Rentenpaket – Verlängerung der Übergangsreglung für sogenannte Ehrenbeamte

02.06.2014 Eine gute Nachricht enthält das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Rentenpaket auch für all diejenigen kommunalpolitisch Aktiven, die sich noch im Rentenalter als sogenannte „Ehrenbeamte“ (zum Beispiel ehrenamtliche Bürgermeister, Ortsvorsteher) in ihren Kommunen engagieren:
Als Teil des Rentenpaket hat der Bundestag für diese Personengruppe eine wichtige Übergangsregelung bezüglich ihrer Einkünfte verlängert: Danach bleiben die Aufwandsentschädigungen von kommunalen Ehrenbeamten von der Berücksichtigung als Hinzuverdienst bei Alters- und bei Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung jetzt bis zum 30. September 2017 ausgenommen.
Die Verlängerung dieser Vertrauensschutzregelung wurde durch einen gemeinsamen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales in das Rentenpaket eingefügt. Die bisher geltende Regelung sah das Auslaufen dieser besonderen Regelung bereits zum 30. September 2015 vor. Die zusätzliche Übergangszeit möchte die SPD-Bundestagsfraktion auch dazu nutzen, eine systematisch einwandfreie Dauerregelung für die Zeit danach zu erarbeiten.
Damit ist für zwei weitere Jahre sichergestellt, dass Aufwandsentschädigungen, die für die Ausübung entsprechender kommunaler Ehrenämter gewährt werden, sich nicht im Einzelfall rentenmindernd auswirken können. Schließlich gilt das Motto des gesamten Rentenpakets, „nicht geschenkt, sondern verdient“, in besonderer Weise auch für diejenigen, die sich auch noch im Rentenalter in kommunalpolitischen Ehrenämtern engagieren. Ihnen zollen wir auf diese Weise Anerkennung für ihre wichtige Tätigkeit vor Ort und sorgen zugleich dafür, dass kommunale Ehrenämter auch künftig für Engagierte im Rentenalter attraktiv bleiben.