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Reform des Sexualstrafrechts: Ja zu „Nein heißt Nein“!

8. Juli 2016/in Archiv /von Archiv

08.07.2016 Der Bundestag hat eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig sind alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt. Ein „Nein!“ des Opfers reicht aus, um die Strafbarkeit zu begründen.
„Dies fordert die SPD schon lange“, so die SPD-Bundestagabgeordnete und Parlamentarische Staatsekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter. „Dass dieser Paradigmenwechsel endlich erfolgt, ist ein großer Erfolg!“
Nach bisheriger Rechtslage ist die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung davon abhängig, dass der Täter sein Opfer nötigt, Gewalt anwendet oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Eine lediglich verbale Ablehnung sexueller Handlungen durch das potenzielle Opfer reicht nicht aus.
„Diese veraltete Gesetzeslage stimmt nicht mit dem Strafempfinden der Bevölkerung überein und ruft zu Recht großes Unverständnis hervor“, lässt Rita Schwarzelühr-Sutter verlauten. „Deshalb war die Reform nötig und lange überfällig. Künftig ist sichergestellt, dass ein „Nein!“ auch ein Nein heißt.“
Mit der Reform werden zwei neue Tatbestände im Strafrecht aufgenommen: Die sexuelle Belästigung, die bisher nur dann sanktioniert werden konnte, wenn sie am Arbeitsplatz passierte, wird künftig generell unter Strafe gestellt. Außerdem wird in Zukunft auch bestraft, wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden.
Die Änderungen stärken das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. „Hierfür hat sich die SPD lange eingesetzt“, unterstreicht Rita Schwarzelühr-Sutter. „Leider erst durch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und der anschließenden gesellschaftlichen Debatte setzte auch bei der Union ein Umdenken ein, das zur Aufgabe der Blockade gegen ein modernes Sexualstrafrecht führte.“

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