurbelung des Konsums durch die im Konjunkturpaket der Bundesregierung vereinbarte Senkung der Mehrwertsteuer und der schrittweise Wiederanstieg des Schweizer Einkauftourismus gute Voraussetzungen für ein weiterhin erfolgreiches Geschäftsjahr der Karstadt-Filiale in Singen.

Fessenheim: Mit politischem und zivilgesellsch. Einsatz für die Abschaltung stark gemacht

Zeichen setzen gegen Karstadt-Schließung in Singen

Von der bundesweiten Schließungswelle der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH ist auch die Karstadt-Filiale in Singen betroffen. Ich traf mich am heutigen Freitag, 26.06.20, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Singener Kaufhauses sowie der Geschäftsleitung, Vertretern der Gewerkschaft und SPD-Kommunalpolitikern. Jahrelang haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Entgelt verzichtet. Trotz Corona und widriger Umstände für die Singener Filiale etwa durch Baustellen hat die hiesige Filiale schwarze Zahlen geschrieben. Diese Schließung ist ein Schlag ins Gesicht für die Beschäftigten und ihre Familien und für mich völlig unverständlich. Ich werde mich an die Konzerngeschäftsführung wenden und erwarte eine Erklärung, warum die Filiale geschlossen werden soll. Schuld an der Filialschließung sind indes nicht nur der vorgeschobene Online-Handel oder die Corona-Pandemie.

Jahreslanges Missmanagement und fehlende Zukunftskonzepte auf höchster Ebene tragen einen entscheidenden Teil zu dieser Misere bei. Für mich ist klar: Filialschließung sind kein Zukunftskonzept! Wir brauchen jetzt schnell ein tragfähiges Konzept für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dafür werde ich mich als Sozialdemokratin und Gewerkschaftsmitglied mit Nachdruck einsetzen.

Foto: ©Alexander Wunderle/Büro Schwarzelühr-Sutter
Bildunterschrift: Rita Schwarzelühr-Sutter (1.v.r.) solidarisiert sich mit den Karstadt-Beschäftigten in Singen

Corona-Sonderförderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“

Am 24. Juni 2020 ist das Corona-Sonderförderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ gestartet. Mit diesem Programm sollen ehrenamtliche Initiativen, die in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagiert sind, gefördert werden. Die Parlamentarische Staatssekretärin und SPD-Bundestagabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter sieht hier eine tolle Chance für die Initiativen in der Region.

Die vergangenen Wochen haben gezeigt, wie wichtig die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Initiativen ist – insbesondere bei uns im ländlichen Raum. Dabei stehen gerade ehrenamtliche Initiativen wie die Ortgruppen der Tafeln, die ältere, geschwächte oder ärmere Menschen mit Lebensmitteln versorgen, vor großen Herausforderungen bei ihrer Arbeit. Neue Auflagen und Rahmenbedingungen durch Corona führen zu vermehrten Kosten. Genau hier setzt das Corona-Sonderförderprogramm an, mit denen solche Initiativen im ländlichen Raum gefördert werden. Ich möchte die hiesigen Initiativen und Gruppen ermutigen, sich schnell für das Programm zu bewerben.

Das Corona-Sonderförderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ richtet sich an Initiativen in ländlichen Räumen in Deutschland. Akteure, deren Maßnahmen überwiegend in kreisangehörigen Städten und Gemeinden von maximal 50.000 Einwohnern wirken, können eine Förderung von bis zu 8.000 Euro beantragen. Zielgruppe sind beispielsweise ehrenamtliche Initiativen wie Ortsgruppen der Tafeln, die für Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen wie ältere, vorerkrankte oder ärmere Menschen Lebensmittel bereitstellen. Auch wenn zwischenzeitlich viele Kontaktbeschränkungen in Folge der Corona-Pandemie wieder aufgehoben wurden, müssen sich derartige Initiativen immer noch an eine Vielzahl von weiterhin bestehenden Auflagen und neue Rahmenbedingungen anpassen, was zu erheblichen Einschränkungen sowie zusätzlichen Aufwendungen und Kosten führt.

Auch können Antragsteller finanzielle Zuschüsse für Pandemie-bedingte Transportleistungen erhalten. Mit den Fördermitteln sollen zudem notwendige Verbesserungen der digitalen Ausstattungen ermöglicht werden.

 

Bewerbungen können ab sofort abgegeben werden. Dort sind auch alle Details zu den Förderrahmenbedingungen zu finden. Die Vergabe der Fördermittel in den Landkreisen erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Bewerbung.

 

Maskenpflicht muss für alle Kundinnen und Kunden gleichermaßen gelten

Verstöße gegen Maskenpflicht sorgen für Unmut am Hochrhein

Mit der Öffnung der Grenze zur Schweiz kommen auch wieder viele Eidgenossen zum Einkaufen nach Deutschland. Während an diesem Wochenende der befürchtete große Ansturm noch ausgeblieben ist, gibt es Berichte über Verstöße gegen die bestehende Maskenpflicht in den Geschäften. Ich bin fest davon überzeugt, dass sich der Großteil der Kundschaft an die bei uns bestehende Maskenpflicht hält. Dennoch erreichen mich in den vergangenen Tagen immer wieder Zuschriften in denen bemängelt wird, dass die Maskenpflicht in unseren Supermärkten und Geschäften nicht von allen Kunden eingehalten wird. Klar ist: in Baden-Württemberg herrscht Maskenpflicht. Das gilt für alle Kunden gleichermaßen – egal woher sie kommen. Ich finde es wichtig, dass der Einzelhandel in unserer Region die bestehende Regelung konsequent durchsetzt. Wir sind froh, dass die Grenzen nun endlich wieder auf sind. Aber der Gesundheitsschutz hat auch bei geöffneten Grenzen weiterhin oberste Priorität. Setzen wir das Erreichte nicht auf‘s Spiel!