Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 02 / 2019

Am frühen Samstagmorgen hat sich die so genannte Kohlekommission auf gemeinsame Vorschläge zum Kohleausstieg verständigt. Das Wichtigste zuerst: Das fast einstimmig beschlossene Ergebnis beachtet sowohl den Klimaschutz als auch die Sicherheit und Zukunft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Revieren.

Die Kommission empfiehlt einen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038. Demnach sollen die Kraftwerkskapazitäten von 2022 an stetig abgebaut werden, die Folgen in den betroffenen Regionen soll der Bund mit 40 Milliarden Euro abfedern. Der Strompreis soll nicht steigen, der Hambacher Forst bleiben.

Das ist das Fundament für einen erfolgreichen Weg zum Kohleausstieg, der Klimaschutz und die Interessen der Arbeitnehmer verbindet statt gegeneinander auszuspielen – ein wichtiges Zeichen der demokratischen Gesellschaft. Weil alle beteiligten Gruppen konstruktiv gearbeitet und auf Populismus verzichtet haben, ist dieser historische Kompromiss möglich geworden. In der Kommission saßen 28 stimmberechtigte Mitglieder aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen wie Umweltverbände, Wissenschaftler, Wirtschaftsvertreter und Gewerkschaften. 27 Mitglieder stimmten dem Kompromiss am Ende zu.

Neue Jobs werden entstehen
Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „Wir haben Respekt vor der Lebensleistung der Menschen in den Revieren. Den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes verdanken wir gerade auch den Beschäftigten in Tagebauen und Kraftwerken. Ihnen sagen wir zu: Keiner fällt ins Bergfreie! Eure Heimat hat Zukunft. Neue Jobs werden entstehen. Wir werden diesen Weg mit euch gemeinsam gestalten.“

Nun ist die Bundesregierung am Zug. Die Kommission konnte nur Vorschläge machen, entscheiden muss am Ende der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von entsprechenden Gesetzentwürfen der Regierung.

Ein kurzer Überblick über die Ergebnisse:

  • Die Leistung der Kraftwerke im Markt im Jahr 2022 soll auf rund 15 Gigawatt (GW) Braunkohle und rund 15 GW Steinkohle reduziert werden. Damit erreicht Deutschland bis 2022 im Energiesektor eine CO2-Minderung von mindestens 45 Prozent im Vergleich zu 1990.
  • 2030 sollen noch maximal 9 GW Braunkohle und 8 GW Steinkohle am Netz sein. Auf diesem Weg wird zuverlässig das europapolitisch verbindliche Klimaziel 2030 in der Energiewirtschaft erreicht.
  • Das Enddatum der Kohleverstromung ist spätestens 2038. Aber: Sofern 2032 nachgewiesen werden kann, dass ein Enddatum 2035 möglich ist, kann es in Verhandlungen mit den Betreibern auf 2035 vorgezogen werden.
  • Die Kommission empfiehlt eine Entlastung der Unternehmen und privaten Haushalte vom Strompreisanstieg, der durch das Ende der Kohleverstromung entsteht.
  • 1,5 Milliarden Euro werden für strukturpolitische Maßnahmen in der laufenden Legislaturperiode bereitgestellt.
  • Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, den betroffenen Bundesländern in den kommenden 20 Jahren insgesamt 40 Milliarden Euro für den Strukturwandel zur Verfügung zu stellen. Darin sind 1,3 Milliarden Euro pro Jahr über 20 Jahre für Strukturmaßnahmen aus dem Bundeshaushalt enthalten.
  • Es wurde eine Sicherheitszusage an die Beschäftigten vereinbart. Je nach persönlicher Situation des betroffenen Beschäftigten sollen verbindliche, tarifliche Regelungen zwischen den Sozialpartnern getroffen werden
  • Bund und Länder werden aufgefordert, in den kommenden Jahren insbesondere Neugründungen und Erweiterungen von Behörden oder Einrichtungen in den Revieren vorzunehmen. Durch den Bund sollen insgesamt bis zu 5000 neue Arbeitsplätze bis spätestens 2028 geschaffen werden.
  • Innerhalb von fünf bis sieben Jahren sollen attraktive Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen, für Fachkräfte und Auszubildende geschaffen werden.
  • Die Kommission hält es für wünschenswert, dass der Hambacher Forst in NRW erhalten bleibt.

Matthias Miersch, zuständiger stellvertretender SPD-Fraktionschef, fasst zusammen: „Das Ziel der SPD-Fraktion durch Einsetzung der Kommission ist aufgegangen: Es gibt einen belastbaren Konsens der unterschiedlichen Gruppen bei einer entscheidenden Zukunftsfrage. Klimaschutz und die Interessen der betroffenen Regionen, der Beschäftigten und der Wirtschaft sind zusammen gedacht worden. Nun muss der Gesetzgebungsprozess schnell beginnen.“

Ein Studium darf nicht am Geld scheitern. Deshalb soll das BAföG zum Wintersemester 2019 steigen. Mehr Studierende sollen einen Anspruch auf Förderung bekommen. Den Gesetzentwurf hat die Regierung jetzt auf den Weg gebracht.

Die Verbesserungen beim BAföG sind ein zentrales Anliegen der SPD-Bundestagsfraktion. Die Förderung ist ein wichtiges Instrument, um die Chancengleichheit in der Bildung zu verbessern. Darum haben sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, beim BAföG eine Trendwende einzuleiten: Demnach sollen wieder mehr junge Menschen gefördert werden, die Fördersätze sollen steigen. Auch für die Wohnkosten gibt es mehr Geld.

Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen. Der Regierungsentwurf sieht unter anderem folgende Neuregelungen vor:

  • Die Bedarfssätze sollen in zwei Stufen zum Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn jeweils 2019 und 2020 steigen, und zwar zunächst um fünf und dann nochmals um zwei Prozent. Der Wohnzuschlag für BAföG-Berechtigte, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, wird überproportional angehoben von bisher 250 auf künftig 325 Euro monatlich. Damit steigt der Förderungshöchstbetrag von heute 735 Euro bis auf 861 Euro im Jahr 2020.
  • Die für die grundsätzlich einkommensabhängige Förderung entscheidenden Einkommensfreibeträge werden in drei Stufen angehoben, nämlich zeitgleich mit den Bedarfssatzanhebungen 2019 um sieben Prozent, 2020 um drei Prozent und darüber hinaus auch nochmals zum Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn 2021 um sechs Prozent. Der Kreis der Geförderten wird damit deutlich ausgeweitet.
  • Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge für Geförderte werden ebenfalls angehoben.
  • Die bisher im BAföG vorgesehene Schuldendeckelung auf maximal 10.000 Euro wird in eine zeitliche Begrenzung der Rückzahlungsverpflichtung umgewandelt. Nach Zahlung von 77 Monatsraten wird die verbleibende Restschuld erlassen.
  • Das bisher insbesondere als Hilfe zum Studienabschluss nach Überschreitung der Förderungshöchstdauer gewährte verzinsliche BAföG-Bankdarlehen wird durch ein zinsfreies Staatsdarlehen ersetzt. Auch dadurch wird sichergestellt, dass Studierende mit BAföG-Förderung ihren Abschluss ohne Sorge vor einer schwer einzuschätzenden Schuldenlast erreichen können.
  • Schließlich wird eine ganz neue Regelung zum Erlass des Darlehens nach spätestens 20 Jahren eingeführt, wenn es Darlehensnehmern trotz redlichen Bemühens nicht gelingt, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Damit haben auch Darlehensnehmer Rechtssicherheit, die über eine längere Zeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Im nächsten Schritt wird das Parlament über den Regierungsentwurf beraten. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Oliver Kaczmarek spricht von einer Trendwende: Es werden wieder mehr Studierende mehr BAföG erhalten. Dafür werde sogar noch einmal deutlich mehr Geld in die Hand genommen als im Koalitionsvertrag vereinbart. „Nullrunden beim BAföG gibt es mit der SPD nicht“, so Kaczmarek.

Nach langem Ringen haben sich Bund und Länder am Donnerstag auf den Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Damit werden Polizei und Justiz für einen starken Rechtsstaat zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger weiter gestärkt.

Weil die schärfsten Gesetze nichts bringen, wenn es kein Personal für deren Anwendung gibt, werden bei Bund und Ländern bis Ende 2021 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie zusätzliches Justizpersonal geschaffen, außerdem 7.500 neue Stellen bei der Polizei.

Wichtig ist, dass es konkrete Zielvereinbarungen gibt und die Länder den Bundeszuschuss in Höhe von 220 Millionen Euro nur erhalten, wenn sie die verein-barten Stellen auch tatsächlich einrichten. Es bleibt also nicht bei bloßen Absichtserklärungen. Vielmehr wird allen in der Justiz der Rücken gestärkt, die sich täglich für unseren Rechtsstaat einsetzen. Das ist in Zeiten, in denen unser Rechtsstaat oft kritisiert oder gar verächtlich gemacht wird, ein ganz wichtiges Signal.

Dass die Länder den Pakt für den Rechtsstaat ernst nehmen und die vereinbarten Stellen schaffen werden, belegt erfreulicherweise die Vereinbarung der Länder über die Aufteilung der Bundeszuschüsse. Die Länder haben vereinbart, die 220 Millionen Euro Bundesmittel untereinander wie den Länderanteil an der Umsatzsteuer aufzuteilen, also nach Einwohnerzahl und Steuerkraft.

Neben diesem zusätzlichen Personal wird im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat auch die Strafprozessordnung verbessert. Justizministerin Katarina Barley hat Eckpunkte vorgelegt, die Ressortabstimmung dazu läuft. Schnellere Strafverfahren sollen etwa dadurch erreicht werden, dass Befangenheitsanträge nicht mehr Strafprozesse unterbrechen können. Polizeibefugnisse sollen erweitert werden, etwa die Nutzung von DNA-Spuren, um Haut-, Augen- oder Haarfarbe eines Täters festzustellen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley sieht in der Einigung auf den Pakt für den Rechtsstaat „ein starkes Bekenntnis zur Arbeit unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften.“

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl und der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner erklärten: „Wir wollen einen starken und effektiven Rechtsstaat. Dafür schaffen wir mehr Personal in der Justiz und ermöglichen effektivere Strafprozesse, um Deutschland noch sicherer zu machen.“

Die Koalition verfolgt mit der „Agenda für Kultur und Zukunft“ das Ziel, die kulturellen Schätze der Regionen zu fördern und zu stärken und dadurch die Lebensqualität außerhalb von Metropolen weiter zu verbessern. Denn das Ziel der SPD-Fraktion ist, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu erreichen.

Darum hat der Bundestag am Donnerstag einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD beraten, der die Bundesregierung zu mehr Anstrengungen in der Kulturförderung auffordert (Drs. 19/7426).

In dem Antrag wird deutlich gemacht, dass eine kulturelle Grundversorgung zur regionalen Daseinsvorsorge in öffentlicher Verantwortung gehört. Das betrifft zum Beispiel Bibliotheken, Jugendeinrichtungen, Orte der Begegnung, Kinos, Theater, Museen, Konzerte und Ausstellungen. Es müsste allerdings noch viel mehr Angebote geben, monieren die Fraktionen in ihrer Vorlage.

Da Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam die Verantwortung für kulturelle Teilhabe tragen, fordern die Abgeordneten für die Kultur auf dem Land eine umfassendere Förderung und mehr Vernetzungen sowie Kooperation. Dazu gehört beispielsweise, dass die Bundesregierung sich in der neu gegründeten Kulturministerkonferenz engagiert, um die Stärkung der ländlichen Räume bei Projektvorhaben voranzubringen.

Außerdem soll unter anderem ein Konzept für ein Zukunftsprogramm Kino außerhalb von Metropolen vorgelegt werden, Künstlerinnen und Künstler in der Fläche verstärkt gefördert und Kultur und kulturelle Bildung für alle ermöglicht werden.

Außerdem soll geprüft werden, wie der Bund zum Erhalt der vielfältigen Bibliothekslandschaft und ihrer zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung beitragen kann. Ebenso soll der Zugang zu Kultur in ländlichen Gebieten durch mobile Angebote und Partnerschaften von Kultureinrichtungen in Metropolen erweitert werden.

In ländlichen Räumen fördern Kultur und das materielle und immaterielle Erbe den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die regionale Identität und die Lebensqualität der Menschen. Eine lebendige Kulturlandschaft stärkt die Bindung der Menschen an ihre Region und auch untereinander, und damit auch das Gemeinwesen. Eine gute Lebensqualität bringt Aufwind in den Regionen. Kultur spielt hier eine entscheidende Rolle.

Am Mittwoch hat das Kabinett den Jahreswirtschaftsbericht 2019 beschlossen; am Donnerstag hat das Parlament über die aktuellen konjunkturellen Entwicklungen debattiert (Drs. 19/7440). Der Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung bilanziert die zentralen wirtschaftspolitischen Entwicklungen des vergangenen Jahres und gibt einen Ausblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2019.

In dem Bericht bekennt sich die Bundesregierung zu den Grundsätzen einer sozialen Marktwirtschaft als „Richtschnur der Wirtschafts- und Finanzpolitik“. Besondere Herausforderung sei, Unternehmen beim digitalen Wandel in Wirtschaft, Arbeitswelt und Gesellschaft zu begleiten. Globalisierung, gerechte Teilhabe am Wohlstand und der demographische Wandel sind weitere Aspekte, deren Bewältigung als wesentlich für die Zukunftsfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft hervorgehoben wird.

Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach wie vor in einem konjunkturellen Aufschwung. Im Jahr 2018 ist sie weiter gewachsen und setzt damit den Trend der vergangenen zehn Jahre seit Ende der Banken- und Finanzkrise im Jahr 2008 fort: Das Bruttoinlandsprodukt nahm um 1,5 Prozent zu.

Die Arbeitslosenquote hat mit 5,2 Prozent im Jahr 2018 den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht. Insgesamt waren 44,8 Millionen Menschen erwerbstätig. Den deutlichsten Zuwachs verzeichneten erneut die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse, die auf 32,9 Millionen anwuchsen. Insbesondere die Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen wurde weiter abgebaut und erreichte ebenfalls einen sehr niedrigen Stand. Weil die Nettolöhne und -gehälter sowie die Renten weiter gestiegen sind und die Koalition die Bürgerinnen und Bürger bei Steuern und Abgaben entlastet, steigen die verfügbaren Einkommen deutlich an.

Das hat, flankiert durch massive, von der SPD-Seite angestoßene Investitionen des Staates aus der letzten und laufenden Legislaturperiode vor allem in die Infrastruktur, positive Auswirkungen auf die Nachfrage im Inland. Sie ist eine wesentliche Stütze des konjunkturellen Aufschwunges. Darüber hinaus hat der Bund erneut keine neuen Schulden aufgenommen und konnte die gute Einnahmesituation für Zukunftsinvestitionen nutzen.

Lücke bei den Fachkräften entgegenwirken
Für das Jahr 2019 wird erwartet, dass sich der Wachstumstrend fortsetzen wird. Allerdings werden die hohen Wachstumsraten der Jahre 2016 und 2017 voraussichtlich nicht erreicht. Da jedoch die Löhne und die verfügbaren Einkommen der Beschäftigten weiter steigen und Familien durch aktuell beschlossene Maßnahmen weiter entlastet werden, sind die Rahmenbedingungen weiterhin sehr gut. Durch die kontinuierlichen Investitionen der Bundesregierung in Infrastrukturen, Kinderbetreuungsangebote, Pflege und die Digitalisierung bleibt die Binnennachfrage auch 2019 stabil.

Zugleich wird das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz der vielfach von den Unternehmen beklagten Fachkräftelücke entgegenwirken.

Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bilanziert: „Wir brauchen eine echte Schwerpunktsetzung in der Industriepolitik, um unsere Wirtschaft auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu halten und Arbeitsplätze zu sichern. Dies ist umso dringlicher, als dass auch die Klimaschutzpolitik dringend Antworten verlangt.“

Überfällige Industriestrategie
Überfällig sei die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) angekündigte umfassende Industriestrategie, um die Schlüsselsektoren für unsere Wirtschaftsstruktur von morgen zu identifizieren. Westphal: „Sowohl bei der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch der notwendigen Energie- und Mobilitätswende werden noch vielfältige Aufgaben auf uns zukommen.“

Die jüngsten Beschlüsse der Regierungskommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ haben mit dem bevorstehenden Kohleausstieg nochmals zusätzliche Hausaufgaben gestellt. Das Bundeswirtschaftsministerium müsse, so Westphal, nun „rasch mit mutigen Vorschlägen voran gehen, damit wir den vom Strukturwandel betroffenen Regionen in Kürze verlässliche Antworten geben können.“

Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung das „Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbau“ (Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Drs. 19/7375) beraten. Mithilfe dieses Gesetzes soll die Infrastruktur für ein Gelingen der Energiewende gestärkt werden. Nur mit effizienten und modernen regionalen Verteil- und überregionalen Übertragungsnetzen lässt sich das Ziel der Koalition erreichen, 65 Prozent Anteil an erneuerbare Energien an der Stromerzeugung bis 2030.

Worum geht es genau? Die Stromleitungen in Deutschland müssen schneller ausgebaut werden als in der Vergangenheit, um die Ziele des Koalitionsvertrags umsetzen zu können. Das Gelingen der Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem optimalen Betrieb konventioneller Kraftwerke und dem internationalen Stromhandel hängt wesentlich von dem Zustand und den Kapazitäten der Stromleitungen ab.

Insbesondere Hoch- und Höchstspannungsleitungen sind erforderlich, um den Strom von Windkraftparks im Norden zu den Verbrauchszentren im Süden zu leiten. Nur dann können die Ausbauziele bei den regenerativen Energien erreicht werden. Darum sollen die Verfahren für Planung und Genehmigung für den Neubau, die Optimierung und Verstärkung von Stromleitungen, insbesondere für den Transport von Nord- nach Süddeutschland, beschleunigt werden.

Es wird durch das Gesetz sichergestellt, dass die Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig und umfassend beteiligt wird – während des gesamten Prozesses von der Netzentwicklungsplanung bis zur Planfeststellung. Inhaltliche Kriterien beim Stromleitungsausbau, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, z. B. hinsichtlich magnetischer und elektrischer Felder, dienen, bleiben erhalten. Gleichzeitig werden entschädigungsrechtliche Regeln bundesweit vereinheitlicht, um vom Netzausbau betroffene Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer zu entschädigen.

Der Termin zum so genannten Brexit (Austritt Großbritanniens aus der EU) rückt näher. Zwei Gesetzentwürfe, die der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat, sollen Rechtssicherheit für den Fall eines ungeregelten Brexits schaffen. Denn mit solch einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU enden auch die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie die Mitgliedschaft im Europäischen Währungsraum (EWR).
Mit dem Brexit-Übergangsgesetz (Drs. 19/7376) gewährleistet die Koalition deshalb sozialen Schutz für Bürgerinnen und Bürger aus dem Vereinigten Königreich bzw. Deutschland, die zum Beispiel Ansprüche in der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erworben und vor dem EU-Austritt Großbritanniens relevante Zeiten im Sinne der oben genannten Koordinierungsvorschriften zurückgelegt haben. Auszubildende sollen auch nach dem Austritt für einen in Großbritannien bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG erhalten.

Britische Staatsbürger, die vor dem 30. März 2019 einen Antrag auf Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland gestellt haben, müssen nicht wie sonst üblich ihre britische Staatsbürgerschaft aufgeben. Umgekehrt verlieren Deutsche, die einen Antrag auf Einbürgerung in Großbritannien gestellt haben, nicht ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Steuerliche Regelungen
Das so genannte Brexit-Steuerbegleitgesetz (Drs. 19/7377) enthält steuerliche und finanzmarktrechtliche Regelungen zur Begleitung des Austritts des Vereinigten Königsreichs aus der EU. Das Vereinigte Königreich wird ab dem 30. März 2019 bzw. bei einem Austrittsabkommen nach Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist wie ein Drittstaat behandelt.

Um unvorhergesehene Belastungen abzuwenden, sollen Sonderregelungen, die für EU-Sachverhalte eine günstigere Besteuerung vorsehen als für Nicht-EU-Sachverhalte, für Altfälle fortgelten. Auch sollen Unternehmen aus dem Finanzsektor aus Großbritannien übergangsweise ihr Marktzugangsrecht behalten können, um Risiken für die Finanzmärkte zu vermeiden.

 

 

 


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