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Mittelstandshilfen wegen Corona

31. März 2020/in Allgemein /von Archiv

KfW-Unternehmerkredit trotz Schwierigkeiten im vergangenen Geschäftsjahr?

Viele Unternehmer sind unsicher, ob sie sich aufgrund ihres Jahresabschlusses 2019 für die KfW-Hilfskredite qualifizieren können. Wichtig ist, dass das Unternehmen vor der Corona-Krise, d.h. vor dem 31. Dezember 2019, keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte, keinen Umsatz- oder Ertragsrückgang von mehr als 10 % hatte und sich die wirtschaftliche Lage nicht wesentlich verschlechtert hatte. Die Kapitaldienstfähigkeit muss gegeben sein – das heißt, das Unternehmen muss weiterhin zahlungsfähig sein und den Kredit zurückzahlen können.

Ob die Kapitaldienstfähigkeit gegeben ist, berechnet die Hausbank laut KfW anhand der Ist-Zahlen vor der Coronakrise und unter Berücksichtigung des beantragten KfW-Kredits. Wichtig ist, dass jede Bank nach eigenem Ermessen entscheidet, ob sie den Antrag eines Unternehmens unterstützt. Eine Verpflichtung zur Kreditvergabe gibt es nicht.

 

Es lohnt sich also, das direkte Gespräch mit der Bank zu suchen, da diese die Risikoprüfung vornimmt. Hilfreich ist auch das online-Tool für Unternehmer unter www.kfw.de/corona, mit dem ein Hausbankgespräch vorbereitet werden kann.

 

Der Unternehmer kann evtl. bei einem anderen Finanzierungspartner anfragen. Jede Geschäftsbank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse kommt in Frage und kann unter diesem Link ausfindig gemacht werden.

weitere Infirmationen

 

 

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Schlagworte: NLSONDER3
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