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Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beschlossen

14. Januar 2016/in Archiv /von Archiv

13.01.2016 „Ich freue mich, dass wir mit der Gesetzesreform die gleichberechtigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben in Deutschland weiter voranbringen – davon profitieren auch die Menschen mit Behinderung in meinem Wahlkreis Waldshut/Hochschwarzwald. Das Gesetz stellt zudem klar, dass Behinderungen nicht per se einer Person anhaften, sondern oft erst durch Barrieren in der Umwelt entstehen. Mit dem neuen BGG wollen wir insbesondere bauliche und kommunikative Barrieren in der Bundesverwaltung beseitigen. Im kommenden parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion konstruktiv im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention beteiligen“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
Die SPD-Abgeordnete hebt außerdem hervor: „Wichtig ist mir auch, dass das neue BGG die besondere Situation einer Benachteiligung aus mehreren Gründen anerkennt, wie beispielsweise Behinderung und Geschlecht. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, die leider oft mehrfache Diskriminierung erfahren, profitieren davon.“
Durch das neue BGG wird die Vielfalt der Kommunikationsformen gestärkt, die Menschen mit Behinderungen nutzen. „Eine große Errungenschaft ist der Rechtsanspruch auf ‚Leichte Sprache‘ und verständliche Information, der insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten zugutekommt“, betont die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
In ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch den 13.01.2016 hat die Bundesregierung die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Die geplanten Neuerungen orientieren sich an der UN-Behindertenrechtskonvention und zielen insbesondere auf bauliche und kommunikative Barrieren ab. Barrieren im baulichen Bereich sollen demnach zukünftig nicht nur beim Neubau vermieden, sondern sollen nun auch in Bestandsbauten angegangen werden. Bei Fragen zur Barrierefreiheit werden Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft der einzurichtenden Bundesfachstelle für Barrierefreiheit beraten und unterstützt.
Die Reformpläne sehen vor, die Wirksamkeit des BGG durch eine neue Schlichtungsstelle zu erhöhen. Die Schlichtungsstelle soll bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelt werden und Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihre Rechte niederschwellig und zunächst außergerichtlich einzufordern.

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