Mieterinnen und Mieter schützen!

Die Corona-Pandemie stellt unsere ganze Gesellschaft vor riesige Herausforderung. Jetzt heißt es gemeinsam und solidarisch zu handeln. In diesen Zeiten wollen wir sicherstellen, dass niemand unverschuldet seine Wohnung oder seine Firmenräume verliert. Wir ändern das Mietrecht, damit Mieterinnen und Mieter von Wohnräumen aber auch Gewerberäumen keine Angst haben müssen, wegen Covid19-bedingter Einkommensausfälle oder Umsatzeinbußen ihre Wohnung oder ihre Geschäftsräume zu verlieren. Im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 soll Mieterinnen und Mietern wegen ausbleibender Mietzahlungen weder ordentlich noch außerordentlich gekündigt werden können. Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Nichtzahlung der Miete auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Und natürlich müssen die Mieten nachbezahlt werden. Denn wir wissen, dass viele Vermieterinnen und Vermieter auf die Mieteinnahmen angewiesen sind, etwa weil die vermietete Wohnung der Altersvorsorge dient.

MEHR INFORMATIONEN finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Miete/Corona_Miete_node.html;jsessionid=62437953CEF5EDAF9D8F36588A6AAF70.1_cid289