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Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung im Überblick

Bundestag und Bundesrat haben weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen und Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren. Das Coronavirus stellt unser Land vor die größte Herausforderung seit vielen Jahrzehnten. Wir sorgen dafür, dass der Staat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Jeder Arbeitsplatz, der verloren geht, und jeder Betrieb, der bankrottgeht, ist einer zu viel. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket werden deshalb Krankenhäuser, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige, Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen unterstützt.

 

Die wichtigsten Regelungen im Kurzüberblick


Gesundheitsversorgung

Um die Gesundheitsversorgung in Krisenzeiten zu sichern, werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen:

  • Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro zusätzlich bereit, unter anderem für Schutzausrüstung sowie die Entwicklung eines Impfstoffs und von weiteren Behandlungsmaßnahmen.
  • Weitere 55 Milliarden Euro stehen für die Pandemiebekämpfung zur Verfügung. Das ist wichtig, um flexibel und kurzfristig auf die Entwicklung der Pandemie reagieren zu können.
  • Der Bund spannt einen Schutzschirm für Krankenhäuser, um Einnahmeausfälle und höhere Kosten abzufedern.
  • Auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte werden die derzeitigen Einnahmeausfälle abgefedert.
  • Der Zoll überwacht die Einhaltung des EU-Ausfuhrverbots für Schutzmasken, Schutzbrillen und Schutzanzüge.

Einkommenssicherung

Die Bundesregierung greift Familien unter die Arme, um Einkommen zu sichern:

  • Verdienstausfälle von Familien, die sich aus Kita- oder Schulschließungen ergeben, werden weitgehend aufgefangen. Das gilt auch für Selbständige und Freiberufler.
  • Familien, die wegen Kurzarbeit geringere Einkommen haben, erhalten leichteren Zugang zum Kinderzuschlag.

Soforthilfe für Kleinunternehmer

Kleine UnternehmenSelbständige und Freiberufler erhalten sehr umfangreiche und rasche Unterstützung:

  • Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zu gewähren. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten bewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen:
    • Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro
    • Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.
  • Selbständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt, Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden.

Vergünstigte Kredite, Liquiditätshilfen und Kurzarbeitergeld

Die Realwirtschaft wird in umfassendem Maße unterstützt, um Unternehmen sowie Beschäftigte und ihre Arbeitsplätze zu schützen:

  • Der Bund gründet einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der sich insbesondere an große Unternehmen richtet und großvolumige Hilfen gewähren kann. Er ergänzt die bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über die KfW Sonderprogramme. Der Fonds erhält:
    • 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen
    • 400 Milliarden Euro für Bürgschaften
    • Mit bis zu 100 Milliarden Euro kann der Fonds bereits beschlossene KfW-Programme refinanzieren.
  • Über die staatliche KfW wird ein Milliarden-Hilfsprogramm zur Verfügung gestellt, um Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit Liquidität zu versorgen. Dazu stellt die KfW in unbegrenztem Volumen verschiedene Kreditprogramme bereit. Dies lindert gerade für kleine und mittelständische Unternehmen unverschuldete Finanznöte. Betroffene Unternehmen erhalten Zugang zu den KfW-Krediten über ihre Hausbank. Dort können sie bei Bedarf auch auf das Instrument von Bürgschaften zurückgreifen.Ein detaillierter Überblick über die verschiedenen Programme ist hier abrufbar:
    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-18-Corona-Hilfsprogramme-fuer-alle.html
  • Unternehmen jeder Größe erhalten steuerliche Hilfen, um ihre Liquidität zu verbessern. Für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen gilt bis Ende 2020:
    • Finanzbehörden gewähren Stundungen von Steuerschulden.
    • Steuervorauszahlungen können angepasst werden.
    • Auf Vollstreckungsmaßnahmen werden verzichtet.

Mehr dazu hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html

(Quelle: Bundesfinanzministerium)

Aktuelle Informationen zu dem Rettungspaket der Bundesregierung finden Sie unter folgendem Link:

⇒ Seite des Bundesfinanzministerium zum Corona-Schutzschild

 


Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Menschen, denen durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht fürchten müssen, mittellos dazustehen. Deswegen wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht.

Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen (u. a. ALG II). Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt.

 

Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten zwölf Monaten des Grundsicherungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen.


Hilfen für Eltern und Familien

Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Das wird im Infektionsschutzgesetz geregelt. Befristet bis zum Ende der Schulschließung, aber längstens für sechs Wochen, werden nicht mehr nur direkt von der Krankheit Betroffene abgesichert, sondern auch erwerbstätige Eltern, die mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen müssen und Lohnausfälle aufgrund der Kinderbetreuung im Pandemie-Fall haben.

Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem wiederum in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt wird. So werden Familien vor übermäßigen Einkommenseinbußen geschützt.

Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommensausfälle haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Eltern unterstützt, wenn das Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht für den der gesamten Familie reicht. Bei Neuanträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit abgemildert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.

 

Anträge auf Soforthilfe jetzt stellen!

Kleine Unternehmen und Selbstständige können ab sofort Anträge auf Zuschüsse bei ihrer Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer stellen


HIER GEHT’S ZUR ANTRAGSTELLUNG:

https://www.bw-soforthilfe.de/Soforthilfe/einreichen


Wir alle stehen vor einer Herausforderung, wie es sie seit Gründung der Bundesrepublik bislang noch nicht gab. Deshalb tun wir das Notwendige. Oberstes Ziel sind der Schutz von Leben und Gesundheit. Zugleich tun wir alles, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie so gering wie möglich zu halten und Arbeitsplätze zu erhalten. Dafür haben wir einen noch nie dagewesenen Schutzschild für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen aufgestellt. Ich danke Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für ihren herausragenden Einsatz.

Ein wichtiger Beitrag dabei ist die Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Dafür sorgen wir im Bund für insgesamt 50 Milliarden Euro, das Land ergänzt das um 4 Milliarden Euro. Und so geht’s: Betroffene Selbstständige und Unternehmer können ab Mittwochabend, 25. März 2020, bei der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein bzw. der Handwerkskammer Freiburg ihre Anträge auf einen Direktzuschuss einreichen. Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten einmalig bis zu 9.000 Euro, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern einmalig bis zu 15.000 Euro. Auf diese schnelle kurzfristige Hilfe bei der Liquidität können ab morgen die fast 90 Prozent der Unternehmen im Land zurückgreifen, die kleine Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern sind. Für die übrigen größeren Unternehmen im Land werden die zusätzlichen Mittel des Landes genutzt, um Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern zusätzlich einmalig mit bis zu 30.000 Euro zu unterstützen. Zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und den umfangreichen KfW-Förderprogrammen, die die SPD ebenfalls in der Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, sorgen wir mit den Direktzuschüssen, dass bei uns möglichst kein Unternehmen pleitegehen und kein Arbeitsplatz verloren gehen muss. Das ist wichtig für alle Menschen am Hochrhein, im Hochschwarzwald und im ganzen Land.

 

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen beantragen

WICHTIGE INFORMATION FÜR UNTERNEHMEN!
Die Arbeitgeber in Deutschland müssen im Fall einer finanziellen Notlage wegen der Corona-Krise zunächst keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge stattdessen bis Mai gestundet werden. Dies hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen mitgeteilt.
Eine Vorlage für die Beantragung finden sie hier: Mustervorlage Antrag auf Stundung Sozialversicherungsbeiträge
Die Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier:

Krankenhausentlastungsgesetz: Reha-Kliniken erhalten finanziellen Ausgleich

Der Schutzschirm ist aufgespannt. Krankenhäuser, die Operationen verschieben, um Betten für Corona-Fälle frei zu machen, erhalten dafür einen finanziellen Ausgleich aus dem Bundeshaushalt. Auch Rehabilitationskliniken können in der Krise bei der Versorgung von Coronafällen mithelfen und erhalten die notwendige Unterstützung. Für leerstehende Betten bekommen sie einen Ausgleich.

Das heute vom Bundestag im Eilverfahren beschlossene COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ist um eine finanzielle Ausgleichsregelung zugunsten der Reha-Kliniken ergänzt worden. Wenn es durch die Coronakrise zu einem Rückgang der Belegungstage kommt, erhalten die betroffenen Einrichtungen pro Tag 60 % der sonst gezahlten Vergütung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die anderen Rehabilitationsträger zahlen Ausgleiche für einen Rückgang der Belegungstage.

Ich hatte in einem persönlichen Schreiben an Bundesgesundheitsminister Spahn appelliert, die Reha-Kliniken in den Corona-Schutzschirm für Krankenhäuser einzubeziehen. Das heutige Gesetz sendet ein positives Signal an die zahlreichen spitzenmäßigen Einrichtungen in unserer Heimatregion und an deren Belegschaft, die in diesen Tagen auf unsere Solidarität zählen kann.

Bisher war nur eine Ermächtigung der Länder vorgesehen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu bestimmen, die übergangsweise bei der akutstationären Behandlung von Patientinnen und Patienten mitwirken. Die Rehakliniken werden dann wie zugelassene Krankenhäuser behandelt und haben auch Anspruch auf dieselbe Unterstützung bzw. Abgeltung der Leistungen.

 

Mieterinnen und Mieter schützen!

Die Corona-Pandemie stellt unsere ganze Gesellschaft vor riesige Herausforderung. Jetzt heißt es gemeinsam und solidarisch zu handeln. In diesen Zeiten wollen wir sicherstellen, dass niemand unverschuldet seine Wohnung oder seine Firmenräume verliert. Wir ändern das Mietrecht, damit Mieterinnen und Mieter von Wohnräumen aber auch Gewerberäumen keine Angst haben müssen, wegen Covid19-bedingter Einkommensausfälle oder Umsatzeinbußen ihre Wohnung oder ihre Geschäftsräume zu verlieren. Im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 soll Mieterinnen und Mietern wegen ausbleibender Mietzahlungen weder ordentlich noch außerordentlich gekündigt werden können. Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Nichtzahlung der Miete auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Und natürlich müssen die Mieten nachbezahlt werden. Denn wir wissen, dass viele Vermieterinnen und Vermieter auf die Mieteinnahmen angewiesen sind, etwa weil die vermietete Wohnung der Altersvorsorge dient.

MEHR INFORMATIONEN finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Miete/Corona_Miete_node.html;jsessionid=62437953CEF5EDAF9D8F36588A6AAF70.1_cid289

 

Anlaufstellen zu Fragen rund um das Coronavirus

Wir befinden uns in einer Situation, wie wir sie alle noch nicht erlebt haben. Es ist nur verständlich, dass viele Menschen die aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus umtreiben und ihre zahlreichen Fragen auch an mich herantragen. Ich möchte, dass Sie gut informiert sind. Deshalb möchte ich Ihnen gerne hier einen Überblick geben, wo sie gute und verlässliche Informationen erhalten und an wen Sie sich mit ihren Fragen nach den Themenbereichen Gesundheit, Arbeit und Wirtschaft, Mieter*innen und Vermieter*innen sowie Familien wenden können:

 

  • Das Bundesgesundheitsministerium stellt tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus auf seiner Internetseite und seinen Accounts in den sozialen Medien bereits. Auch weiterführende Informationen wie Links zu anderen Ministerien oder aber die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) finden sich auf der Seite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html


  • Zur Abklärung von Corona-Infektionen sind Arztpraxen und Gesundheitsämter zuständig. Welches Gesundheitsamt für Sie zuständig ist, finden Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl auf den Seiten der Robert-Koch-Institut heraus: https://tools.rki.de/PLZTool/

Für meinen Wahlkreis und meine Betreuungswahlkreise sind dies insbesondere das: