Rita Schwarzelühr-Sutter: Deutliche Stärkung der Selbstbestimmung behinderter Menschen durch Verbesserungen am Entwurf des Bundesteilhabegesetzes

29.06.2016 Das Bundeskabinett hat am heutigen Dienstag den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verabschiedet. Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen mehr Gleichberechtigung und Teilhabe ermöglichen. „Das Bundesteilhabegesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode. Unser Ziel ist es, mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatsekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter. „Ich freue mich, dass der Kabinettsentwurf von heute gegenüber dem Referentenentwurf aus dem April noch einmal zahlreiche Verbesserungen enthält, die auch Menschen aus unserer Region zugutekommen.“ Diese betreffen vor allem die Regelungen zum Eigenbeitrag, der bei Leistungen der Eingliederungshilfe gezahlt werden muss. Ab dem Jahr 2020 sind nun sowohl das Einkommen als auch das Vermögen eines Partners oder einer Partnerin vollständig von der Anrechnung befreit. Das ist ein wirklich wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderungen endlich mit anderen Ehen und Lebenspartnerschaften eingehen können, ohne dass dies zu erheblichen finanziellen Einschnitten führt. Für erwerbstätige Personen, die gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege beziehen, werden künftig außerdem grundsätzlich nur die neuen Anrechnungsregelungen der Eingliederungshilfe gelten. Damit können sie ab dem Jahr 2017 bis zu 27.600 Euro und ab 2020 etwa 50.000 Euro anrechnungsfrei ansparen, während es heute nur 2.600 Euro sind. Das Bundesteilhabegesetz ist damit ein großer Schritt mit deutlichen Verbesserungen und der Einstieg, um Menschen mit Assistenzbedarf aus der Sozialhilfe zu holen. „Trotz der zahlreichen Verbesserungen gibt es noch einiges an Ergänzungsbedarf“, sagte die Abgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. Im parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion für weitere Verbesserungen im Sinne der Betroffenen einsetzen.