Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 10 / 2018


Das Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick

| Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mit der Wiedereinführung der so genannten Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen ein zentrales Vorhaben der SPD-Fraktion beschlossen. Es entsteht mehr Gerechtigkeit und eine massive Entlastung.

Am Freitag hat der Bundestag in erster Lesung den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur „Einführung einer zivilprozessualen Musterfest-stellungsklage“ beraten (Drs. 19/2507). Mit dieser so genannten „Eine-für-alle-Klage“ hat die SPD-Fraktion einen Meilenstein für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland erreicht.

Das Gesetz, das für Verbraucherinnen und Verbraucher einen schnellen, effektiven und kostengünstigen Weg eröffnet, ihre Rechte gegen Konzerne vor Gericht geltend zu machen, soll zum 1. November 2018 in Kraft treten. Damit können VW-Kunden nach dem Dieselskandal noch rechtzeitig Klage einreichen.

Wie funktioniert die Klage genau?
Die Musterfeststellungsklage (MFK) erlaubt Verbänden, Verbraucherrechte wirksam und auf Augenhöhe vor Gericht durchzusetzen. Eingetragene Verbraucherschutzverbände sollen die Möglichkeit erhalten, das Vorliegen oder Nichtvorliegen zentraler anspruchsbegründender bzw. anspruchsausschließender Voraussetzungen feststellen zu lassen. Mit diesem rechtskräftigen Ergebnis kann der Verbraucher dann in einem Folgeprozess seine Ansprüche einklagen. Die Ansprüche müssen nicht an Prozessfinanzierer abgetreten werden und die Verbraucher erleiden keinen Rechtsverlust.

Gleichzeitig bekommen die Unternehmen Rechtssicherheit, und die Gerichte werden durch die Bündelung der Verfahren entlastet.

Was ist zu beachten?
Die Musterfeststellungsklage ist nur zulässig, wenn die Betroffenheit von mindestens zehn Verbrauchern glaubhaft gemacht wird und mindestens 50 Verbraucher ihre Ansprüche binnen zwei Monaten nach öffentlicher Bekanntmachung der MFK zum Klageregister anmelden.
Klagebefugt sind nur besonders qualifizierte Einrichtungen. Dazu zählen in Deutschland registrierte Verbraucher-schutzvereine nach § 4 UKlaG (Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen) und ausländische qualifizierte Einrichtungen, die in einer Liste der EU-Kommission aufgeführt werden. Zusätzlich müssen diese qualifizierten Einrichtungen weitere strenge Voraussetzungen erfüllen, um Missbrauch auszuschließen.

Was bedeutet die „Eine-für-alle-Klage“?
Mit der „Eine-für-Alle-Klage“ kommen Verbraucherinnen und Verbraucher zügig und verlässlich zu ihrem Recht, und zwar unbürokratisch und kostengünstig.

Bei diesem Klageinstrument steht die gerechte Entscheidung und nicht der Profit im Vordergrund. Viele Betroffene warten auf diese neue Klagemöglichkeit. Sie müssen zu ihrem Recht kommen. Es darf nicht sein, dass hier massenweise An-sprüche wegen Verjährung verfallen – wie es konkret im VW-Abgasskandal droht. Mit der MFK werden Verbraucher-rechte effektiv gestärkt.

| Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mit der Wiedereinführung der so genannten Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen ein zentrales Vorhaben der SPD-Fraktion beschlossen. Es entsteht mehr Gerechtigkeit und eine massive Entlastung.

Arbeitgeber müssen ab 1. Januar 2019 wieder genauso viel zur gesetzlichen Krankenversicherung beitragen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Koalition aus SPD und CDU/CSU entlastet damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen und schafft so mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem. „Halbe/Halbe ist gerecht. Das ist sozialdemokratische Politik für ein solidarisches Land“, sagt SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles.

Das ist erreicht:
Den Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung tragen bisher allein die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das ist im Durchschnitt 1 Prozent des Bruttoeinkommens. Dieser Zusatzbeitrag wird künftig wieder zur Hälfte von Arbeitgeberseite getragen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das eine Entlastung um 0,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Davon profitieren auch Rentnerinnen und Rentner, denn ihr Zusatzbeitrag wird zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen. Insgesamt werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner dadurch um rund 6 Milliarden Euro im Jahr entlastet. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Durchschnittseinkommen (ca. 3000 Euro) sind das ca. 15 Euro netto pro Monat oder 180 Euro mehr im Jahr in der Tasche.

Das bedeutet:
Die Beiträge zur Krankenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner sinken. Künftige Kostensteigerungen gehen nicht mehr alleine zu Lasten der Versicherten, sondern werden wieder solidarisch von Arbeitgebern und Versicherten jeweils zur Hälfte getragen.

| Die Koalition bringt derzeit mehrere Vorhaben auf den Weg, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Familien spürbar entlasten werden.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat in dieser Woche sein Familienentlastungsgesetz in die Ressortabstimmung gegeben. Um Familien zu stärken und ihr Einkommen zu erhöhen, soll das Kindergeld in einem ersten Schritt von Juli 2019 an um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht werden und der Kinderfreibetrag entsprechend angehoben werden. Auch der Grundfreibetrag soll erhöht und die kalte Progression ausgeglichen werden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) arbeitet an der vereinbarten Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages. Mit diesem Gesamtpaket sorgen die Sozialdemokraten dafür, dass von 2019 an bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und vor allem bei Familien mit Kindern netto mehr ankommt.

Und damit das Einkommen nicht durch steigende Mieten aufgefressen wird, hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) in dieser Woche auch ihren Gesetzentwurf zur Stärkung des Mietrechts vorgelegt. Mit der Begrenzung von Mieterhöhungen nach Modernisierung sollen Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mietsteigerungen geschützt werden.

| Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat eine Qualifizierungsoffensive vorgeschlagen: Die Sozialdemokraten wollen mehr Sicherheit schaffen in einer Arbeitswelt im Wandel. Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, dass die Politik sie in diesem Wandel unterstützt.

Hubertus Heil hat deswegen vorgeschlagen, dass die Koalition zusätzliche finanzielle Spielräume der Bundesagentur für Arbeit auch für eine Qualifizierungsoffensive nutzt. Die SPD-Fraktion will für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umfassende Weiterbildungsansprüche schaffen, damit sie fit sind für den Arbeitsmarkt der Zukunft. Denn auch das gehört zu einer sozialdemokratischen Politik für ein sozialdemokratisches Land.

| Die SPD-Bundestagsfraktion sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Sinn für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Bamf-Affäre. Zwar gibt es etliche Sachverhalte, die dringend aufgeklärt werden müssen. Das aber kann aus Sicht der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten der Innenausschuss des Bundestages momentan schneller und effizienter als ein Untersuchungsausschuss.

Im Vordergrund steht die Aufklärung mutmaßlich rechtswidrigen Verhaltens in der Asyl-Behörde in Bremen. Dort sollen mehr als 1100 Asylanträge ohne ausreichende Grundlage positiv beschieden worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die frühere Amtsleiterin und Rechtsanwälte.

Die Innenpolitikerinnen und -politiker treffen sich derzeit beinahe täglich, um die Missstände rund um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufzuklären, einzuordnen und zu bewerten. Dazu werden auch Zeugen eingeladen, etwa der gegenwärtige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der vorherige Innenminister Thomas De Maizière, die Präsidentin des Bamf Jutta Cordt, ihr Vorgänger Frank-Jürgen Weise, Ex-Flüchtlingskoordinator Peter Altmaier (CDU) und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie externe Rechtsanwälte.

Schnell und restlos aufklären
SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles sagt: „Wir glauben, dass die Aufklärung kommen muss, dass sie zügig kommen muss. Wir halten deswegen den Innenausschuss für denjenigen Ausschuss, der momentan am schnellsten für Aufklärung sorgen kann“. Ein Untersuchungsausschuss sei derzeit nicht der „richtige Weg“.

Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, betont, dass für die SPD-Fraktion entscheidend sei, „dass alles rund um das Bamf sorgfältig und natürlich auch schnell und restlos aufgeklärt“ werde. Das könne bei diversen Befragungen von verantwortlichen Personen im Innenausschuss des Bundestages geschehen. „Und wenn das nicht reicht, ist selbstverständlich auch immer noch ein Untersuchungsausschuss zu erwägen.“

Hinweis:
Hier gibt es ein Video mit einer Stellungnahme des innenpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion Burkhard Lischka nach einer Sondersitzung des Innenausschusses: https://www.youtube.com/watch?v=EU-TiS_-CXU

| Am Donnerstag hat das Parlament in erster Lesung eine Neuregelung der Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte debattiert. Das sind zumeist Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Von August an sollen sie wieder enge Verwandte nachholen dürfen.

Die neue Regelung, auf die sich SPD und Union im Koalitionsvertrag geeinigt hatten, ermöglicht es, dass 1000 Personen monatlich im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen (Drs. 19/2438). Damit stärkt die Koalition das Kindeswohl und den Schutz der Familie, die von unserem Grundgesetz garantiert werden.

Seit März 2016 war diese Familienzusammenführung nicht mehr möglich. Nun können die engsten Angehörigen (Ehepartner, minderjährige Kinder, Eltern von hier lebenden minderjährigen Kindern) nach Deutschland kommen, um so die auf der Flucht getrennten Familien wieder zusammenzuführen.

Kriterien für humanitäre Gründe im Gesetz verankert
Wichtig ist für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass der Visumserteilung durch das Auswärtige Amt eine sachliche Prüfung des Bundesinnenministeriums vorgeschaltet ist, damit eine koordinierte Visumsvergabe erfolgen kann und die begrenzten Kapazitäten der deutschen Auslandsvertretungen nicht zu Problemen führen.

Darüber hinaus gibt es eine Einführungsregelung für 2018, die die Begrenzung nicht bei 1000 Visa pro Monat, sondern bei 5000 Visa für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 festlegt, so dass das Kontingent 2018 auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten voll ausgeschöpft werden kann. Im Gesetzestext ist es der SPD-Fraktion gelungen, die Kriterien für humanitäre Gründe ausdrücklich zu verankern.

„Man werde mit denen beginnen, die es am nötigsten hätten: mit Kindern, Kranken und Familien, die bereits besonders lange auf ein Wiedersehen warten.“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Burkhard Lischka im Bundestag.

Lischka machte zudem deutlich, dass es sich bei der Neuregelung um „einen Kompromiss“ handele, der für seine Partei nicht einfach gewesen sei. Der Gesetzentwurf sei nun einerseits ein „Akt der Humanität“ und sorge andererseits für Ordnung und Steuerung beim Familiennachzug.

| In erster Lesung hat der Bundestag am Freitag einen Gesetzentwurf zur Änderung des nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossenen Gesetzes für einen beschleunigten Atomausstieg beraten.

Zum Hintergrund:
Das Gesetz mit festen Abschaltdaten wurde 2011 von der schwarz-gelben Regierung mit Unterstützung der SPD-Fraktion und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Die nur wenige Monate zuvor von Union und FDP beschlossene Laufzeitverlängerung wurde damit rückgängig gemacht.

Die Stromkonzerne RWE und Vattenfall verklagten die Bundesregierung daraufhin auf Schadenersatz, weil zugesagte Reststrommengen aus dem ersten Atomausstiegsgesetz von Rot-Grün aus dem Jahr 2002 nun verfielen und eventuell getätigte Investitionen nach der von Schwarz-Gelb 2010 beschlossenen Laufzeitverlängerung sinnlos wurden. Das Bundesverfassungsgericht gab den Konzernen 2016 in diesen beiden Punkten mit Rücksicht auf die Planungssicherheit für Unternehmen Recht.

SPD-Fraktion hält am Ausstieg fest
Die jetzt vorliegende Gesetzesänderung sieht deshalb eine Entschädigung für RWE und Vattenfall vor, die voraussichtlich etwas unter 1 Milliarde Euro liegen wird, abhängig von den bis 2023 tatsächlich nicht produzierbaren Reststrommengen. Ob zwischen der zunächst beschlossenen Laufzeitverlängerung und dem Moratorium tatsächlich Investitionen angefallen sind, die entsprechend der eng gefassten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eines Ausgleichs bedürfen, muss im Einzelfall geklärt werden.

Mit der Entscheidung für einen finanziellen Ausgleich der Konzerne gegenüber anderen Optionen wie der Laufzeitverlängerung für einzelne Kraftwerke macht die Koalition in jedem Fall klar: Am Zeitplan für den Atomausstieg wird ohne Wenn und Aber festgehalten.

| Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner nimmt Stellung zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und zu Berichten über die Sorge vor missbräuchlichen Abmahnungen:

„Im Mittelstand und vielen Vereinen gibt es die Sorge, aufgrund der DSGVO Abzocke durch missbräuchliche Abmahnungen ausgesetzt zu werden.

Die SPD-Fraktion drängt seit Langem darauf, missbräuchliche Abmahnungen in allen Bereichen – nicht nur im Datenschutz – zu verhindern. Die Union hat allerdings schärfere Gesetze in den Koalitionsverhandlungen blockiert.

Dringend nötig ist die Abschaffung des so genannten fliegenden Gerichtsstandes. Die SPD hat dies im Koalitionsvertrag durchgesetzt, das gilt es jetzt schnell umzusetzen. Der so genannte fliegende Gerichtsstand ermöglicht es Abzockern, vor Gerichten zu klagen, die weit vom Wohnort des Betroffenen entfernt sind. Viele zu Unrecht verklagte Firmen haben deshalb auf Rechtsmittel verzichtet und unberechtigte Schadenersatzzahlungen geleistet.

Zudem müssen die Anwaltsgebühren insgesamt auch im Urheberrecht endlich wirksam gedeckelt werden, was die Union in den Koalitionsverhandlungen blockiert hat. Abmahnungen müssen dem freien Wettbewerb und dem Verbraucherschutz dienen. Abmahnungen dürfen aber nicht Geschäftsmodell für Abzocker werden, die mit freiem Wettbewerb oder Verbraucherschutz gar nichts am Hut haben.

Dass jetzt CDU-Wirtschaftspolitiker Maßnahmen gegen missbräuchliche Abmahnungen fordern, ist scheinheilig, weil die gleichen Leute vor wenigen Monaten diese dringend nötigen Maßnahmen nicht im Koalitionsvertrag sehen wollten.“

| Am Donnerstag hat der Bundestag den Bericht des Petitionsausschusses debattiert (Drs. 19/2250). Der Befund: Die Zahl der an den Bundestag gerichteten Petitionen sinkt. SPD-Bundestagsfraktion will das Petitionsrecht beim Bundestag reformieren, um es bürgerfreundlicher und attraktiver zu machen und damit wieder einen Anstieg der Petitionszahlen zu erreichen.
Stefan Schwartze, Sprecher der AG Petitionen, führt aus: „Im Jahr 2017 gab es 11.507 Petitionen, vor circa zehn Jahren waren es noch um die 20.000 Petitionen im Jahr. Wer Petitionen schreibt, der wirkt politisch mit. Das Petitionsrecht ist Teil der klassisch-repräsentativen Demokratie. Die SPD-Bundestagsfraktion will diese klassisch-repräsentative Demokratie weiterentwickeln und auf allen politischen Ebenen mehr demokratische Teilhabe ermöglichen.“
Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen das Petitionsrecht dahingehend verbessern, indem die Teilhabe erleichtert wird, unter anderem für Menschen mit Behinderungen, junge Menschen und Bildungsferne. Außerdem sollen die parlamentarischen Handlungsmöglichkeiten des Petitionsausschusses ausgeweitet und mehr Öffentlichkeit hergestellt werden.

 


Das Neueste vom Hochrhein und dem Hochschwarzwald

Bewerbungsaufruf: Jugendmedienworkshop des Deutschen Bundestages

Das politische Berlin hautnah mitzuerleben ist natürlich gerade für angehende Journalistinnen und Journalisten interessant. 30 junge Menschen haben auch in diesem Jahr beim Jugendworkshop des Deutschen Bundestages die Möglichkeit einen tiefen Einblick in die Politik- und Medienlandschaft in unserer Hauptstadt zu bekommen.

16. Änderung des Atomgesetzes sorgt für klare Verhältnisse

Damit sorgen wir dafür, dass sich die Menschen in unserem Land auf den Atomausstieg verlassen können. Das gehört zu einer glaubwürdigen Politik. Der beschleunigte Atomausstieg gilt!

Rede zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), insbesondere Insektenschutz

Am vergangenen Freitagnachmittag habe ich in der Aktuellen Stunde zu den Kommissionsvorschlägen zur Gemeinsamen Agrarpolitik in Hinblick auf den Arten- und Natur-, insbesondere auch den Insektenschutz gesprochen.

Verleihung des Deutschen Klimaschutzpreises 2018

Am vergangenen Freitagabend durfte ich in Berlin den "Deutschen Klimapreis" 2018 der Allianz Umweltstiftung verleihen. Fünf Gewinner-Schulen aus dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hamburg und Schleswig-Holstein wurden mit dem Preis ausgezeichnet.

Mit Tschechien gemeinsam für mehr Klima-, Umwelt- und Naturschutz

Auf der 16. Sitzung der deutsch-tschechischen Gemeinsamen Umweltkommission in Berlin haben mein tschechischer Kollege, Vizeumweltminister Vladislav Smrž, und ich die Zusammenarbeit unserer beiden Länder beim Umweltschutz bekräftigt.

Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder hergestellt

Das nenne ich gerecht! Das Kabinett hat heute die Wiedereinführung der Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen beschlossen. Damit kann die SPD ein zentrales Wahlversprechen einlösen.

Schulen in der Region profitieren vom neuen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Mit Hilfe des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes werden dem Land 251,2 Millionen Euro für die Sanierung von Schulen in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln werden insgesamt 269 Sanierungsvorhaben in Baden-Württemberg gefördert.

Stromspar-Check: Einkommensschwache Haushalte haben 300 Mio. Euro in 10 Jahren eingespart

Leuchtturmprojekt der Nationalen Klimaschutzinitiative Zum…

Bundesumweltministerium fördert Naturraum Baar mit über 6 Millionen Euro

Die Baar ist ein Naturjuwel unserer Region mit seinen fast noch urwaldartigen Schluchtwäldern, Mooren und seiner großen Artenvielfalt. Diesen Schatz gilt es weiterhin zu bewahren!