Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 08 / 2020

Der Gesetzentwurf zur Einführung der Grundrente hat das Parlament erreicht. Das ist eine gute Nachricht für alle, die viele Jahre hart gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt, aber wenig verdient haben. Mit der Grundrente sollen rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner eine spürbar höhere Rente haben.

Lebensleistung verdient Anerkennung. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Arbeit sich lohnt − auch in der Rente. Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, muss im Alter mehr haben als Grundsicherung. Deshalb hat die SPD-Fraktion im Koalitionsvertrag die Einführung der Grundrente durchgesetzt.

Konkret bedeutet das: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner, die ein niedriges Einkommen hatten und davon Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten hatten, sollen einen Zuschlag auf ihre Rente erhalten. Davon profitieren vor allem viele Frauen und verhältnismäßig viele Menschen in Ostdeutschland.

Wer hat Anspruch auf Grundrente?

Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Grundrente erhalten, wer mindestens 33 Jahre lang Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und im Schnitt ein Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Erwerbstätigen hatte. Berücksichtigt werden Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit gezahlt wurden. Auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege gehören dazu. Um die Grundrente in voller Höhe zu bekommen, müssen mindestens 35 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die konkrete Höhe des Grundrentenzuschlags hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Sie beruht laut Gesetzentwurf auf den sogenannten Entgeltpunkten (EP), die während des Versicherungslebens erworben wurden und aus denen sich der reguläre Rentenanspruch ergibt. Entsprechen diese Entgeltpunkte einem Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes, werden sie hochgewertet. Aus diesem Zuschlag an Entgeltpunkten ergibt sich die Höhe der Grundrente, die zusätzlich zum regulären Rentenanspruch ausgezahlt wird. Dabei wird sichergestellt, dass die Gesamtrente aus den eigenen Beiträgen und dem Zuschlag an Entgeltpunkten umso höher ausfällt, je höher die eigene Beitragsleistung ist. So findet sich das Äquivalenzprinzip auch bei der Grundrente wieder.

Was bedeutet das im Detail?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die gesetzliche Rente um einen Grundrentenzuschlag erhöht wird, wenn die Versicherten mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit, aber auch Zeiten einer Pflichtversicherung von Selbständigen. Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte, die aufgrund der Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den „Grundrentenbewertungszeiten“ erworben wurden.

Zu den „Grundrentenbewertungszeiten“ zählen nach den Plänen nur diejenigen Grundrentenzeiten, die mindestens einen Wert von 0,025 EP/Monat (0,3 EP/Jahr) aufweisen. Liegt der Durchschnittswert der in der Rentenversicherung versicherten Verdienste aus allen „Grundrentenbewertungszeiten“ unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes (entspricht jährlich 0,8 EP), wird für höchstens 35 Jahre ein Zuschlag zur Rente ermittelt. Die Rente wird bei Vorliegen von mindestens 35 Jahren „Grundrentenzeiten“ auf das Zweifache des EP-Durchschnittswertes hochgewertet, maximal jedoch auf 0,8 EP, und sodann wird der so ermittelte Wert mit dem Faktor 0,875 multipliziert. Ab dem ermittelten Durchschnittswert von 0,8 EP besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag.

Im Übergangsbereich zwischen 33 und 35 Jahren soll ein aufwachsender Grundrenten-Zuschlag gewährt werden: Bei 33 Jahren wird der EP-Durchschnittswert auf bis zu 0,4 EP hochgewertet. Mit jedem weiteren Monat an Grundrentenzeiten erhöht sich der maximale Aufstockungsbetrag kontinuierlich, bis er bei 35 Jahren 0,8 EP erreicht.

Ein Beispiel: Eine Leipziger Bauingenieurin hat bis zum Mauerfall gut verdient, wurde jedoch arbeitslos, als ihre Firma insolvent ging. Nach ein paar Jahren fand sie wieder Arbeit in unterschiedlichen Bereichen – allerdings unterhalb ihrer Qualifikation. Ihre Altersrente beläuft sich nach 39 Beitragsjahren somit nur auf 746 Euro (brutto). Trotz der Arbeitslosigkeit erfüllt sie die Voraussetzungen von mind. 33 Jahren an „Grundrentenzeiten“, sodass sie mit der Grundrente auf eine Monatsrente von 941 Euro kommen würde.

Lebensleistung statt Bedürftigkeit

Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung. Im Gegenteil: Sie wird durch eigene Arbeitsleistung erworben. Wer die nötigen Zeiten erworben hat und die Voraussetzungen für einen Grundrentenanspruch erfüllt, bekommt sie – genauso wie die Rente – von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt.

Die SPD-Fraktion hat deshalb Wert daraufgelegt, dass der Gesetzentwurf keine Bedürftigkeitsprüfung vorsieht. Niemand soll sein Haus verkaufen oder sein Sparbuch offenlegen legen müssen. Die Grundrente soll ohne Antrag automatisch ausgezahlt werden.

Um die Grundrente so zielgenau wie möglich auszugestalten, ist lediglich vorgesehen, dass zusätzliches Einkommen (zum Beispiel eine Pension, Erträge betrieblicher oder privater Vorsorge oder Mieteinnahmen) oberhalb eines Freibetrages auf die Grundrente angerechnet werden. Der Freibetrag liegt bei 1.250 Euro bei Alleinstehenden und bei 1.950 Euro bei Paaren. Berücksichtigt werden dabei auch der steuerfrei gestellte Anteil der Rente und der Versorgungsfreibetrag. Der übersteigende Betrag wird dann zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Erst ab einem Einkommen von 1.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.300 Euro (Paare) wird zusätzlich das über diesen Betrag hinausgehende Einkommen vollständig auf die Grundrente angerechnet. Dies soll einfach und bürgerfreundlich über einen automatisierten Datenabgleich mit dem Finanzamt erfolgen.

Freibeträge sollen auch bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie beim Wohngeld eingeführt werden.

Mit der Einführung der Grundrente treiben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine große Sozialreform voran, die auch dazu beitragen soll, das Vertrauen in das gesetzliche Rentensystem wieder zu stärken. Die SPD-Bundestagsfraktion wird auf eine zügige Beratung des Gesetzesvorhabens im Deutschen Bundestag drängen, damit die Grundrente wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.

Kurzarbeitergeld wird erhöht

Höheres Kurzarbeitergeld, längeres Arbeitslosengeld, Unterstützung für Familien mit kleinem Budget: Der Bundestag hat das „Sozialschutz-Paket II“ beschlossen. Das Gesetz sieht wichtige Hilfen vor, um soziale Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen.

Das Kurzarbeitergeld ist ein sehr wirkungsvolles Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern und Brücken über die Zeit der Krise zu bauen. Für die Beschäftigten bedeutet das, dass sie ihren Job behalten. Es bedeutet aber bislang auch, dass sie auf bis zu 40 Prozent ihres Lohns verzichten. Über mehrere Monate hinweg mit erheblichen Lohneinbußen zurechtzukommen, ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber nur schwer möglich.

Darum haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der Koalition durchgesetzt, dass das Kurzarbeitergeld erhöht wird, wenn Beschäftigte aufgrund der Corona-Krise weniger als 50 Prozent arbeiten. Demnach wird das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat von 60 auf 70 Prozent (bzw. von 67 auf 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent) erhöht.

Außerdem werden die Möglichkeiten erweitert, sich etwas hinzuzuverdienen: Bislang wurden nur Hinzuverdienste aus systemrelevanten Tätigkeiten nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Jetzt bleiben Hinzuverdienste aus allen Tätigkeiten anrechnungsfrei, wenn sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld die Höhe des bisherigen Monatseinkommens nicht überschreiten. Die Neuregelungen zur Kurzarbeit gelten bis zum 31. Dezember 2020.

Das Gesetz sieht außerdem vor, soziale Härten für Arbeitslose abzufedern. Wer seine Arbeit verloren hat, hat es derzeit besonders schwer: Vermittlung und Weiterbildung sind eingeschränkt, die Chancen gerade jetzt eine Stelle zu finden gering. Deshalb wird das Arbeitslosengeld I für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Familien, die zusätzlich zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Kita- und Schulschließungen betroffen sind, leiden besonders unter den Folgen der Pandemie. Gerade Eltern mit kleinem Budget werden deshalb besonders unterstützt. Für Kinder aus bedürftigen Familien wird das kostenlose warme Mittagessen gesichert, das sie normalerweise in der Schule oder der Kita erhalten. Damit sie in der aktuellen Situation auch zu Hause nicht darauf verzichten müssen, können die Kommunen die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket so flexibel einsetzen, dass das kostenlose Essen den Kindern nach Hause oder zur Abholung an die Schule geliefert wird. Auch die Lieferkosten werden übernommen.

Soziale Dienste und Einrichtungen engagieren sich besonders, um in der Corona-Krise Hilfe zu leisten. Indem nun auch Frühförderstellen in das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz aufgenommen werden, wird deren wichtige Arbeit zur Förderung von Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsauffälligkeiten gesichert.

Die Funktionsfähigkeit von Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit muss gewährleistet bleiben: Seine Rechte einklagen zu können, ist auch während der Corona-Krise wichtig und kann nicht auf Eis gelegt werden. Dem trägt das Sozialschutzpaket II Rechnung.

Schließlich wird mit dem Gesetz sichergestellt, dass Waisenrenten auch dann (weiter-)gezahlt werden, wenn Ausbildungen und Freiwilligendienste durch die Corona-Pandemie später als üblich beginnen.

Pflege-Bonus in der Altenpflege

Angesichts der Corona-Pandemie hat der Bundestag weitere Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Auswirkungen auf das Gesundheitswesen zu bewältigen. Beschäftigte in der Altenpflege erhalten eine Sonderzahlung.

Das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, das der Bundestag jetzt beschlossen hat, sieht eine ganze Reihe von Regelungen vor. Mit ihnen sollen der Infektionsschutz gestärkt und negative Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten, Krankenhäuser, Pflegekräfte sowie auf Studierende und Auszubildende in Gesundheitsberufen aufgefangen oder abgeschwächt werden.

Vorgesehen ist unter anderem, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Tests auf eine Infektion oder Immunität für ihre Versicherten vergüten muss. So wird sichergestellt, dass die Kassen die Tests auch dann bezahlen, wenn keine Corona-Symptome vorhanden sind. Auch die Gesundheitsämter werden grundsätzlich in die Lage versetzt, Corona-Tests durchzuführen.

Zudem wird der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt. Hier wird durch Maßnahmen des Bundes vor allem die Digitalisierung vorangetrieben. Beim Robert-Koch-Institut wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Drei von vier Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Ihre Angehörigen leisten Herausragendes für die Pflegebedürftigen und unsere Gesellschaft insgesamt. Von den Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie sind sie besonders betroffen. Um pflegende Angehörige in dieser Zeit zu unterstützen, haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wichtige Verbesserungen bereits bestehender Instrumente erreicht.

So kann Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zwanzig Arbeitstage pro Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden. Für die Ankündigung von Pflegezeit und Familienpflegezeit wird eine einheitliche Ankündigungsfrist von zehn Arbeitstagen gelten. Wird oder wurde eine Freistellung in der Vergangenheit für einen kürzeren Zeitraum in Anspruch genommen, kann der verbleibende Zeitraum auch zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden. Bei der Familienpflegezeit wird außerdem ein vorübergehendes Unterschreiten der wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden ermöglicht.

Bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1 kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich flexibler eingesetzt werden.

Sonderleistung für die Altenpflege

Das Gesetz enthält darüber hinaus eine Regelung zur Zahlung und Refinanzierung einer einmaligen Sonderleistung (Pflege-Bonus) in der Altenpflege. Zugelassene Pflegeeinrichtungen werden demnach zur Zahlung von gestaffelten Sonderleistungen von bis zu 1.000 Euro an ihre Beschäftigten verpflichtet. Die Prämien können durch die Länder und Arbeitgeber weiter aufgestockt werden. Die Aufwendungen werden den Pflegeeinrichtungen zunächst durch die soziale Pflegeversicherung erstattet und im Voraus gezahlt; die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich anteilig an den Kosten im ambulanten Bereich. Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können den Pflege-Bonus ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken.

In der zweiten Hälfte des Jahres 2020 werden das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfinanzministerium miteinander festlegen, in welchem Umfang die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Stabilisierung der jeweiligen Beitragssätze erhalten. Dies wird auch die Frage der Refinanzierung dieser einmaligen Prämie umfassen.

Um sicherzustellen, dass auch in Zeiten von Corona die Ausbildung in den Gesundheitsberufen erfolgreich durchgeführt werden kann, werden Rechtsgrundlagen für mögliche Flexibilisierungen in den Ausbildungen geschaffen. Das gilt unter anderem für das Studium der Medizin und die Ausbildung in Pflegeberufen.

Veranstalter stützen, Verbraucher schützen

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen derzeit viele Konzerte und Veranstaltungen abgesagt werden. Schwimmbäder, Vergnügungsparks und andere Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen und zugleich eine Insolvenzwelle bei Veranstaltern und Betreibern von Freizeiteinrichtungen zu verhindern, wird das Veranstaltungsvertragsrecht geändert.

Die Corona-Pandemie stellt Freizeiteinrichtungen und die Veranstaltungsbranche vor große Herausforderungen. Viele bereits gekaufte Eintrittskarten für Konzerte, Festivals, Lesungen oder Sportwettkämpfe können aufgrund der notwendig gewordenen Absagen nicht eingelöst werden. Sportstudios oder Schwimmbäder können nicht besucht werden.

Wer bereits Eintrittskarten oder Saison- und Jahrestickets gekauft hat, soll das dafür investierte Geld nicht verlieren. Gleichzeitig soll den Veranstaltern und Betreibern nicht der Boden unter den Füßen entzogen werden. Denn die unmittelbare Zurückerstattung von bezahlten Eintrittsgeldern, die das geltende Recht für den Normalfall vorsieht, wäre in der derzeitigen Sondersituation mit erheblichen Liquiditätseinbußen für Veranstalter und Betreiber verbunden. Sie hatten aber meist bereits erhebliche Kosten für Planung, Werbung und Organisation. Oft sind sie mit Gagen für Künstlerinnen und Künstler oder mit Ausgaben für Veranstaltungstechnik in Vorleistung gegangen, haben aber infolge der Krise kaum neue Einnahmen. Müssten sie nun kurzfristig die Eintrittspreise für sämtliche abgesagten Veranstaltungen erstatten, wären viele von ihnen in ihrer Existenz bedroht. Eine Insolvenzwelle wäre nicht nur schädlich für die Gesamtwirtschaft und das kulturelle Angebot. Sie würde voraussichtlich auch dazu führen, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher keine Rückerstattung erhalten würden. Diese Folgen sollen verhindert werden.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag jetzt beschlossen. Wenn eine Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, ist der Veranstalter demnach berechtigt, der Inhaberin oder dem Inhaber einer Eintrittskarte statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein in Höhe des Eintrittspreises auszustellen. Dieser Wertgutschein kann dann entweder für die Nachholveranstaltung oder alternativ für eine andere Veranstaltung des Veranstalters eingelöst werden. Analoge Regelungen gelten für Freizeiteinrichtungen.

Die Inhaberin oder der Inhaber eines solchen Gutscheins kann jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn die Annahme eines Gutscheins für sie oder ihn aufgrund der persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird. In letzterem Fall entspricht der Gutschein einer bloßen Stundung des Erstattungsanspruchs.

Durch die Regelungen soll in der derzeitigen Ausnahmesituation ein fairer Interessenausgleich erreicht werden zwischen der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Bundestag berät Steuerhilfe-Gesetz

Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch Arbeitgeber soll bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei gestellt werden. Gastronomiebetrieben wird durch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen geholfen. Das sieht der Entwurf eines Corona-Steuerhilfegesetzes vor.

Bund und Länder haben in den letzten Wochen bereits steuerliche Erleichterungen in Milliardenhöhe umgesetzt, um Unternehmen und Beschäftigte bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen. Mit dem geplanten Corona-Steuerhilfegesetz, das die Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht haben, sollen weitere steuerliche Maßnahmen umgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent abzusenken. Gastronomiebetriebe, die derzeit von hohen Umsatzeinbußen betroffen sind, sollen so nach der schrittweisen Öffnung einen Teil ihrer Einbußen ausgleichen können. Die Maßnahme soll befristet werden, weil sie als Anschub für die Zeit nach der Krise gedacht ist.

Des Weiteren soll die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch Arbeitgeber bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei gestellt werden. Beschäftigte bekommen von der Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des letzten Nettogehalts (bzw. 67 Prozent für Haushalte mit Kindern). Künftig erhöht sich das Kurzarbeitergeld bei längerem Bezug auf bis zu 80 (bzw. 87) Prozent. Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld ihrer Beschäftigten auf, manche auf Grundlage eines Tarifvertrags, andere freiwillig. Diese Praxis soll dadurch unterstützt werden, dass Aufstockungen bis zu einer Höhe von 80 Prozent des Gehalts steuerfrei bleiben und nicht mehr wie bisher als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Schon jetzt müssen auf eine Aufstockung bis auf 80 Prozent keine Sozialabgaben gezahlt werden. Die Maßnahme soll bis zum 31. Dezember 2020 befristet werden.

Außerdem wird die Übergangsregelung für die Umsetzung der neu geregelten Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert. Damit soll Kommunen ausreichend Zeit für die Umsetzung der neuen Vorschriften gegeben werden.

Europäische Solidarität in der Corona-Krise

Euro-Länder, die wegen der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollen Kredite zur Finanzierung von gesundheitspolitischen Maßnahmen aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erhalten können. Einer entsprechenden Vereinbarung der Euro-Finanzminister hat der Bundestag jetzt zugestimmt.

Die Finanzminister der Eurozone haben am 9. April 2020 Finanzhilfen im Umfang von über 500 Milliarden Euro beschlossen, um Mitgliedstaaten zu unterstützen, die wirtschaftlich besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind. Die Finanzhilfen umfassen drei Bausteine: Mit einem neuen Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank soll kleinen und mittleren Unternehmen geholfen werden. Das neue EU-Instrument SURE dient der finanziellen Unterstützung von Kurzarbeit. Darüber hinaus soll eine vorsorgliche Kreditlinie (ECCL) aus dem bereits bestehenden Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zur Stärkung von Gesundheitssystemen ausgegeben werden.

Mit der ESM-Kreditlinie sollen Euro-Staaten, die wegen Corona unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, Kredite bis zu zwei Prozent ihres Bruttoinlandsproduktes für gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. So könnte beispielsweise Italien bis zu 36 Milliarden Euro als Kredit erhalten. Diese Kredite sollen nicht wie die Hilfen in der Finanzkrise vor zehn Jahren konditioniert werden. Sie dürfen zur Finanzierung von direkten und indirekten Folgen für das Gesundheitssystem verwendet werden.

Auf Antrag des Bundesfinanzministeriums hat der Deutsche Bundestag der Bereitstellung dieser ESM-Kreditlinie nun grundsätzlich zugestimmt. Wenn ESM-Mitgliedstaaten im nächsten Schritt Kredite konkret beantragen, muss der Deutsche Bundestag erneut an der Entscheidung beteiligt werden.

Das Instrument ist ein wichtiger Beitrag für eine gemeinsame und solidarische europäische Antwort auf die Corona-Pandemie. Als nächster Schritt muss nun zügig ein starkes und solidarisches europäisches Wiederaufbauprogramm hinzukommen, das über Kredite hinaus auch echte Investitionszuschüsse für den Wiederaufbau in Europa mobilisiert.

Wer eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kauft, muss künftig maximal die Hälfte der Maklerprovision bezahlen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat der Bundestag jetzt verabschiedet. Ziel ist es, Kaufnebenkosten zu senken und so den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.

Viele Menschen haben heute erhebliche Schwierigkeiten, für sich und ihre Familien ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Bildung von Wohneigentum wird auch durch hohe Erwerbsnebenkosten erschwert, die zumeist aus Eigenkapital geleistet werden müssen.

Auf den Kostenfaktor der Maklerprovision haben Kaufinteressenten dabei häufig keinerlei Einfluss. Obwohl die Initiative zur Einschaltung eines Maklers häufig nur vom Verkäufer einer Immobilie ausgeht, hat der Käufer zumeist keine ernsthafte Möglichkeit, sich gegen eine Übernahme der anteiligen oder sogar der vollständigen Maklerprovision zu wehren.

In dieser Situation werden Käuferinnen und Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses zukünftig besser geschützt. Durch die Neuregelung können Käuferinnen und Käufer nicht mehr verpflichtet werden, mehr als die Hälfte der Maklerprovision zu übernehmen. Eine Vereinbarung zur Abwälzung der Maklerprovision ist daher zukünftig nur wirksam, wenn die Partei, die den Makler beauftragt hat, zur Zahlung der Provision mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Die andere Partei muss ihren Anteil erst dann zahlen, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist.

Sofern der Makler von beiden Parteien einen Auftrag erhält und deshalb sowohl die Interessen des Verkäufers als auch des Käufers wahrnimmt, kann er mit beiden Parteien eine Provision nur in gleicher Höhe vereinbaren (zum Beispiel jeweils 3,57 Prozent). Beide Parteien tragen dann im Ergebnis jeweils die Hälfte der gesamten Provision. Vereinbarungen über unterschiedliche Provisionshöhen können dagegen nicht wirksam geschlossen werden.

Zudem wird ein Textformerfordernis für Maklerverträge über die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser eingeführt.

Der Bundestag hat Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen, damit die Verfahren zum Ausbau der erneuerbaren Energien auch in Zeiten der Corona-Pandemie durchgeführt werden können. Für die SPD-Fraktion ist klar, dass die verabredete große EEG-Novelle zeitnah folgen muss. Dazu gehört auch, die Begrenzung bei der Förderung von Solaranlagen endlich aufzuheben.

Mit den jetzt beschlossenen Änderungen am EEG werden einige kleinere Anpassungen vorgenommen. Beispielsweise kann sich derzeit aufgrund von pandemiebedingten Lieferengpässen die Fertigstellung von Erneuerbare-Energien-Anlagen verzögern. Damit die Betreiber der Anlagen dadurch keine Strafzahlungen oder den Verlust der Förderung befürchten müssen, erhalten sie sechs Monate mehr Zeit. Auch für Nachweise im Rahmen der sogenannten Besonderen Ausgleichsregelung werden Fristen verlängert.

Solardeckel muss abgeschafft werden

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Um den Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch wie im Koalitionsvertrag und im Klimaschutzprogramm vereinbart bis 2020 auf 65 Prozent zu steigern, muss zeitnah eine große EEG-Novelle verabschiedet werden. Es geht um die Anhebung der Ausbaupfade für Erneuerbare Energien, Änderungen bei den Regelungen für Mieterstrom, eine finanzielle Beteiligung der Standortkommunen, einen Regionalisierungsbonus oder auch um den Abbau von Genehmigungshemmnissen und die Beschleunigung von Planungsprozessen bei der Windkraft. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass bei einer bundesweiten 1000-Meter-Abstandsregelung zwischen Windkraftanlagen und Wohngebäuden das 65-Prozent-Ziel erreicht werden kann.

Außerdem ist es den Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wichtig, dass der Ausbau von Solaranlagen nicht mehr länger künstlich begrenzt wird. Um einen drohenden Förderstopp bei Solaranlagen abzuwenden, setzt sich die SPD-Fraktion für eine zügige und bedingungslose Abschaffung des sogenannten Solardeckels ein. Obwohl das EEG die Bundesregierung dazu verpflichtet, rechtzeitig vor Erreichen des Deckels eine Anschlussregelung vorzulegen, bleibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen entsprechenden Gesetzesvorschlag bislang schuldig. Die SPD-Fraktion drängt daher gegenüber dem Koalitionspartner, die laufenden Gespräche nun alsbald abzuschließen und die nötigen Gesetzesänderungen im Parlament zu beschließen.

Auf Brücken an Bundesstraßen und Autobahnen soll es künftig mehr Radwege geben. Das ist das Ziel einer Änderung des Bundesfernstraßengesetzes, das der Bundestag beschlossen hat.

Immer mehr Menschen verzichten auf das Auto und steigen auf das Fahrrad um. Das trägt auch zur Luftreinhaltung bei und sorgt für weniger Treibhausgas-Emissionen. Darum hat der Bund bereits heute rund 14.500 Kilometer Bundesstraßen mit Radwegen ausgestattet. Um das Radwegenetz deutschlandweit noch besser zu verknüpfen, sollen künftig Brücken an Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit Radwegen ausgestattet werden. Mit der beschlossenen Änderung des Bundesfernstraßengesetzes wird dafür die Grundlage geschaffen. So soll Radfahren attraktiver werden.

Im Zuge der parlamentarischen Beratungen sind noch weitere Maßnahmen aufgenommen worden, die für mehr Klimaschutz sorgen:

Um die Klimaschutzziele im Verkehrsbereich zu erreichen, ist es außerdem wichtig, die Anzahl der emissionsfreien Elektrofahrzeuge deutlich zu erhöhen. Darum wurde mit dem Umweltbonus ein Anreiz zum Kauf eines Elektroautos eingeführt. Die Auszahlung der Kaufprämie unterliegt Förderkriterien, die überprüft werden müssen. Die dafür notwendigen Daten können entweder extra erhoben oder vom Zentralen Fahrzeugregister übernommen werden. Das Gesetz schafft nun die Rechtsgrundlage, diese Daten auch für die Elektroautoförderung zu nutzen.
Ein weiterer Baustein für mehr klimafreundliche Mobilität auf der Straße ist die Nutzung von Erdgas-Lastkraftfahrzeugen. Diese sind bis zum 31. Dezember 2020 komplett von Mautzahlungen befreit. Um die Anschaffung dieser Fahrzeuge weiter zu fördern, wird die Mautbefreiung nun bis Ende 2023 verlängert. Außerdem wird klargestellt, dass nur solche Fahrzeuge von der Befreiung profitieren, die „überwiegend“ mit Erdgas betrieben werden.

Darüber hinaus wird der notwendige Ausbau des Mobilfunknetzes entlang der Bundesfernstraßen erleichtert. Die zuständige Straßenbaubehörde muss künftig die Zustimmung zur Errichtung eines Mobilfunkmasten grundsätzlich erteilen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, das gesamte Antragsverfahren in Abstimmung mit allen Beteiligten für den schnellen Mobilfunkausbau bis spätestens Ende 2020 zu standardisieren.

Deutsche Soldatinnen und Soldaten beteiligen sich an zwei internationalen Missionen, mit denen sich die Vereinten Nationen und die Europäische Union für Sicherheit und Stabilität in Mali und der Sahel-Region engagieren. Beide Bundeswehreinsätze sollen nun um ein Jahr verlängert werden.

Die Sicherheitslage in Mali und der Sahel-Region ist besorgniserregend. Immer häufiger gibt es Meldungen von gewaltsamen Angriffen auf die Sicherheitskräfte der Sahel-Staaten und internationale Missionen, aber auch in großem Umfang auf Zivilisten. Verantwortlich hierfür sind Dschihadisten und lokale Milizen, die sich in weitgehend rechtsfreien Räumen der Sahel-Region ausbreiten, lokale Spannungen schüren und sich diese zunutze machen. Neben Mali sind davon Burkina Faso und in zunehmendem Maße auch Niger betroffen. Hier droht ein Korridor zu entstehen, in dem sich Terrorismus und organisierte Kriminalität ausbreiten und ganz Westafrika destabilisieren könnten.

Die Bundesregierung ist überzeugt, dass es langfristige Stabilität im Sahel nur geben kann, wenn zivile und militärische Maßnahmen ineinandergreifen und wirtschaftliche wie soziale Perspektiven geschaffen werden. Deutschland hat seinen Beitrag hierzu im Rahmen humanitärer Maßnahmen und der Entwicklungszusammenarbeit deshalb nochmals erhöht. Daneben beteiligt sich die Bundeswehr an zwei internationalen Missionen, mit denen sich die Vereinten Nationen sowie die Europäische Union für Sicherheit und Stabilität in der Region engagieren. Beide Bundeswehreinsätze sollen um ein Jahr verlängert werden. Über entsprechende Anträge der Bundesregierung hat der Bundestag in erster Lesung beraten.

Stabilisierungsmission MINUSMA

Mit der Stabilisierungsmission MINUSMA verfolgen die Vereinten Nationen das Ziel, die Umsetzung des Friedensabkommens für Mali zu unterstützen. Gerade angesichts der instabilen Sicherheitslage ist die Mission aus Sicht der Bundesregierung weiterhin dringend erforderlich, um bei der Wiederherstellung von Staatlichkeit und eines sicheren Umfeldes zu unterstützen, den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten, die Rückkehr bewaffneter Kräfte zu verhindern, die politischen Prozesse zur Befriedung des Landes zu begleiten und weitere Maßnahmen der Stabilisierung, Entwicklung und humanitären Hilfe zu stärken.

Deutschland beteiligt sich seit 2013 mit einem Kontingent der Bundeswehr sowie mit Polizistinnen und Polizisten an der Mission. Das Mandat soll bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden. Die Personalobergrenze für deutsche Soldatinnen und Soldaten soll weiter bei 1100 liegen.

Europäische Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Mali

Die Ausbildungs- und Beratungsmission der Europäischen Union verfolgt das Ziel, die malischen Streitkräfte – und künftig auch die gemeinsame Einsatztruppe der G5 Sahel-Staaten – in die Lage zu versetzen, selbst für die Sicherheit in der Region zu sorgen. Darum sollen sukzessive die Streitkräfte von Burkina Faso und Niger in die Beratung und Ausbildung aufgenommen werden. Mit dem neuen Mandat soll eine einsatznähere militärische Beratung gewährleistet werden. Ausbildung, Beratung und Evaluierung können künftig an gesicherten Orten in ganz Mali stattfinden. Notwendig ist dies unter anderem wegen der zunehmenden grenzüberschreitenden terroristischen Aktivitäten. In Absprache mit der malischen Regierung und den Partnern der EU plant die Bundesregierung außerdem, ein neues Ausbildungszentrum in Zentralmali aufzubauen und zu betreiben. Eine aktive Beteiligung an Kampfeinsätzen bleibt weiterhin ausgeschlossen.

Die Personalobergrenze soll von 350 auf 450 Soldatinnen und Soldaten erhöht werden. So soll sichergestellt werden, dass die Bundeswehr die erweiterten Aufgaben ohne Einschränkungen erfüllen und die Vorbereitungen für die Übernahmen der Missionsführung im zweiten Halbjahr 2021 durchführen kann. Das Mandat soll bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden.

Frieden im Kosovo sichern

Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der internationalen Sicherheitspräsenz in der Republik Kosovo (KFOR) beteiligen. Über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Bundestag nun in erster Lesung beraten.

Deutsche Soldatinnen und Soldaten unterstützen seit 1999 die militärische Absicherung der UN-Friedensregelung für das Kosovo. Der Bundeswehreinsatz trägt auch zur Stabilisierung der Region und zum Aufbau von Sicherheitsstrukturen bei. Grundlagen sind eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und regelmäßige Beschlüsse der Nato.

Die Lage in der Republik Kosovo ist weiterhin überwiegend ruhig und stabil. Allerdings verbleibt nach wie vor ein Konflikt- und Eskalationspotenzial, insbesondere im Norden Kosovos. Auch für die Zukunft kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein unerwarteter Zwischenfall oder politische Instabilitäten zu einer Anspannung der Lage führen könnten.

Die Beteiligung deutscher Streitkräfte am KFOR-Einsatz wurde in den vergangenen Jahren entlang der NATO-Planungen schrittweise verringert auf derzeit bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten. Diese Obergrenze soll beibehalten werden. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass die Bundeswehr bei einer unerwarteten Verschlechterung der Sicherheitslage dennoch schnell und flexibel reagieren könnte.

Das Mandat zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR ist grundsätzlich nicht befristet. Eine konstitutive Befassung des Bundestages erfolgt alle zwölf Monate, wenn eine Fraktion dies wünscht. Seit über zehn Jahren ist es die SPD-Fraktion, die regelmäßig die konstitutive Beschlussfassung verlangt – sowohl in Oppositions- als auch in Regierungszeiten. Das unterstreicht die große Bedeutung, die die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dem Bundestag bei der Frage von Bundeswehreinsätzen beimessen.

Friedensmission im Nahen Osten fortsetzen

Die Beteiligung deutscher Soldatinnen und Soldaten an der Friedensmission UNIFIL der Vereinten Nationen im Nahen Osten soll um ein Jahr verlängert werden. Über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Bundestag in erster Lesung beraten.

Die UN-Mission UNIFIL im Nahen Osten leistet einen wichtigen Beitrag, um die Region sicherheitspolitisch zu stabilisieren und die Waffenruhe zwischen Israel und Libanon abzusichern. Deutschlands langjähriges maritimes Engagement im Rahmen von UNIFIL hatte bisher einen deutlich positiven Einfluss. Es umfasst auch die Ausbildung der libanesischen Marine zur besseren seeseitigen Grenzsicherung. UNIFIL bietet ebenfalls eine Kommunikationsplattform für direkte Kontakte zwischen Libanon und Israel, sodass mögliche Konflikte bereits im Vorfeld verhindert werden können.

Das Bundeswehrmandat soll ohne wesentliche Änderungen fortgesetzt werden. Der Antrag der Bundesregierung sieht vor, den Einsatz von bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.

In der Bundeswehr soll eine jüdische Militärseelsorge eingerichtet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

Derzeit wird in der Bundeswehr eine evangelische und eine katholische Militärseelsorge gewährleistet. Den Soldaten und Soldatinnen steht aber keine spezifische jüdische Militärseelsorge zur Verfügung. Daher soll die Militärseelsorge um ein entsprechendes Angebot erweitert werden. Mit dem Gesetz wird eine Forderung der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Die Militärseelsorge setzt das Grundrecht der freien religiösen Betätigung der jüdischen Soldaten und Soldatinnen und ihren Anspruch auf Seelsorge um. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass der Staat verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausübung des Grundrechts der Religionsfreiheit auch innerhalb öffentlicher Anstalten möglich ist.

Die SPD-Fraktion setzt sich für weitere Hilfen ein, um Künstlerinnen und Künstler, Kreative sowie Kultur- und Medienschaffende in der Corona-Krise zu unterstützen.

„Aufgrund der enormen Bedeutung von Kunst und Kultur dürfen wir es nicht zulassen, dass Strukturen möglicherweise unwiederbringlich verloren gehen und Künstlerinnen und Künstler, Kreative und Kulturschaffende ihre gerade auch für unser zukünftiges Zusammenleben so wichtige Tätigkeit nach der Krise nicht fortsetzen können“, heißt es in einem Positionspapier, das die SPD-Fraktion am Dienstag beschlossen hat. Darin plädieren die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für nachhaltige Lösungen rund um die soziale Absicherung von Kultur- und Medienschaffenden und für Soforthilfen für den kurzfristigen Bedarf. Die Vorschläge ergänzen die Programme und Hilfen, die der Deutsche Bundestag und die Bundesländer bereits auf den Weg gebracht haben.

Zu den Forderungen der SPD-Fraktion gehört die soziale Unterstützung für Kulturschaffende mit befristeten Arbeitsverträgen sowie für die freiberuflich Wirkenden. Denn freiberufliche Tätigkeit und kurze abhängige Beschäftigung wechseln sich in Kunst und Kultur oft ab. Um das Fortbestehen von Kultureinrichtungen zu sichern, plädiert die SPD-Fraktion unter anderem für eine Notfallhilfe für Musikclubs sowie eine Hilfe für kleine und mittlere Festivals. Kinos als Kulturorte und soziale Begegnungsstätten sollen durch einen Fonds zum Erhalt der Kinoinfrastruktur gesichert und die Filmförderung stabilisiert werden. Außerdem macht sich die SPD-Fraktion für das Fortbestehen von Volksfesten, Kirmessen, Zirkussen und Märkten stark, denn sie gehören zum kulturellen Leben dazu. Auch die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik soll gestärkt werden.

„Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Kultur- und Medienschaffenden unbürokratisch und nachhaltig unterstützt werden“, sagt der kultur- und medienpolitische Sprecher Martin Rabanus. „Wir begrüßen es, dass unser Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigt hat, ein Programm für Kulturschaffende auf den Weg zu bringen.“

Die Vorschläge der SPD-Fraktion können hier im Detail nachgelesen werden (PDF-Datei): https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier-kultur-in-der-corona-pandemie-20200512.pdf

Bis spätestens 2050 soll Deutschland ein klimaneutrales Land sein. Bei der Umstellung auf klimaneutrale Energien kommt Wasserstoff in der Industrie, im Verkehr und im Gebäudebereich eine stark steigende Bedeutung zu. Die SPD-Fraktion setzt sich daher für eine ambitionierte Wasserstoffstrategie mit engagierten Ausbauzielen ein.

Mit ihren Eckpunkten für eine nachhaltige Wasserstoffstrategie setzen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Maßstäbe für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, die dem Klima, der Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern dient. In Verbindung mit einem ambitionierten Ausbau der Erneuerbaren Energien soll die Wasserstoffwirtschaft einen Beitrag für die nachhaltige Transformation in allen Sektoren leisten und zugleich starke Impulse für nationale Wertschöpfung geben.

Schon bis 2030 wird Wasserstoff eine entscheidende Rolle im deutschen und europäischen Energie- und Wirtschaftssystem einnehmen. Daraus ergibt sich nicht nur erhebliches Potenzial für effektiven Klimaschutz, sondern auch für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise und zur Stärkung der Konjunktur.

Um diese Entwicklung schnell voranzutreiben, soll bis 2030 der Aufbau von Elektrolyseleistung im Umfang von mindestens zehn Gigawatt für die nationale Produktion von erneuerbarem Wasserstoff gefördert werden. Dazu kommt der Import von Wasserstoff. Damit können etwa Brennstoffzellenfahrzeuge auf Straße und Schiene, Brennstoffzellenheizungen im Gebäudebereich oder Industrieprozesse, wie beispielsweise die Stahlproduktion mit Erneuerbarer Energie versorgt werden. Darüber hinaus können aus dem Wasserstoff hergestellte synthetische Brenn- und Kraftstoffe auch im Bestand von Fahrzeugen, Flugzeugen und Heizsystemen eingesetzt werden, die bisher fossil betrieben werden.

Um den zusätzlichen Strombedarf für die Wasserstoffproduktion zu decken, muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich forciert, kontinuierlich überprüft und entsprechend angepasst werden. Er ist und bleibt das Fundament einer erfolgreichen, nachhaltigen und sozialverträglichen Energiewende.

Der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft muss dabei immer auch europäisch und international gedacht und koordiniert werden. Deutschland wird im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft diesen Prozess vorantreiben und auf eine enge Verzahnung mit dem Europäischen Social Green Deal hinarbeiten.

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten verbinden ihre Eckpunkte mit der Aufforderung an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, endlich eine engagierte Nationale Wasserstoffstrategie vorzulegen. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch: „Der Entwurf wird von Woche zu Woche im Kabinett geschoben, weil der Bundeswirtschaftsminister auf der Bremse steht.“

Die Vorschläge der SPD-Fraktion können hier im Detail nachgelesen werden (PDF-Datei):
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier-eckpunkte-einer-nachhaltigen-wasserstoffstrategie-20200512.pdf

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Deutsche Bahn bestätigt Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs mit der Schweiz

Alle derzeit bestehenden Polizeiverfügungen der Bundespolizei, die einen durchgehenden Eisenbahnverkehr mit der Schweiz untersagen, sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden. Das hat der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für Baden-Württemberg, Thorsten Krenz mitgeteilt.
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500 Millionen Euro für digitalen Unterricht – Sofortausstattungsprogramm für Schulen

Das 500 Millionen Euro Sofortausstattungsprogramm für Schulen kann losgehen. Bund und Länder haben heute die dafür notwendige Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule auf den Weg gebracht. Der Bund unterstützt jetzt die Schülerinnen und Schüler, die bisher kein digitales Endgerät haben.

Lockerungen an deutsch-schweizerischer Grenze ab 16. Mai 2020!

Alle grenzüberschreitenden Verkehrswege werden wieder für den Grenzübertritt zugelassen. Die Kontrolltätigkeiten der Bundespolizei sollen jedoch nicht mehr systematisch, sondern stichprobenartig erfolgen.

Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages 2021

Der Preis zeichnet hervorragende wissenschaftliche Leistungen der jüngsten Zeit aus, die zur Beschäftigung mit Fragen des Parlamentarismus anregen und zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und wird durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages verliehen. Eine Fachjury mit Mitgliedern aus Rechts-, Politik- und Geschichtswissenschaft trifft die Auswahl über die Vergabe des Preises.

Parlamentarisches Patenschafts-Programm – 38 Jahre Deutsch-Amerikanischer Jugendaustausch

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31.07.2021) mindestens 15, höchstens 17 Jahre alt sind. Zu diesem Zeitpunkt darf die Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein. Junge Berufstätige und Auszubildende müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31.07.2021) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen höchstens 24 Jahre alt sein. Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst und ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend.

Zum Appel der Wirtschaftsorganisationen für eine Öffnung der nationalen Außengrenzen

Ich erwarte jetzt endlich ein Konzept des Bundesinnenministers, wie die nächsten Schritte zur Öffnung der Grenzen konkret aussehen. Wir brauchen verbindliche Absprachen des Bundesinnenministeriums mit unseren europäischen Nachbarn und endlich Informationen, auf die sich die Bevölkerung, das Handwerk und die Wirtschaft verlassen können und die uns Planungssicherheit geben.