Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 07 / 2019

Das Bafög ist und bleibt die Ausbildungs- und Studienfinanzierung, die wesentlich zur Chancengleichheit im Bildungssystem beiträgt. Denn die Frage, ob oder was jemand studiert, darf nie von dem Einkommen der Eltern abhängen.
Allerdings ist die Zahl der Schülerinnen, Schüler und Studierenden, die ein Anrecht auf eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) haben und davon Gebrauch machen, in den letzten Jahren stetig gesunken. Allein in den Jahren 2012 bis 2017 ist die Zahl der Bafög-geförderten Studierenden um etwa 115.000 Personen gefallen – von 671.042 auf 556.573.
Im Koalitionsvertrag haben sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten deshalb erfolgreich für den Ausbau und die Verbesserung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) eingesetzt.
Um bis 2021 eine Trendumkehr bei den Bafög-Berechtigten zu schaffen, hat Finanzminister Olaf Scholz (SPD) nun insgesamt 1,23 Milliarden Euro für diese Wahlperiode bereitgestellt. Der entsprechende Gesetzentwurf ist Freitag in der ersten Lesung im Bundestag beraten worden (Drs. 19/8749). Das Gesetz soll zum 1. August 2019 in Kraft treten.
Das geplante Gesetz sieht folgende Verbesserungen vor:
  • Der Förderungshöchstsatz steigt im Jahr 2020 um mehr als 15 Prozent von derzeit 735 Euro auf künftig insgesamt 861 Euro monatlich.
  • Die Bedarfssätze werden bis 2020 in zwei Schritten um sieben Prozent angehoben, d. h. der Grundbedarf bei Studierenden steigt von 399 Euro auf 427 Euro. Dadurch wird eine verlässliche Ausbildungsförderung sichergestellt, die den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung trägt.
  • Der Wohnzuschlag wird für Bafög-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, im ersten Schritt der Novelle 2019 überproportional um 30 Prozent von derzeit 250 Euro auf 325 Euro angehoben.
  • Und um mehr Studierende aus der Mitte der Gesellschaft zu erreichen, werden die Einkommensfreibeträge um insgesamt mehr als 16 Prozent angehoben, um sieben Prozent im ersten Schritt 2019, um drei Prozent 2020 und nochmals um sechs Prozent in 2021. Damit wird beispielsweise der Grundfreibetrag vom Elterneinkommen von aktuell 1715 Euro 2021 auf 2000 Euro erhöht.
  • Auf die Weise wird der Kreis der Förderberechtigten endlich wieder vergrößert, denn die gestiegenen Kosten belasten insbesondere Familien, die bisher knapp über der Anspruchsgrenze lagen.

Höhere Ersparnisse zulassen

  • Um höhere Ersparnisse zuzulassen, wird der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden mit der zweiten Novellierungsstufe im Jahr 2020 von derzeit 7500 Euro auf 8200 Euro angehoben.
  • Die zusätzlichen Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten werden von derzeit jeweils 2100 Euro auf 2300 Euro angehoben. Damit kann auf angemessene Weise auf Ersparnisse zurückgegriffen werden, ohne Kürzungen befürchten zu müssen.
  • Schließlich wird der Bafög-Zuschlag zur Krankenversicherung künftig auch den durchschnittlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrag berücksichtigen, der seit 2015 von den gesetzlichen Krankenversicherungen auch bei Studierenden erhoben wird. Er steigt von 71 auf 84 Euro, der Pflegeversicherungszuschlag von 15 auf 25 Euro.
  • Gleichzeitig wird der Zuschlag für Studierende ab dem 30. Lebensjahr an die tatsächlichen Kosten angepasst. Damit werden bislang individuell getragene Mehrkosten für freiwillige Mitglieder der Kranken- und Pflegeversicherung für über 30-Jährige endlich durch die Bafög-Förderung abgedeckt.
Weitere Schritte notwendig
Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung jetzt auf Herz und Nieren prüft, denn es muss um eine solide Bafög-Reform gehen, die endlich wieder mehr Studierenden eine Förderung ermöglicht. Außerdem gibt es bei der Vereinbarkeit von Studium und Familie sowie Studium und Pflege Verbesserungspotenzial. Auch das Antragsverfahren muss weiter vereinfacht werden.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion will, dass jeder junge Mensch in Deutschland die Chance hat, sein Leben erfolgreich zu gestalten. Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb haben die Sozialdemokraten deutliche Verbesserungen beim Bafög durchgesetzt. Mit einem Gesetz will die Koalition den Wohnzuschlag, die Bedarfssätze, den Förderungshöchstsatz, die Einkommensfreibeträge und den Bafög-Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung erhöht.

Der Zoll hat im vergangenen Jahr mehr Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und mehr Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgedeckt. Beim Mindestlohn ist die Zahl von 1316 Fällen im Jahr 2015 auf 6220 im Jahr 2018 gestiegen, teilte das Bundesfinanzministerium mit. In 2744 Fällen sei der Mindestlohn unterschritten worden.

Im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurden demnach rund 111.000 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten eingeleitet. 2017 waren es noch rund 108.000 gewesen. Der Zoll hat alleine in den letzten beiden Jahren Schäden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aufgedeckt, die unter anderem durch illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug entstanden sind.

Der Mindestlohn wirkt. Aber es muss noch stärker kontrolliert werden, dass er eingehalten wird. Dazu hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat (Drs. 19/8691). Die Koalition setzt damit ihre Anstrengungen für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt fort.

Schutz für Beschäftigte und Unternehmen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen besser vor Bezahlung unter Mindestlohn, Nichtabführung von Sozialbeiträgen und Ausbeutung geschützt werden. Zugleich will die Koalition einen fairen Wettbewerb für ehrliche Unternehmen gewährleisten.

Nicht zuletzt kommen SPD und Union im Bundestag damit den Forderungen vieler Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach, die auf diese Problematik immer wieder aufmerksam gemacht und um Unterstützung gebeten haben.

Illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug schaden allen. Durch hinterzogene Steuern und Sozialabgaben können wichtige öffentliche Aufgaben nicht finanziert werden. Und den vielen anständigen Unternehmen, die sich unfairer Konkurrenz ausgesetzt sehen, schaden sie genauso wie den betroffenen Beschäftigten selbst, weil Regelungen zu Mindestlohn und Arbeitsschutz und die soziale Sicherung für sie keine Anwendung finden. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll nun die zuständige Sondereinheit beim Zoll gestärkt werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält dadurch zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal.

Entschlossen gegen Scheinarbeitsverträge
Das Gesetz soll auch die Einsatzmöglichkeiten des Zolls für faire Arbeitsbedingungen stärken: Menschen aus dem EU-Ausland werden oft gezielt nach Deutschland gelockt und hier Opfer von Zwangsarbeit und Ausbeutung. Häufig werden sie zudem in Schrottimmobilien unwürdig und zu überhöhten Preisen untergebracht.

Dagegen wird der Zoll zukünftig noch wirkungsvoller vorgehen und ermitteln können. Auch gegen „Tagelöhner-Börsen“ bzw. den sogenannten „Arbeiterstrich“, auf dem Arbeiter für meist einfache, körperlich anstrengende Arbeiten kurzfristig und ohne Einhaltung gesetzlicher Vorgaben angeworben und beschäftigt werden, wird der Zoll effektiver vorgehen können.

Im Hinblick auf Scheinarbeitsverträge, die dazu genutzt werden, Kindergeld oder andere Sozialleistungen zu missbrauchen, wird es durch das geplante Gesetz bessere Durchgriffs- und Ahndungsmöglichkeiten geben. Das wird ebenso der Fall sein bei Organisierter Kriminalität im Baugewerbe, zum Beispiel in Fällen von Kettenbetrug, wenn Scheinrechnungen ausgestellt werden, um Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Staat muss entschlossen gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug vorgehen. Deswegen will die Koalition den Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell und in ihren Befugnissen per Gesetz stärken, damit sie wirksamer durchgreifen können. Damit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Bezahlung unter Mindestlohn, Nichtabführung von Sozialbeiträgen und Ausbeutung geschützt. Außerdem gewährleistet der Gesetzentwurf zugleich einen fairen Wettbewerb für Unternehmen.

Aus Anlass des 70-jährigen Bestehens der Nato hat der Bundestag am Donnerstag einen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen. Er hebt die Bedeutung der Nato als einzigartige Wertegemeinschaft hervor, die fest auf dem Fundament von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Freiheit und Achtung der Menschenrechte fußt und für diese Werte in der Welt eintritt.

Die Nato, ein politisches Werte- und Verteidigungsbündnis, hat seit ihrem Bestehen die Sicherheit der Verbündeten und den Frieden im Bündnisgebiet gewährleistet. Deutschland bleibt fest verankert in internationalen, multilateralen Strukturen und setzt sich für die Stärkung einer auf Regeln und Zusammenarbeit basierenden Weltordnung ein. Für die SPD-Bundestagsfraktion bilden dafür die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die Nato den Rahmen.

Der Antrag (Drs. 19/8940) fordert, dass militärische Maßnahmen eng mit der Außen- und Entwicklungspolitik verzahnt werden und dass sich die Nato auch weiterhin dem Ziel einer Welt ohne Nuklearwaffen verpflichtet fühlt. Ihre Einsätze müssen im Einklang mit dem Völkerrecht und auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen stattfinden.

Vor dem Hintergrund neuer Risiken für den Frieden in Europa und der Welt, zum Beispiel die Bedrohung durch Terrorismus, Cyber-Angriffe und hybride Kriegsführung, muss die Nato als Garant für Frieden und Freiheit weiter gestärkt werden.

Das bedeutet, auch den langjährigen Einsatz des Bündnisses für eine bessere Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung weiterzuführen, so wie es 2010 nochmals im Strategischen Konzept der Nato hervorgehoben und in der Gipfelerklärung von Brüssel 2018 bekräftigt worden ist.

Stärkere Nutzung des Nato-Russland-Rates
Um die Spannungen in Europa abzubauen, wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine stärkere Nutzung des Nato-Russland-Rates zur Risikominimierung, Vermeidung von ungewollter Eskalation und zum Abbau des erheblichen gegenseitigen Misstrauens einzusetzen.

Als Antwort auf die Kündigung des INF-Vertrags (Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme) sollen auch Rüstungskontrollmaßnahmen ernsthaft erwogen und mit einem Dialog über Krisenkommunikation und Risikovermeidung mit Russland verknüpft werden.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag hat einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, der die Bedeutung der Nato als einzigartige Wertegemeinschaft hervorhebt, die fest auf dem Fundament von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Freiheit und Achtung der Menschenrechte fußt und für diese Werte in der Welt eintritt. Die Bundesregierung soll sich weiter für den Einsatz des Bündnisses für eine bessere Rüstungskontrolle und Abrüstung stark machen.

Der Bundestag hat am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbau (Netzausbaubeschleunigungsgesetz, Drs. 19/7375, 19/7914) beschlossen. Mit diesem Gesetz soll die Infrastruktur für die Energiewende gestärkt werden. Nur mit effizienten und modernen regionalen Verteil- und überregionalen Übertragungsnetzen lässt sich das Ziel der Koalition erreichen, einen Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2030 zu bekommen.

Die Stromleitungen in Deutschland müssen schneller ausgebaut werden als in der Vergangenheit, um die Ziele des Koalitionsvertrags umsetzen zu können. Das Gelingen der Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem optimalen Betrieb konventioneller Kraftwerke und dem internationalen Stromhandel hängt wesentlich von dem Zustand und den Kapazitäten der Stromleitungen ab.

Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig eingebunden
Insbesondere Hoch- und Höchstspannungsleitungen sind erforderlich, um den Strom von Windkraftparks im Norden zu den Verbrauchszentren im Süden zu leiten. Nur so sind die Ausbauziele bei den regenerativen Energien zu erreichen.

Darum sollen Planung und Genehmigung für den Neubau, die Optimierung und Verstärkung von Stromleitungen, insbesondere für den Transport von Nord- nach Süddeutschland, beschleunigt werden. Es wird mit dem Gesetz sichergestellt, dass die Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig und umfassend beteiligt wird – während des gesamten Prozesses von der Netzentwicklungsplanung bis zur Planfeststellung.

Inhaltliche Kriterien beim Stromleitungsausbau, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel hinsichtlich magnetischer und elektrischer Felder, dienen, bleiben erhalten. Gleichzeitig werden entschädigungsrechtliche Regelungen bundesweit vereinheitlicht, um Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer zu entschädigen, die vom Netzausbau betroffen sind.

Insgesamt hat die Koalition aus Sicht der SPD-Fraktion mit diesem Gesetz einen guten Kompromiss zwischen der Notwendigkeit eines beschleunigten Stromnetzausbaus, der Beteiligung der Öffentlichkeit und dem Schutz der betroffenen Menschen gefunden.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Das Parlament hat die Beschleunigung des Energieleitungsausbaus beschlossen. Die Stromleitungen in Deutschland müssen schneller ausgebaut werden, um die Ziele des Koalitionsvertrags bei erneuerbaren Energien umsetzen zu können. Die Bevölkerung wird weiter frühzeitig eingeschaltet, Umweltstandards bleiben erhalten, Rechtsunsicherheiten werden vermieden.

Am Donnerstag hat der Bundestag erstmals über das so genannte Zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz beraten (Drs. 19/8752). Das Gesetz soll bei der Registrierung von Asylsuchenden und von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern die Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden verbessern.

Mit dem Entwurf soll die Nutzung des Ausländerzentralregisters (AZR) weiterentwickelt werden, um Aufgaben, die nach der Verteilung von Schutzsuchenden auf die Länder und Kommunen bestehen, effizienter organisieren und steuern zu können.

Daneben sollen Maßnahmen für mehr Sicherheit und „zur besseren Steuerung der freiwilligen Ausreise und Rückführung“ umgesetzt werden. So soll der Abruf von Daten aus dem AZR in Echtzeit weiteren Behörden ermöglicht werden: Danach können künftig etwa auch die Jugendämter, die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden sowie das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen Daten im automatisierten Verfahren aus dem AZR abrufen.

Darüber hinaus sollen unbegleitete minderjährige Ausländer zukünftig zeitnah zu ihrer Einreise durch Aufnahmeeinrichtungen und Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) registriert werden können – also vor dem Stellen eines Asylantrags durch die Notvertretung des Jugendamts oder den Vormund.

Datenschutz beachten
Gabriela Heinrich, zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion, betont: „Das Ausländerzentralregister darf Informationen speichern und zur Verfügung stellen. Aber eben nicht allumfassend, nicht unbegrenzt und es darf auch nicht Jeder Zugriff haben. Es geht um persönliche Informationen, die geschützt werden müssen.“

Bei dem Gesetzentwurf gehe es aber nicht nur um eine solide Grundlage für die Flüchtlings- und Integrationspolitik. „Sondern es geht auch um das Thema Sicherheit“, sagt Heinrich. Ein Sicherheitsabgleichsverfahren sei bereits mit dem letzten Datenaustauschverbesserungsgesetz eingeführt worden. Terrorismusrelevante Erkenntnisse oder sonstige schwerwiegende Sicherheitsbedenken sollten damit frühzeitig erkannt werden. Jetzt solle unter anderem die Bundespolizei mehr Befugnisse erhalten.

Für die SPD-Fraktion sei klar: „Wir wollen Daten für eine funktionierende Flüchtlings- und Integrationspolitik, Datenschutz und Sicherheit für die Bevölkerung im Land. Und wir sind davon überzeugt, dass es möglich ist, diese drei Punkte zu vereinbaren. Dafür setzen wir uns in den Beratungen ein.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Ein neues Gesetz soll bei der Registrierung von Asylsuchenden und von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern die Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden verbessern. Dazu wird unter anderem die Nutzung des Ausländerzentralregisters weiterentwickelt.

Das Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021, das am Freitag in 1. Lesung im Bundestag beraten worden ist, schafft die Rechtsgrundlage für eben diese Durchführung (Drs. 19/8693).

Deutschland ist wie jeder andere Mitgliedstaat in der Europäischen Union verpflichtet, im Jahr 2021 eine Volkszählung (Zensus) durchzuführen. Darüber hinaus bilden die erhobenen Daten eine wichtige Planungsgrundlage für staatliche Aufgaben in Deutschland.

Neben den Einwohnerzahlen werden dabei soziodemografische Basisdaten zur Bevölkerung, ihrer Erwerbstätigkeit und ihrer Wohnsituation statistisch erfasst. Regelmäßige Datenerhebungen ermöglichen es, wirtschaftliche, ökologische und soziale Zusammenhänge auf der Grundlage laufend aktualisierter Informationen zu betrachten.

Hiervon hängen bedeutsame politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden ab, zum Beispiel um staatliche Dienstleistungen wie Kindergarten- und Schulplätze, Breitbandversorgung oder Krankenhausbetten und vieles andere adäquat bereit zu stellen.

Aufeinander abgestimmte Register
Saskia Esken, zuständige Berichterstatterin, macht für die SPD-Fraktion deutlich: „Um den Zensus in Zukunft nicht nur registergestützt, sondern allein auf Registern basierend durchzuführen und uns auf dezentrale Analysen zu beschränken, brauchen wir aufeinander abgestimmte Register.“

Eine umfassende Modernisierung und Harmonisierung der Registerlandschaft sei „ohnehin notwendige Grundlage“ für ein modernes und digitales Verwaltungshandeln.

Esken: „Wir fordern das Innenministerium deshalb auf, für die Registermodernisierung endlich ein Konzept zu erarbeiten und mit den Ländern und Kommunen zu vereinbaren – damit wir den Zensus künftig sicherer und grundrechteschonender durchführen können, aber auch, damit Deutschlands Verwaltung den digitalen Wandel nicht weiterhin verschläft.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Deutschland ist wie jeder andere Mitgliedstaat in der Europäischen Union verpflichtet, im Jahr 2021 eine Volkszählung (Zensus) durchzuführen. Das ist insofern sinnvoll, als von den Daten auch wichtige politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Planungsprozesse abhängen.

Die reibungslose und sichere Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln muss eine Selbstverständlichkeit sein. Ein neues Gesetz, das die Abgeordneten des Bundestages am Donnerstag in 1. Lesung beraten haben, soll Arzneimitteltherapien im Sinne der Patientensicherheit verbessern (Drs. 19/8753).

Dazu sollen unter anderem der Rahmen für die Herstellung und Abgabe von Krebsarzneimitteln durch Apotheken deutlich verschärft und die Herstellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern eingeschränkt werden.

Der Bund soll außerdem künftig mehr Befugnisse bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten bekommen.

Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts
Für Versicherte soll darüber hinaus in Zukunft die Zuzahlung entfallen, wenn ein Arzneimittel wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird. Krankenkassen können in diesen Fällen einen Regressanspruch gegenüber dem Pharmaunternehmen geltend machen.

Außerdem soll der Therapiewechsel bei Cannabis als Medizin erleichtert und entbürokratisiert werden.

Der Gesetzentwurf sieht zudem einen Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts vor, das die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit notwendigen Arzneimitteln erleichtern und modernisieren wird.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Ein Gesetz soll Arzneimitteltherapien im Sinne der Patientensicherheit verbessern. Der Bund soll außerdem künftig mehr Befugnisse bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten bekommen.

Die Koalitionsfraktionen haben dem Bundestag am Donnerstag einen gemeinsamen Antrag vorgelegt, in dem es um die Potenziale aus der Agrarökologie geht, um Hunger zu bekämpfen, Ernährungssicherheit zu gewährleisten und die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen zu erreichen (Drs. 19/8941).

Nahrung ist ein Menschenrecht. Trotzdem hat heute weltweit jeder neunte Mensch keinen Zugang zu ausreichender Nahrung, die die notwendigen Nährstoffe enthält. Besonders ernst ist die Situation in Südasien und Subsahara-Afrika, wo annähernd jeder fünfte Mensch von Hunger betroffen ist.

Als ganzheitlicher Ansatz wendet Agrarökologie (eine bestimmet landwirtschaftliche Praxis) ökologische und technische Methoden an, zum Beispiel die Integration von Ackerbau- und Viehzucht, um ernährungs- und landwirtschaftliche Systeme nachhaltig umzugestalten und damit kleinbäuerliche Familien zu unterstützen.
Auch die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Agrarökologie als eine wichtige Antwort auf soziale Probleme wie Armut, Ungleichheit, Hunger und Mangelernährung, mangelnde Geschlechtergerechtigkeit und auch ökologische Herausforderungen wie Abholzung, Wasserknappheit, steigende CO2-Emissionen und Verlust an Biodiversität beschäftigt.

Engagement zur Agrarökologie fortsetzen
Der Antrag der Regierungsfraktionen begrüßt, dass die FAO die Agrarökologie als einen der Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft und Nahrungssysteme ansieht und ihre Arbeit zu Agrarökologie fortführen wird.

Ferner fordern die Regierungsfraktionen die Bundesregierung auf, das Engagement zur Agrarökologie fortzusetzen und in der Entwicklungszusammenarbeit und der Förderung der ländlichen Räume weiter auszubauen.

„Mit der Anwendung agrarökologisch-technischer Praktiken können positive Effekte für die Umwelt erzielt und dabei der Ernährungsstatus der Menschen in Entwicklungsländern verbessert werden“, heißt es in der Vorlage

Das Wichtigste zusammengefasst:
Eine Welt ohne Hunger ist möglich. Auf 821 Millionen Menschen schätzen die Vereinten Nationen die Anzahl der hungernden Menschen im Jahr 2017, rund eine weitere Milliarde Menschen ist chronisch mangelernährt. Agrarökologie ist ein Beitrag, um die Ziele der VN-Agenda 2030 zu erreichen. Ein Antrag der Koalitionsfraktionen unterstreicht den Schutz und die wichtige Rolle der Kleinbauern in den Entwicklungsländern.

2019 jähren sich zum 80. Mal der Hitler-Stalin-Pakt, der deutsche Überfall auf Polen und der damit entfesselte Zweite Weltkrieg. Auch jährt sich die friedliche Revolution von 1989, die zum Ende der SED-Diktator geführt hat, zum 30. Mal.
Diese Jahrestage unterstreichen Deutschlands besondere moralische Verpflichtung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus und des Unrechtsstaats der DDR. Teil dieser Verantwortung ist es, die Erinnerung an das unvergleichbare Unrecht des Nationalsozialismus und an die Opfer der SED-Diktatur auch für die nachfolgenden Generationen und über die nationalen Grenzen hinaus wachzuhalten. Auch im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsfraktionen verpflichtet „die Erinnerung an die Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft wachzuhalten“.
Die SPD-Fraktion hat deshalb auf einen gemeinsamen Antrag mit der Unionsfraktion hingewirkt, der am Freitag vom Bundestag debattiert wurde. Der Antrag macht sich für das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ stark (Drs. 19/8942). Dieses Programm „Jugend erinnert“ ist Teil der Verpflichtung, die Wissensvermittlung über die NS-Terrorherrschaft und die SED-Diktatur zu stärken.
Gedenkorte und Gedenkstättenbesuche sollen Denkanstöße geben und nachhaltig wirken. Multimediale Angebote und ein grenzüberschreitender Austausch und Begegnungen sollen insbesondere Antisemitismus, Rassismus und Antiziganismus entgegenwirken.
Jugendliche ermutigen
Die Auseinandersetzung mit Krieg, Flucht und Vertreibung hilft beim Abbau von Vorurteilen und Stereotypen. Sie schafft gegenseitiges Verständnis und fördert eine europäische Erinnerungskultur. Programme wie „Jugend erinnert“ sind wichtig gegen das Vergessen und für ein friedliches und freies Europa.
Marianne Schieder, zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion, betont: „Mit dem neuen Programm ‚Jugend erinnert‘ wollen wir Jugendliche ermutigen, sich kritisch mit den deutschen Diktaturen auseinanderzusetzen. Bereits in diesem Jahr sind dafür insgesamt 7 Millionen Euro im Bundeshaushalt bereitgestellt.“ Für die SPD-Bundestagsfraktion, so Schieder, sei klar: „Wir stehen zu unserer Verantwortung, das Gedenken an die Opfer wachzuhalten und treten jeglicher Relativierung menschenverachtender Diktaturen entschieden entgegen. Das findet sich auch in dem von der SPD initiierten Antrag wieder.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit dem neu geschaffenen Programm „Jugend erinnert“ stärkt der Bund die Auseinandersetzung mit der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur. Gedenkstätten werden gezielt unterstützt bei der grenzüberschreitenden, pädagogischen Arbeit mit jungen Menschen. Für dieses Programm macht sich ein Antrag der Koalitionsfraktionen stark.

 


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