Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 16 / 2019
/in Allgemein /von ArchivDer Soli fällt weg (für fast alle)
Versprochen gehalten: Der Bundestag hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zum Abbau des Solidaritätszuschlags beraten (Drs. 19/14103). Der Gesetzentwurf setzt um, was die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen und versprochen hat: Mehr als 90 Prozent aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen von 2021 an keinen Soli mehr bezahlen. Millionen Bürger werden so finanziell deutlich entlastet – insbesondere Menschen mit geringem oder mittleren Einkommen und Familien.
Das Gute: Die dann höheren Nettoeinkommen stärken die Binnenkonjunktur, was für Deutschlands Wirtschaft wiederum von großem Nutzen ist. Nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt der Zuschlag. Auch viele Selbständige und Gewerbetreibende, die der Einkommensteuer unterliegen, zahlen ihn künftig nicht mehr. Das setzt Anreize für Investitionen und neue Arbeitsplätze.
Die reichsten zehn Prozent sollen den Soli aber weiterzahlen – in voller Höhe allerdings nur die 3,5 Prozent der Superreichen. Sie sollen ihren Beitrag leisten für Zukunftsinvestitionen: in Chancen für unsere Kinder, in Klimaschutz, Forschung und Entwicklung.
Der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfs:
Wer jährlich weniger als 16.956 Euro an Einkommen- oder Lohnsteuer zahlt, wird künftig den Soli nicht mehr zahlen müssen. Bei zusammen Veranlagten beträgt die Grenze 33.912 Euro. Nach geltendem Recht wird der Zuschlag erhoben, wenn die tarifliche Einkommensteuer den Betrag von 972 Euro bzw. 1944 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) übersteigt. Das wird durch eine entsprechende Anhebung der Freigrenze für die Einkommensteuer erreicht, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt.
Übersteigt die tarifliche Einkommensteuer die Freigrenze, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe, also mit 5,5 Prozent der Einkommensteuer, erhoben. Stattdessen wird er für rund 6,5 Prozent der verbleibenden Soli-Zahlenden ebenfalls abgesenkt, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung. Dazu Anpassung wird die sogenannte Milderungszone angepasst, so dass das Gesetz bis weit in die Mittelschicht wirkt.
Zwei Beispiele:
Für ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer entfällt der Solidaritätszuschlag voll-ständig bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro. Erst ab einem Bruttojahreslohn von 109.451 Euro muss weiterhin der volle Soli entrichtet werden. Ab 73.874 Euro fällt der Solidaritätszuschlag in der Milderungszone nur noch zum Teil an.
Eine Familie mit zwei Kindern (alleinverdienende Arbeitnehmerin bzw. alleinverdienender Arbeitnehmer) muss erst ab einem Bruttojahreslohn von 221.375 Euro den vollen Solidaritätszuschlag entrichten, ab 151.990 Euro wird er in der Milderungszone nur noch zum Teil erhoben. Bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro zahlt die Familie gar keinen Solidaritätszuschlag mehr.
Wichtig dabei ist aber: Das sind zwei Beispiele unter bestimmten Bedingungen. Denn grundsätzlich kommt es nicht auf das Bruttojahreseinkommen, sondern auf das zu versteuernde Jahreseinkommen an. Das unterscheidet sich natürlich, zum Beispiel durch Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge, Werbungskosten etc.
So gibt es eine deutliche finanzielle Stärkung für die allermeisten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Allerdings: Eine Abschaffung auch für die einkommensstärksten zehn Prozent der Soli-Zahlenden, also etwa den Vorstand eines Dax-Konzerns, würde zusätzlich rund 11 Milliarden Euro jährlich kosten und lediglich die Nettoeinkommen von Spitzenverdienern weiter erhöhen. Und für Steuergeschenke an Einkommensmillionäre steht die SPD-Bundestagsfraktion nicht zur Verfügung.
SPD-Fraktionsvizechef Achim Post stellt klar: „Von einer Komplettabschaffung des Soli, so wie es CDU und CSU am liebsten wollen, würden nur noch die absoluten Topverdiener profi-tieren. Das wäre nicht nur höchst ungerecht, es würde den Staat auch Einnahmen kosten, die wir für Investitionen etwa in Bildung und Klimaschutz dringend gebrauchen. Eine Komplett-Abschaffung des Soli ist und bleibt für die SPD-Fraktion daher nur denkbar, wenn sie mit einer Erhöhung der Reichen- und Einkommensteuer für Topverdiener verbunden ist. Steuerentlastungen dürfen nicht dazu führen, dass die soziale Schere in unserem Land noch weiter aufgeht. Stattdessen muss es das Ziel sein, sie zu schließen.“
Das Wichtigste zusammengefasst: Wohlstand für viele, nicht nur Reichtum für wenige. Das ist die Voraussetzung, um den Zusammenhalt im Land zu stärken. Auch deshalb schafft die Koalition von 2021 an den Soli ab – für 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die reichsten zehn Prozent sollen aber weiterzahlen – in voller Höhe sogar nur die 3,5 Prozent der Superreichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat das Parlament am Donnerstag in erster Lesung beraten.
Deutschland bekommt ein Klimaschutzgesetz
Wir haben keine Zeit zu verlieren. Darum haben sich SPD und CDU/CSU nach langen Verhandlungen in der Regierung auf Regeln geeinigt, wie Deutschland seine internationalen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen verlässlich erreichen kann. Am Freitag hat der Bundestag das so genannte Klimaschutzgesetz (Drs. 19/14337) erstmals debattiert, ebenso die Regelungen zu den steuerlichen Komponenten sowie Änderungen beim Luftverkehrsgesetz.
Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück der Klimapolitik. Die Menschen in diesem Land sollen sich künftig darauf verlassen können, dass die deutschen Klimaziele eingehalten wer-den. Damit wird die Klimapolitik insgesamt auf eine solide Grundlage gestellt und verbindlich gemacht. Für alle Sektoren (Bereiche), die sich aus dem Klimaschutzplan 2050 und der europäischen Klimaschutzverordnung ergeben, werden die jährlich definierten Minderungsziele gesetzlich festgeschrieben. Das schafft größtmögliche Transparenz und sichert eine zeitnahe Erfolgskontrolle, ob die Klimaziele eingehalten werden.
Die Fortschritte in den einzelnen Sektoren werden jährlich ermittelt und durch einen unabhängigen Expertenrat für Klimafragen begleitet. Damit wird Objektivität über den Stand und die noch zu realisierenden Minderungen gewährleistet. Kommt ein Sektor von seinem Minderungspfad ab, steuert die Bundesregierung unverzüglich nach. Der zuständige Ressortminister legt dafür innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vor. Auf dieser Grundlage entscheidet die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um die Klimaziele zu erreichen.
Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die öffentliche Hand, entfaltet aber keine Rechtswirkung für Private. Dabei geht der Bund selbst mit gutem Beispiel voran: Bei allen Investitions- und Beschaffungsvorgängen berücksichtigt er künftig das Ziel der Treibhausgasminderung. Darüber hinaus setzt er sich das Ziel, die Bundesverwaltung bereits bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren.
Für das Klimapaket nimmt die Koalition mehr als 50 Milliarden Euro in die Hand – zum Beispiel um den öffentlichen Nahverkehr deutlich auszubauen. Das Ziel, 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu schaffen, wird nun Gesetz. Um es zu erreichen, sollen die Stromnetze ausgebaut und eine Millionen Ladepunkte für Elektroautos geschaffen werden. Außerdem soll die derzeit bestehende Begrenzung beim Ausbau für Solarenergie aufgehoben und das Ausbauziel bei Windenergie angehoben werden.
Der CO2-Austoß bekommt erstmals einen Preis. Das ist wichtig, weil es Tempo bringen wird in die Entwicklung sauberer Technologien. Gleichzeitig unterstützt die Koalition die Bürgerinnen und Bürger, auf klimafreundliche Autos und Heizungen umzusteigen. Bahnfahren wird günstiger, Fliegen wird teurer.
Änderungen im Steuerrecht
Des Weiteren soll mit den Änderungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) Auswirkungen des Klimaschutzprogramms 2030 (Drs. 19/13900) für den Energie- und Klimafonds nachvollzogen werden. Der Fonds bleibe „das zentrale Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Beschlüsse“, heißt es im Gesetzentwurf.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben darüber hinaus den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (Drs. 19/14338) eingebracht, „um die Herausforderungen der Kohlendioxid-Reduktion bis 2030 entschlossen und gleichzeitig sozial ausgewogen anzugehen. Umweltfreundliches Verhalten wird dadurch steuerlich stärker gefördert.“ Es müsse „rasch und entschlossen“ gehandelt werden, um den An-stieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich zu begrenzen, heißt es in der Vorlage.
Vorgesehen sind unter anderem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, eine geringere Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr (sieben statt 19 Prozent) und ein neues, optionales Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergie-anlagen. Dadurch können Gemeinden und damit auch die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger an den Erträgen aus der Windenergie angemessen beteiligt und dadurch motiviert werden, mehr Flächen für Windenergieanlagen auszuweisen.
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen von 2020 an für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden.
Vieles förderfähig
Förderfähig sind unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren, die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung einer Heizungsanlage, der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld ab-gezogen werden können.
Zur Entlastung der Fernpendlerinnen und Fernpendler soll ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 auf 35 Cent angehoben werden. Alternativ können Pendlerinnen und Pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen innerhalb des Grundfreibetrages liegen, ab dem 21. Entfernungskilometer eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent der erhöhten Pauschale wählen. Dadurch sollen diejenigen Bürgerinnen und Bürger entlastet werden, bei denen ein höherer Werbungskostenabzug zu keiner entsprechenden steuerlichen Entlastung führt, also vor allem Menschen mit geringem Einkommen.
Das Wichtigste zusammengefasst: Deutschland bekommt ein Klimaschutzgesetz – mit klaren Verantwortlichkeiten, welches Ministerium was zu tun hat, um die Klimaziele zu erreichen. Vorgesehen sind außerdem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, eine geringere Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr (sieben statt 19 Prozent) und ein neuer, für die Kommunen optionaler Hebesatz bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergieanlagen. Die Koalition will die Klimaschutzziele 2030 auf jeden Fall erreichen.
Besserer Schutz für Paketboten
Wir schätzen die Vorteile des Versandhandels und bestellen gerne Waren im Internet. Dieses Jahr werden rund 3,7 Milliarden Paketsendungen erwartet. Jeder, der eine Online-Bestellung aufgibt, Geburtstag hat oder kurz vor dem Weihnachtsfest Geschenke bestellt, freut sich, wenn die Paketbotin oder der Paketbote klingelt.
Der Boom in der Paketbranche darf jedoch nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen – und auch nicht zu Lasten der Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten. Aus diesen und aus vielen anderen guten Gründen ist es inakzeptabel, wenn schwarz gearbeitet wird, keine Meldung an die Sozialversicherung erfolgt, Sozialversicherungsbeiträge schlicht und ergreifend hinterzogen werden und die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer genau dazu genutzt wird.
Dass dies leider häufig der Fall ist, haben zuletzt Kontrollen des Zolls gezeigt. Am 18. September hatte das Bundeskabinett daher auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion und auf Initiative des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) das Paketboten-Schutz-Gesetz auf den Weg gebracht. Am Donnerstag hat der Bundestag dieses zentrale sozialdemokratische Vorhaben in 2./3. Lesung beschlossen.
Die großen Paketdienste müssen die Verantwortung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer in Branche übernehmen. Das Aushebeln von Arbeitnehmerrechten akzeptiert die SPD-Fraktion nicht. Deswegen werden die Unternehmen stärker in die Pflicht genommen und die Nachunternehmerhaftung in dieser Branche eingeführt.
Damit werden diejenigen, die Aufträge an andere Unternehmen weitergeben, dafür verantwortlich, dass anständige Arbeitsbedingungen herrschen und Sozialabgaben korrekt gezahlt werden. Sie können ihre Hände nicht mehr in Unschuld waschen, indem sie auf den Subunternehmer zeigen. Das sichert Arbeitnehmerrechte und sorgt für fairen Wettbewerb in der Paketbranche.
Gegen Sozialversicherungsbetrug
Ziel des Gesetzes ist, dass Sozialversicherungsbeiträge für Paketbotinnen und Paketboten auch durch alle Subunternehmen abgeführt werden, indem der einen Auftrag vergebende Hauptunternehmer im Falle von Sozialversicherungsbetrug haftbar gemacht werden kann. Vorbild sind bestehende Regelungen in der Baubranche und in der Fleischwirtschaft.
In einem Änderungsantrag haben sich die Koalitionsfraktionen auf eine Abgrenzung zu Speditionsunternehmen verständigt. Speditionen sind demnach vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Die gesetzliche Regelung gilt für die Beförderung adressierter Pakete mit einem Einzelgewicht von bis zu 32 Kilogramm, soweit diese mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen erfolgt. Die gesamte Kette, auch die stationäre Bearbeitung von Paketen, gehört zum Geltungsbereich des Gesetzes.
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin, und Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, erklären: „Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz schützen wir die Solidargemeinschaft der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und sorgen für die soziale Absicherung der Beschäftigten sowie für einen fairen Wettbewerb. Besonders wichtig war uns, dass das Gesetz noch vor dem Beginn des Weihnachtsgeschäfts in Kraft tritt. Denn dann sind statt der üblichen 240.000 eine halbe Million Zusteller unterwegs. Und besonders viele Paketdienste greifen dann auf Subunternehmen zurück.“
Das Wichtigste zusammengefasst: Sich Waren nach Hause liefern zu lassen, ist bequem. Aber die Arbeitsbedingungen in Teilen der Paketbranche sind nicht akzeptabel. Auf Druck der SPD-Fraktion schiebt die Koalition der Ausbeutung von Paketzustellerinnen und Paketzustellern per Gesetz einen Riegel vor. Paketdienstleister haften künftig dafür, wenn ihre Subunternehmen Sozialversicherungsbeiträge nicht zahlen. Damit werden die Beschäftigten rechtzeitig vor Beginn des Weihnachtsgeschäfts besser geschützt und es entsteht mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Bessere Löhne in der Pflege
Donnerstag hat das Parlament in 2./3. Lesung das so genannte Pflegelöhneverbesserungsgesetz. Damit schafft die Koalition die Grundlage für bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Pflegekräfte sollen mehr verdienen. Dafür kommen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zwei Wege in Frage: ein branchenweit erstreckter Tarifvertrag oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnung, die auf Empfehlungen der Pflegekommission fußen.
Um spürbare Verbesserungen durchzusetzen, wäre die Erstreckung tarifbasierter Arbeitsbedingungen auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Paragraf 7a A-EntG), also eine Tarifvertragslösung, die bessere Variante. Das Verfahren nach dem AEntG wird unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts der stark vertretenen Religionsgesellschaften in der Pflegebranche geregelt.
Ziel der SPD-Fraktion sind bessere Arbeitsbedingungen, sodass es künftig Mindestlöhne differenziert nach Hilfs- und Fachkräften gibt und die Ost-/West-Unterschiede beendet werden.
Nun entscheiden die Sozialpartner, welchen Weg sie gehen. Die Gründung des entsprechenden Arbeitgeberverbandes war ein wichtiger Schritt. Gewerkschaften und Arbeitgeber werden nun verhandeln und gemeinsam entscheiden, ob sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag schaffen oder weiter den Weg über den Pflegemindestlohn beschreiten wollen.
Mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz wird außerdem die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission gestärkt. Sie spricht Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen (zum Beispiel Mindestentgelte, Urlaub) aus. Diese Empfehlungen können zum Gegenstand von Rechtsverordnungen gemacht werden.
Das Wichtigste zusammengefasst: Wer in der Pflege arbeitet, für andere Menschen da ist, leistet einen unschätzbaren Dienst für unsere Gesellschaft. Diese Arbeit muss mehr Wertschätzung erfahren. Mit einem neuen Gesetz schafft die Koalition die Grundlage für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen in der Pflege – möglichst nach Tarif. Diese wichtige Initiative von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hat der Bundestag jetzt beschlossen.
Bundestag beschließt Mindestvergütung für Azubis
Auszubildende sind die Zukunft der Betriebe in unserem Land. Sie lernen und packen mit an. Ihre Leistung verdient deshalb Respekt und eine ordentliche Bezahlung. In den Koalitionsverhandlungen hatten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine Mindestvergütung für Azubis durchgesetzt.
Jetzt ist es soweit: Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur „Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ (BBiG) in 2./3. Lesung beschlossen.
Mit dem Gesetz geht die Koalition auf wichtige Trends und Herausforderungen in der beruflichen Bildung ein und schafft so den rechtlichen Rahmen, um die duale Berufsausbildung fit für die Zukunft zu machen.
Die Mindestausbildungsvergütung (MAV) ist die größte Verbesserung dieser Reform, denn gut ausgebildete Fachkräfte brauchen eine sichere finanzielle Grundlage – schon während ihrer Ausbildung.
Vergütungen steigen an
Schon jetzt sind alle Betriebe verpflichtet, ihren Auszubildenden „eine angemessene Ausbildungsvergütung“ zu zahlen. Und trotzdem bekommen Auszubildende in manchen Betrieben und Regionen eine sehr geringe Vergütung. Das macht einige Ausbildungen unattraktiv und spiegelt nicht die Leistung der Auszubildenden in ihrem Betrieb wider.
Mit der MAV wird diese Verpflichtung für „angemessene Ausbildungsvergütungen“ endlich konkretisiert und im Berufsbildungsgesetz verankert. Die Mindesthöhe der Vergütung für eine Ausbildung wird zunächst von 2020 an auf 515 Euro für das 1. Lehrjahr festgelegt und sich bis ins 3. Lehrjahr um 35 Prozent auf 695 Euro erhöhen.
Die MAV definiert, was der Ausbildungsbetrieb dem Azubi mindestens zu zahlen hat. Die SPD-Fraktion hat darüber hinaus erreicht, dass die Vergütungen mit fortschreitender Ausbildung in den nächsten Jahren deutlich steigen werden. In den Jahren 2021, 2022 und 2023 erhöht sich demnach die MAV im 1. Lehrjahr in weiteren Schritten von 550 Euro über 585 Euro bis auf 620 Euro. Durch die prozentuale Anpassung wird sie dann im 3. Ausbildungsjahr 2025 schlussendlich 837 Euro betragen. Diese Beträge werden auch in Zukunft weiter fortgeschrieben und erhöhen sich entsprechend.
Wichtig ist dabei: Die Ausbildungsvergütung regelt sich weiter nach Tarifvertrag, der zwischen Sozialpartnern ausgehandelt wird. Die MAV sichert künftig aber eine untere Grenze. Nur tarifgebundene Ausbildungsbetriebe können ihren Auszubildenden die für sie geltenden tariflichen Ausbildungsvergütungen zahlen, wenn diese noch unter den oben genannten Sätzen liegen. Sie sollten bis zum Jahr 2024 an die Sätze der gesetzlichen MAV herangeführt werden. Maßgeblich ist die tarifliche Ausbildungsvergütung.
Ohne den engagierten Einsatz des DGB und der Gewerkschaften insgesamt und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA wäre dieses Ergebnis nicht zu Stande gekommen. Damit wird auch deutlich, dass die Arbeitgeber eigentlich wissen, dass es dringend an der Zeit ist, ihre Azubis besser zu bezahlen – und dazu auch bereit sind.
Da Jugendliche in der Ausbildung aktuell nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt die MAV eine wichtige Lücke. Die SPD-Bundestagsfraktion ist stolz darauf, dass sie gegen Widerstände des Wirtschaftsministeriums und die Untätigkeit der Bildungsministerin die MAV durchsetzen konnte und dieses wichtige Gesetz nun in die parlamentarischen Beratungen geht.
Weitere wichtige Neuerungen
Neben der Mindestausbildungsvergütung bringt der Gesetzentwurf noch andere Neuerungen auf den Weg. So wird beispielsweise jetzt die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung auf alle Auszubildenden ausgeweitet. Das ist insbesondere eine Chance für lernbeeinträchtigte Personen, Menschen mit Behinderung und Geflüchtete.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat außerdem im parlamentarischen Verfahren wichtige zusätzliche Verbesserungen auf den Weg gebracht, die am Donnerstag ebenfalls im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der beruflichen Bildung vom Bundestag beschlossen wurden. Sie beinhalten den gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der betrieblichen Arbeit an einem Berufsschultag für alle Auszubildenden und eine gesetzliche Freistellung für einen zusätzlichen Lerntag am Vortag einer Prüfung. Heißt: Nach der Berufsschule muss man nicht noch im Betrieb antanzen, sondern kann sich aufs Lernen konzentrieren, vor wichtigen Prüfungen ebenso. Darüber hinaus muss zukünftig der Arbeitgeber die Kosten für ausbildungsrelevante Fachliteratur übernehmen.
Um dem Mangel an Prüferinnen und Prüfern im dualen Ausbildungssystem entgegenzuwirken, hat die Koalition den Freistellungsanspruch für Prüferinnen und Prüfer nun im Gesetz verankert. Gleichzeitig fordern die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag das Bundesinstitut für Berufsbildungsbildung (BiBB) und die Kultusministerkonferenz (KMK) auf, eine Analyse und Handlungsempfehlungen für die rechtliche Absicherung aller dualen Studiengänge vorzulegen.
Der Wunsch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, neue Bezeichnungen für Fortbildungsstufen einzuführen, ist auf Kritik von zahlreichen Verbänden und den Ländern gestoßen. Deshalb hat sich die SPD-Fraktion erfolgreich dafür eingesetzt, dass alle bisherigen und bekannten Berufsbezeichnungen ohne zusätzliche rechtliche Voraussetzungen im Ordnungsverfahren und damit unter Beteiligung der Sozialpartner trotzdem erhalten bleiben und vor die neuen Berufsbezeichnungen vorangestellt werden können.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Das Wichtigste zusammengefasst: Mit einem Gesetz zur Modernisierung der Berufsausbildung wird endlich eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt – eine langjährige Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Die Vergütungshöhe steigt in Abhängigkeit vom Beginn der Ausbildung und dem Ausbildungsjahr an. Außerdem soll eine Teilzeitberufsausbildung für alle Azubis möglich werden. Am Vortag einer wichtigen Prüfung wird es einen zusätzlichen Lerntag geben.
Betrachtungszeitraum beim Mietspiegel wird ausgeweitet
Der Bundestag hat am Freitag einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete beraten (Drs. 19/14245). Im Klartext heißt das, dass steigende Mieten begrenzt werden sollen, indem der Betrachtungszeitraum beim so genannten Mietspiegel ausgeweitet wird.
Zum Hintergrund: Von den rund 41 Millionen Wohnungen in Deutschland sind mehr als 19 Millionen vermietet. Ein ganz erheblicher Teil der Menschen wohnt zur Miete.
Um sie vor willkürlichen Mieterhöhungen und dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen, wurde vor mehr als 45 Jahren das Verbot der Änderungskündigung eingeführt. Das bedeutet: Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Wohnraum nicht beliebig und nicht zum Zweck der Mieterhöhung kündigen, sondern nur aus berechtigtem Interesse (zum Beispiel bei Eigenbedarf oder bei nicht unerheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen des Mieters).
Zugleich wollte man jedoch, insbesondere bei lang andauernden Mietverhältnissen, dem Vermieter eine wirtschaftliche Nutzung seines Eigentums auch angesichts steigender Kosten weiterhin ermöglichen. Darum wurde ihm das Recht eingeräumt, in bestimmten zeitlichen Abständen vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu verlangen.
Als Maßstab dafür, bis zu welcher Höhe der Mieter zustimmen muss, wurde das Instrument der ortsüblichen Vergleichsmiete entwickelt. Sie wird derzeit aus den üblichen Entgelten gebildet, die in einer Gemeinde in den letzten vier Jahren für vergleichbaren Wohnraum verein-bart oder geändert wurden.
Das Problem inzwischen ist: In den großen Städten hat die anhaltend hohe Nachfrage nach Mietwohnungen zu einem extrem hohen Anstieg der Angebotsmieten geführt. Er liegt deutlich über dem Anstieg der Bestandsmieten. Wegen der Beschränkung des Betrachtungszeit-raums auf vier Jahre bilden – relativ betrachtet – sehr viele jüngere und damit teure Angebotsmieten die Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das hat zu erheblichen Steigerungen in den Ballungszentren geführt, die deutlich über der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes lagen.
Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch
Bei einem Treffen vor rund einem Jahr (der so genannte Wohngipfel) hat sich die Bundesregierung dann darauf verständigt, den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von derzeit vier auf sechs Jahre zu verlängern. Und diesen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Parlament jetzt diskutiert.
Die SPD hatte bereits während der Koalitionsverhandlungen für diese Maßnahme geworben, konnte sich damals aber nicht gegen die Union durchsetzen. Es ist gut, dass die Union jetzt zugestimmt hat. Denn seit Abschluss des Koalitionsvertrags hat sich die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt weiter verschärft. Es müssen deshalb Maßnahmen ergriffen werden, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen.
Durch die Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch können nun mehr ältere und damit günstigere Bestandsmieten in die ortsübliche Vergleichsmiete eingehen. So werden kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben. Auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten wird das zu einem gedämpften Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete führen.
Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf sechs Jahre wird auch dazu führen, dass die Erstellung eines Mietspiegels einfacher und voraussichtlich kostengünstiger wird, da die positive Rücklaufquote im Rahmen der Befragung und Datenerhebung im Vorfeld erhöht werden kann und auf diese Weise mehr Mietverhältnisse im Mietspiegel berücksichtigt wer-den können.
Mietspiegel sind ein wichtiges Instrument für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit bereits erstellte Mietspiegel oder solche, die gerade erstellt werden, auch nach der Neuregelung anwendbar bleiben beziehungsweise verwendet werden können, wird eine großzügige Übergangsregelung eingeführt.
Durch die zeitliche Beschränkung des Betrachtungszeitraums auf die letzten sechs Jahre bleibt der Marktbezug der ortsüblichen Vergleichsmiete gewahrt.
Michael Groß, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, sagt: „Das ist auch ein großer Erfolg für Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, die das Thema Mietrecht zur Chefinnensache erklärt hat. Wir dämpfen damit nicht nur künftige Mietpreissteigerungen. Vielmehr wird das auch spürbare Auswirkungen auf Vergleichsmieten haben, die Grundlage für die Regelungen zur Kappungsgrenzen und zur Mietpreisbremse sind. Das senkt am Ende auch Mieten im Bestand. Menschen haben ein Recht auf bezahlbare Wohnungen. Diese Reform trägt dazu erneut bei.“
Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Das Wichtigste zusammengefasst: Die Koalition will Mietspiegel reformieren: Der Betrachtungszeitraum für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre verlängert. Dadurch können mehr Bestandsmieten in die ortsübliche Vergleichsmiete eingehen. Kurzfristige Änderungen der Angebotsmieten werden einen geringeren Einfluss auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichs-miete haben. Sie werden dementsprechend auch geringere Auswirkungen haben auf die Möglichkeit zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf sechs Jahre wird auch dazu führen, dass die Erstellung eines Mietspiegels einfacher und voraussichtlich kostengünstiger wird.
Ehrenamt und Engagement werden durch BundesStiftung gestärkt
Millionen von Menschen sind freiwillig für das Gemeinwohl aktiv – vom individuellen Engagement bis zum Ehrenamt, z. B. in Sport- und Kulturvereinen, Kirchen, Stiftungen, Hilfsorganisationen des Bevölkerungsschutzes und Freiwilligen Feuerwehren, Migrantenorganisationen, Umweltorganisationen, Kultureinrichtungen den Freiwilligendiensten und der Wohlfahrts-pflege. Insbesondere auf dem Land sind Engagement und Ehrenamt tragende Säulen eines lebendigen und funktionierenden Gemeinwesens, die nachhaltig zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen. Dieses Engagement für alle Generationen verdient Anerkennung und Wertschätzung.
Allerdings zeigt sich, dass es bundesweit betrachtet nicht in allen Regionen gleich stark aus-geprägt und besonders in den ostdeutschen Ländern zunehmend brüchig ist. Auch sind die bestehenden Strukturen vor allem in wirtschaftlich schwächeren Gegenden durch den demografischen Wandel bedroht. Die Abwanderung, besonders junger Menschen, vom Land in die Stadt verstärkt das Wegbrechen von bürgerschaftlich und ehrenamtlich getragenen Strukturen auf dem Land. Vereine beklagen immer öfter einen Nachwuchsmangel. Das bedarf einer gezielten Förderung, um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen.
Die Rahmenbedingungen und Formen des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements haben sich in den letzten Jahren zunehmend gewandelt. Neben den traditionellen und in festen Strukturen verankerten Formen des Engagements haben sich neue Formen, etwa im informellen oder digitalen Bereich, herausgebildet und verfestigt. Gleichzeitig stellt der digitale Wandel die zivilgesellschaftlichen Organisationen vor erhebliche Herausforderungen.
Gesetzentwurf für Stiftung debattiert
Die Koalition nimmt sich diesen Entwicklungen nun an. Am Freitag hat deshalb der Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Koalition für eine „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ debattiert (Drs. 19/14336). Ziel des Entwurfs ist es, das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in Deutschland nachhaltig zu stärken und zu fördern, indem auf Bundesebene eine zentrale Anlaufstelle errichtet wird, die bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte bei den unterschiedlichen und vielfältigen Herausforderungen unterstützt.
Durch die Arbeit der Stiftung sollen die Kompetenzen in der Zivilgesellschaft dahingehend gestärkt werden, dass die digitalen Herausforderungen eigenständig gemeistert und die Chancen zur Weiterentwicklung und Festigung der eigenen Existenz genutzt werden können.
Über einen Servicebereich als zentralem Bestandteil der Stiftung sollen vielfältige und bedarfsgerechte Informationsangebote zur Qualifizierung und Weiterbildung für bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte entwickelt und umgesetzt werden. Auf diese Weise soll ihnen das nötige Rüstzeug für den Umgang mit den unterschiedlichen Herausforderungen innerhalb ihres Engagements für die Gesellschaft vermittelt werden.
Die besseren Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt beschränken sich jedoch nicht allein auf reaktive Maßnahmen. Die Stiftung soll als Kompetenz-zentrum vielmehr auch soziale und digitale Innovation im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung fördern, um die Möglichkeiten des Engagements aktiv voranzubringen.
Gleichzeitig soll die Stiftung auch die Bundesregierung beraten und mit Expertise und auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse unterstützen. Das Fachwissen der Stiftung soll auch zum Abbau von bürokratischen Hindernissen für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt beitragen.
Weiterhin soll die Stiftung konkrete Maßnahmen umsetzen, um die Strukturen vor Ort zu stärken, soweit das nicht bereits durch Bundesgesetze oder -programme erfolgt Dabei liegt ein besonderer Fokus auf strukturschwachen Regionen und Landstrichen.
Damit dauerhaft sichergestellt wird, dass die Stiftung ihre Arbeit an den Bedarfen der ehren-amtlich und bürgerschaftlich Engagierten vor Ort ausrichtet, wird sie begleitende Forschung im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamtes unterstützen.
Das Wichtigste zusammengefasst: Der Bundestag hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Koalition zur Errichtung einer „Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ beraten. Sie soll insbesondere in strukturschwächeren Gegenden die Kompetenzen in der Zivilgesellschaft stärken und soziale und digitale Innovationen so fördern, dass dadurch bürgerschaftliches Engagement besser unterstützt und stärker verbreitet wird.
Wiedereinführung der Meisterpflicht
Am Freitag hat er Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften beraten (Drs. 19/14335).
Das Handwerk ist eine der tragenden Säulen des deutschen Mittelstands. Es ist hoch innovativ, regional verankert und erschließt durch seine leistungsfähigen Unternehmen auch erfolgreich neue Märkte auf europäischer und internationaler Ebene.
Im Jahr 2003 wurde die Handwerksordnung neu ausgerichtet, um in einer wirtschaftlich an-gespannten Lage das Handwerk zu stärken und neue Impulse für Unternehmensgründungen, für Beschäftigung und Ausbildung zu geben. Ein wesentlicher Regelungskern dieser Reform des Handwerksrechts war die Aufteilung in zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke. Bis Ende 2003 waren in der Anlage A zur Handwerksordnung 94 zulassungspflichtige Handwerke verzeichnet. Durch die Novelle 2004 wurde die Zulassungspflicht dann in 53 Handwerken abgeschafft. Damit besteht die Zulassungspflicht seit 2004 nur noch in 41 Handwerken fort (Anlage A). Die aus der Anlage A herausgenommenen Handwerke bilden seither die Gruppe der zulassungsfreien Handwerke im Ersten Abschnitt der Anlage B (Anlage B1).
Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf soll die Zulassungspflicht für einzelne Handwerke der Anlage B1 wiedereingeführt werden. Denn seit der Novelle 2004 haben sich das Berufs-bild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke weiterentwickelt und grundlegend verändert. Diese Veränderungen sind so wesentlich, dass sie eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit und zur Wahrung des materiellen und immateriellen Kulturerbes im Sinne eines Wissenstransfers erforderlich machen.
Auch dem Ausbildungsmangel wird entgegengewirkt
Gleichzeitig haben sich die Ausbildungszahlen und die Meisterprüfungen in den Handwerken der Anlage B1 stärker reduziert als in den Handwerken der Anlage A. Durch die Wiedereinführung der Zulassungspflicht als Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb der betroffenen Handwerke soll deshalb auch bei der Ausbildungsleistung gegengesteuert werden.
Durch den Gesetzentwurf werden zwölf derzeit zulassungsfreie Handwerke wieder zulassungspflichtig. Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein Betriebsleiter bzw. -leiterin in der so genannten Handwerksrolle eingetragen ist. Eingetragen in die Handwerksrolle wird, wer die Vorausset-zungen der Paragrafen 7 ff. der Handwerksordnung erfüllt, d. h. insbesondere die Meisterprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk bestanden oder eine Ausübungsberechtigung für das Handwerk erhalten hat.
Die erfolgreich bestandene Meisterprüfung oder eine erteilte Ausübungsberechtigung wird aber nur für solche Handwerke wieder Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb des Handwerks, wenn es sich um gefahrgeneigte Handwerke handelt, deren unsachgemäße Ausübung eine Gefahr für Leben und Gesundheit bedeutet oder um solche Handwerke und Handwerkstechniken, die besonders relevant im Umgang mit Kulturgütern sind oder deren Techniken ganz oder teilweise als immaterielles Kulturerbe anzusehen sind und daher ein Transfer von besonderem Wissen und Können notwendig ist.
Wichtig: Für alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes selbstständig den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks ausüben, für das künftig die Eintragung in der Handwerksrolle Voraus-setzung zum selbstständigen Betrieb sein wird, werden auch ohne bestandene Meisterprüfung oder eine Ausübungsberechtigung in die Handwerksrolle eingetragen. Sie dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten insoweit Bestandsschutz.
In folgenden Berufsgruppen wird die Meisterpflicht wieder eingeführt:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
Die SPD-Bundestagsfraktion ist davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung.
Das Wichtigste zusammengefasst: Im Zuge einer Anpassung der Handwerksordnung wurden 2004 etliche Handwerksberufe zulassungsfrei, heißt, eine Meisterprüfung war nicht mehr zwingend. Das soll sich bei zwölf Handwerksberufen nun aus Sicherheitsgründen wieder ändern. Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein Betriebsleiter bzw. -leiterin in der so genannten Handwerksrolle eingetragen ist, also insbesondere die Meisterprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk bestanden oder eine Ausübungsberechtigung für das Handwerk erhalten hat.
Öffentlicher Dienst soll attraktiver werden
In den nächsten Jahren hat der Bund einen wachsenden Personalbedarf; vor allem wegen des altersbedingten Ausscheidens. Der Wettbewerb um Personal und Fachkräfte ist schwieriger geworden. Allein die Bundesministerien erhielten in jüngster Vergangenheit fast 2000 neue Stellen, die Bundespolizei wird es auf über 20.000 bringen, ebenso die Bundeswehr. Um gut ausgebildetes Personal für diese Stellen im öffentlichen Dienst zu gewinnen, zu binden und dauerhaft zu motivieren, will die Koalition den Bund als Arbeitgeber noch attraktiver machen.
Deshalb hat der Bundestag am Donnerstag den Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes verabschiedet. Er beinhaltet eine umfassende Strukturreform, mit der das Besoldungs-, Umzugskosten und Versorgungsrecht des Bundes an die heutige Lebensrealität angepasst und modernisiert werden soll. Einerseits hat die Zunahme von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und der Bundespolizei sowie der zunehmende Bedarf an Fachkräften im Bereich der IT-Sicherheit eine Reform erforderlich gemacht, aber auch die bereits erfolgten erheblichen Verbesserungen für die Bundeswehr durch das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz und das Siebte Besoldungsänderungsgesetz 2015 bei den Stellen- und Erschwerniszulagen ziehen Folgeänderungen nach sich.
Das Gesetz sieht deshalb unter anderem die Anpassung von Stellenzulagen, die Weiterentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung/-bindung, die Reform der Bundesbesoldung B und die Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft vor.
Weniger Verwaltungsaufwand
Außerdem soll das Gesetz dem Bund als Dienstherrn größere Flexibilität verschaffen und mit weniger Verwaltungsaufwand zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung bieten, zum Beispiel durch eine Weiterentwicklung des monatlich gezahlten Personalgewinnungszuschlags zu einer Personalgewinnungsprämie (Einmalzahlung) oder die Bindungsprämie für herausgehobenes Personal, um zu verhindern, dass es aus dem Bundesdienst ab-wandert.
Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, erklärt die Notwendigkeit der Reform: „Das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz könnte auch ‚Attraktiver-Öffentlicher-Dienst-Gesetz‘ heißen und ist ein wichtiger und entscheidender erster Schritt, um den Öffentlichen Dienst nicht zuletzt auch für die dringend benötigen Fachkräfte wie IT-Spezialisten attraktiver machen.
Wir haben eine zunehmende Konkurrenz durch die Privatwirtschaft im IT-Bereich, zunehmende Auslandseinsätze von Bundeswehr und Polizei. Wir wollen die Leistungen von Polizei-beamtinnen und -beamten, Soldatinnen und Soldaten für diesen Staat würdigen. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Personalgewinnung und -bindung. Im parlamentarischen Verfahren wurde unter anderem im Verteidigungsbereich die Einführung einer angemessenen Führungszulage und die Erhöhung des Ausnahmetatbestandszuschlag vorgesehen.“
Lindt macht auch deutlich: „Nach der Reform ist vor der Reform. Die im ursprünglichen Referentenentwurf vorgesehene Reform des Familienzuschlags soll aufgegriffen und in einem separaten Verfahren weiterentwickelt werden. Das hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Dabei wird für uns der Fokus auf Familien mit Kindern unabhängig vom Familienstand liegen.“
Das Wichtigste zusammengefasst: Der Bundestag hat ein Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz beschlossen. Der Wettbewerb um Personal und Fachkräfte ist schwieriger geworden. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Personalgewinnung und -bindung für den öffentlichen Dienst, etwa für Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten und Polizistinnen und Polizisten.
Digitaler Krankenschein und weitere Entlastung von Bürokratiekosten
Am Donnerstag hat das Parlament den Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen, das Entlastungen in Höhe von mehr als 1,1 Milliarden Euro vorsieht.
Kern des Gesetzes ist es, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und Papiervorgänge möglichst abzuschaffen. Ein Beispiel dafür ist die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei den Krankenkassen: Durch ein elektronisches Meldeverfahren sollen die gesetzlichen Krankenkassen den Arbeitgeber zukünftig über den Beginn und die Dauer der Krankschreibung informieren.
Außerdem soll es beispielsweise weitere Erleichterungen bei der Datenverarbeitung für steuerliche Zwecke oder bei der Anmeldung bei Hotelübernachtungen geben. Auch für Gründerinnen und Gründer verringert sich der Aufwand bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Statt wie bisher zwölfmal im Jahr, müssen sie diese zukünftig nur noch viermal im Jahr abgeben.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass insbesondere der Mittelstand von Bürokratiekosten entlastet werden soll. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetzt werden viele wichtige Änderungen in diesem Bereich vorgenommen.
Das Wichtigste zusammengefasst: Im Rahmen eines Bürokratieentlastungsgesetzes wird ein digitaler Krankenschein eingeführt, den der Arbeitgeber direkt bei der Krankenkasse abrufen kann – man muss nicht mehr zum Briefkasten rennen. Die Wirtschaft, zum Beispiel das Hotelgewerbe, wird zudem bei papiernen Dokumentationspflichten und Statistik entlastet.
„Moped mit 15“
Am Donnerstag hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung abschließend das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Die Änderungen ermöglichen es den Bundesländern, zukünftig das Mindestalter für den Erwerb des Moped-Führerscheins (Klasse AM) von 16 auf 15 Jahre senken zu können.
Der Gesetzesänderung war ein Modellversuch in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vorausgegangen. Das Modellprojekt „Moped mit 15“ ermöglichte es Jugendlichen seit 2013, nach Vollendung des 15. Lebensjahres, einen Moped-Führerschein zu erwerben.
Mit dem niedrigeren Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis sollte die Mobilität von Jugendlichen, insbesondere auf dem Land, verbessert werden. Nachdem die Evaluation des Modellprojekts abgeschlossen ist und die Ergebnisse zum Fahrverhalten und Nutzung sehr unterschiedlich ausgefallen sind, wird es zukünftig den Bundesländern freigestellt sein, ob sie den Jugendlichen die Möglichkeit des Fahrens ab 15 bieten.
Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut
Die Oppositionsfraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern die Ein-setzung eines Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit den Vorgängen um die gescheiterte Pkw-Maut. Ein gemeinsamer Antrag (Drs. 19/14290) der Fraktionen ist am Frei-tag vom Bundestag debattiert worden.
Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), habe Betreiberverträge über die Erhebung und Kontrolle der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) abgeschlossen, bevor der Europäische Gerichtshof (EuGH) abschließend über die Rechtmäßigkeit der Maut geurteilt hatte, heißt es in dem Antrag. Der EuGH habe schließlich in seinem Urteil vom 18. Juni 2019 festgestellt, dass die Maut gegen EU-Recht verstoße, da gleichzeitig eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in einer Höhe, die mindestens dem Betrag der entrichteten Abgabe entspricht, zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen vorgesehen war. Im Anschluss an die ausgesprochene Kündigung der Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Infrastrukturabgabe bestehe nun ein großes öffentliches Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts, schreiben die Fraktionen.
Nach den Vorstellungen von FDP, Linken und Grünen soll der Untersuchungsausschuss unter anderem klären, welche Entscheidungen durch die Bundesregierung, „insbesondere durch das BMVI sowie durch den jeweiligen Bundesverkehrsminister persönlich“, im Hinblick auf die geplante Infrastrukturabgabe aus welchen Gründen gefällt wurden. Weiter soll geklärt werden, welche finanziellen und politischen Verpflichtungen und Risiken im Zusammenhang mit der Einführung der Pkw-Maut durch wen seitens der Bundesregierung eingegangen wurden und inwieweit der Bundestag darüber jeweils umfassend, zutreffend und zeitnah unterrichtet wurde.
Ob europarechtliche, verfassungsrechtliche, einfachgesetzliche und untergesetzliche Vorschriften einschließlich des Haushaltsrechts bei der Vergabe der Erhebung und der Kontrolle der Infrastrukturabgabe seitens der Bundesregierung, insbesondere des BMVI, eingehalten wurden, soll auch ermittelt werden.
Den Ablauf des Vergabeprozesses soll der Ausschuss demnach ebenfalls unter die Lupe nehmen, wird gefordert. Unter anderem interessiert die Abgeordneten, inwiefern die Bundesregierung die Bedingungen während des Vergabeprozesses verändert hat und aus welchen Gründen das geschah. Ob die Bundesregierung jederzeit im Vergabeprozess einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern sichergestellt hat, werde ebenfalls zu klären sein. Eine weitere Fragestellung ist laut Antrag, aus welchen Sachverhalten sich die verschiedenen Kündigungsgründe begründen und welche alternativen Szenarien zur getätigten Kündigung bestanden.
Dem gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes einzusetzenden Untersuchungsausschuss sollen nach den Vorstellungen der Antragsteller neun ordentliche Mitglieder (CDU/CSU drei Mitglieder, SPD zwei Mitglieder, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils ein Mitglied) und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören.
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