Öffnung der Geschäfte bei Abtrennung größerer Verkaufsflächen

Ich freue mich, dass die Forderung, die ich wiederholt vertreten habe, nun auch gerichtlich bestätigt wurde und die grün-schwarze Landesregierung zu vernünftigem Handeln gezwungen wird. Das ist eine gute Nachricht für die größeren Einzelhändler und deren zahlreiche Beschäftigte in unserer Region, die jetzt wieder auf Arbeit hoffen können. Denn der Mindestabstand von 1,5 Meter pro Person sowie Hygienemaßnahmen können auch in größeren Geschäften gewährleistet werden, die ihre Verkaufsfläche auf 800 m² einschränken. Insofern ist diese wirtschaftliche Öffnung verhältnismäßig zum obersten Ziel, dem Gesundheitsschutz.