Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 17 / 2019

Vor 30 Jahren gingen die Bürgerinnen und Bürger der DDR für Freiheit und Demokratie auf die Straße. Am 09. November 1989 fiel die Mauer. Jahrzehntelang waren zuvor Menschen, die sich für Freiheit und Demokratie engagierten, durch das SED-Regime und die Stasi verfolgt und benachteiligt worden.

Das hat der Bundestag am Freitag in einer Vereinbarten Debatte gewürdigt. Denn der unermüdliche Einsatz vieler aktiver Bürgerinnen und Bürger ebnete dem Fall der Mauer, der friedlichen Revolution und der Wiedervereinigung unseres vormals geteilten Landes den Weg.

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten vergessen auch jene nicht, die jahrzehntelanges Unrecht durch das SED-Regime und Stasi erlitten haben und verbessern die Unterstützung von Opfern der politischen Verfolgung: Die Koalition erhöht die Opferrenten und Ausgleichsleistungen, gibt mehr Betroffenen einen Anspruch darauf, entschädigt die sogenannten Heimkinder und rehabilitiert Opfer von staatlichen Zersetzungsmaßnahmen. Und sie ehrt diejenigen, die Demokratie und Freiheit solidarisch und mit hohem persönlichem Einsatz erkämpft haben. Den Bürgerinnen und Bürgern der ehemaligen DDR gelten unser Dank und unsere Anerkennung.

Die Sachsen-Anhaltinische SPD-Abgeordnete Katrin Budde erinnerte in der Debatte an die Stimmung rund um den 09. November 1989. Viele hätten gestaunt, andere seien überwältigt gewesen, manche auch skeptisch. Dürfe man zum Beispiel zurück, wenn man in den Westen gehe?

Budde machte deutlich darauf aufmerksam, dass das damals geborene Wort ‚Wende‘ dem Denken von Egon Krenz entsprochen habe. Budde: „Es gab keine Wende, es gab eine friedliche Revolution“. Deshalb seien so mache Parolen von heute dumm und irreführend, denn sie stünden ein der Tradition von Krenz. Die Menschen hätten Demokratie gewollt, auch Wohl-stand. Denn die DDR sei auch eine Mangelwirtschat gewesen, zum Beispiel wenn es darum gegangen sei, einen OP-Termin zu bekommen. Auch das Bildungssystem habe hergehalten für Kontrolle und Indoktrination. Budde stellte klar: „Die Mauer ist nicht gefallen, sie wurde von innen eingedrückt, sie wurde gestürzt.“

Sie betonte, dass die DDR eine Diktatur gewesen sei; nicht zuletzt deshalb sage sie heute über das vereinte Deutschland: „Das ist mein Staat, den verteidige ich. Wir werden es nicht zulassen, dass wieder Mauern aufgebaut werden.“

„Wir dürfen nicht nachlassen“

Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Mützenich setzte in seiner Rede den Mauerfall in einen internationalen Zusammenhang und erklärte, was er für die internationale Ge-sichte bedeutete, etwa für die Hoffnungen in Afrika oder die Rückkehr von Solidarność in Polen, aber auch für den Unfrieden, zum Beispiel die Konsequenzen aus den Ereignissen auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking.

Dennoch sei es die „Anziehung der Demokratie“ gewesen, die weltweit Friedenspolitik und Abrüstung gefördert habe, bin hin zur Charta von Paris. Mützenich appellierte an die Politik, gemeinsam eine europäische Friedenspolitik aufzubauen.

Im Mauerfall seien Antworten zu finden auf die Fragen und Herausforderungen unserer Zeit. „Mauern beginnen in Köpfen“, so Mützenich. Deshalb sei es so wichtig, die Zivilgesellschaft hervorzuheben. „Wir dürfen nicht nachlassen in dem, was wir uns für die Zukunft wünschen“.

Christoph Matschie, SPD-Abgeordneter aus Thüringen, bezeichnete den Mauerfall als Urerfahrung der Demokratie. Wenn sie zusammenstehen, könnten Menschen Geschichte bewegen. Er verurteilte die „groteske“ Behauptung der AfD, sie würde die friedliche Revolution weiterführen. Alles was sie täte, sei jammern und spalten.

Matschie machte auch deutlich, dass es bei vielen Ostdeutschen nach der Wiedervereinigung Brüche und Enttäuschungen gegeben habe. Manche hätten das Gefühl gehabt, die Kontrolle, den Boden unter den Füßen zu verlieren. Matschie: „Diese Narben bleiben“. Und sie prägten durch Erzählungen auch jüngere Generationen.

Außerdem gebe es noch immer Unterschiede zwischen Ost und West die schmerzten, zum Beispiel das Fehlen von Ostdeutschen in Vorständen oder in den Medien. Allerdings müsse der Osten auch gar nicht so sein, wie der Westen; er müsse nur „genauso ernst genommen werden“. Schließlich verbinde beide Landesteile viel mehr als sie trenne: „Gemeinsam sind wir ein unglaublich starkes Land!“

Der Bundestag hat am Donnerstag dazu den gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen „30 Jahre nach der friedlichen Revolution – Aufbauleistungen würdigen, gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen stärken“ beschlossen (Drs. 1)/14748).

Morddrohungen und Angriffe von Rechtsextremen auf Politikerinnen und Politiker nehmen zu. In einer Aktuellen Stunde hat der Bundestag am Donnerstag auf Antrag der Koalitionsfraktionen über die zunehmende Hasssprache und Hasskriminalität debattiert.

Immer häufiger kommt es zu Morddrohungen gegen Politikerinnen und Politiker – zuletzt gegen Cem Özdemir und Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Michael Roth (SPD). Diese Morddrohungen sind Zeichen einer gesellschaftlichen Verrohung. Und sie zielen immer auch auf die vielen tausend Engagierten in Kommunen und Zivilgesellschaft. Für die SPD-Fraktion ist daher klar: Wir brauchen mehr Schutz für Bedrohte – etwa durch Nicht-Herausgabe privater Adressen – und eine Öffentlichkeit, die sich klar gegen die Verrohung des Diskurses wendet.

Die Bundesregierung hat deshalb Eckpunkte zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität auf den Weg gebracht. Sie sollen unter anderem die Betreiber von sozialen Netzwerken dazu verpflichten, Morddrohungen oder Volksverhetzung den Behörden zu melden, verschärfen das Strafgesetzbuch, um besser gegen Hass und Beleidigungen vorgehen zu können und sollen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker besser schützen.

In einer Aktuellen Stunde im Bundestag debattierten die Abgeordneten das Thema am Donnerstag unter dem Titel „Gegen Hassrede und Hasskriminalität – Für eine offene und freiheitliche Gesellschaft“.

Meinungsfreiheit endet, wo Strafrecht beginnt

Rechtsextremistische Gewalttaten wie der Terroranschlag von Halle oder der Mord an Walter Lübcke seien keine Einzelfälle, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium Christian Lange (SPD). „Sie sind die Spitze eines Eisbergs rechtsterroristischer Hasskriminalität.“ Die Zahl rechter Gewaltdelikte liege bei durchschnittlich zwei pro Tag. Für ihn ist klar: „Rechte Hasskriminalität ist aktuell eine der größten Bedrohungen unserer Sicherheit.“

Vor allem Hass und Hetze im Netz sieht Lange als zentrales Problem: Rechtsextremisten missbrauchten soziale Plattformen, um die Stimmung anzuheizen und Andersdenkende einzuschüchtern. „Wir müssen dafür sorgen, dass Hasskriminalität konsequent strafrechtlich verfolgt wird.“ Denn die Meinungsfreiheit ende dort, wo das Strafrecht beginne. Das müsse der Rechtsstaat auch im Netz durchsetzen.

AfD: Hass als Geschäftsmodell

Die Hasskriminalität komme eindeutig von rechts, betonte Uli Grötsch (SPD). „Morddrohungen und Hasskriminalität mehren sich in diesem Land, seitdem Rechtsextreme in den Parlamenten ihr Gift versprühen.“ Die AfD bereite dabei nicht nur den Nährboden, der Hass sei ihr Geschäftsmodell. Die allermeisten Straftaten gegen Politikerinnen und Politiker seit 2016 seien in Deutschland rechtsmotiviert – allein 2016 mehr als 800. „Das sind Angriffe auf alle Demokratinnen und Demokraten in diesem Land und deshalb müssen wir uns alle wehren“, stellte Grötsch klar.

Helge Lindh (SPD) forderte eine Entwaffnung der Feinde unserer Verfassung. In Form von ganz konkreten Maßnahmen: Zum Beispiel dadurch, dass bekannte Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen keinen Zugang zu Waffen bekommen. Aber auch eine Entwaffnung der Sprache sei dringend notwendig, sagte Lindh. Denn auch die Hassrede sei eine Waffe in Bild und Wort, gerichtet gegen die Schwächsten in diesem Land. „Meinungsfreiheit ist nicht die Freiheit, einfach alles sagen zu dürfen. Meinungsfreiheit ist nicht Regelfreiheit.“

Susanne Rüthrich (SPD) machte in ihrer Rede klar: „Meinen Hass bekommen die Hassenden nicht. Und auch nicht meine Redezeit.“ Sie nutzte ihre Rede, um all denjenigen zu danken, die sich für eine offene Gesellschaft einsetzen. Es gebe überall im Land Aktive und Initiativen, die Unterstützung brauchten, betonte Rüthrich. Sie forderte deshalb ein Demokratiefördergesetz, das diese Initiativen dauerhaft unterstützt. „Wir brauchen eine dauerhafte Förderung für eine dauerhafte Aufgabe.“

Ein Pflegefall in der Familie stellt Angehörige vor schwierige Herausforderungen. Neben der Arbeit und oft auch parallel zur Kindererziehung müssen Eltern oder pflegebedürftige Kinder versorgt und unterstützt werden. Das allein stellt eine emotionale, logistische und oft auch finanzielle Belastung dar. Diese Menschen verdienen Respekt und Unterstützung. Darum hat sich die Koalition zum Ziel gesetzt, diese Menschen noch in der laufenden Wahlperiode finanziell zu entlasten.

Der Deutsche Bundestag hat nun am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung den Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes beschlossen (Drs. 19/13399). Eltern und Kinder werden demnach künftig erst bei Überschreitung eines Jahreseinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Erstattung von Kosten der Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen. Im Klartext: Auf ihr Einkommen wird erst ab diesem Jahreseinkommen zurückgegriffen. Es kommt dabei nicht auf Vermögen, sondern das Einkommen an. Diese Regelung gilt übrigens künftig auch für die anderen Sozialhilfeleistungen.

Um der besonderen Lebenslage der Betroffenen im Sozialen Entschädigungsrecht angemessen Rechnung zu tragen, ist auch dort eine entsprechende Regelung vorgesehen. Insgesamt werden von Januar 2020 an die Familien (Eltern bzw. Kinder) von rund 275.000 betroffenen Leistungsempfängern von dieser Regelung erreicht.

Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Der Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe wird in der Eingliederungshilfe gegenüber Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen sogar vollständig entfallen.

Außerdem wird das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen in Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiter verbessert: Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen sowie ihre Angehörigen wird entfristet und zukünftig flächendeckend gesichert. Es werden dafür mehr finanzielle Mittel bereitgestellt.

Menschen mit Behinderungen, die auf eine Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, können Leistungen zur beruflichen Bildung bislang nur in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten. Dank des Budgets für Ausbildung sollen sie künftig auch dann gefördert werden können, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen.

Die Koalition sorgt damit für mehr Inklusion in der beruflichen Bildung und kommt dem sozialdemokratischen Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes wieder ein großes Stück näher.

Kerstin Tack, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, verdeutlicht: „Das Angehörigen-Entlastungsgesetz bringt Inklusion voran und unterstützt Angehörige ganz gezielt. So geht moderne, sozialdemokratische Sozialpolitik.“

Das Wichtigste zusammengefasst: Die Koalition entlastet unterhaltsverpflichtete Menschen, deren Kinder oder Eltern die Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten. Auf ihr Einkommen wird erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen. Die Koalition schafft zudem Planungssicherheit für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Von der dauerhaften Absicherung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung profitieren auch die Träger der Beratungsangebote mit ihren Beschäftigten. Es entsteht mehr Inklusion in der beruflichen Bildung, was Schritt für Schritt zu einem inklusiven Arbeitsmarkt führt.

Opfer von Gewalttaten sollen künftig bessere Unterstützung und höhere Entschädigungszahlungen vom Staat erhalten. Die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen (Drs. 19/13824).

Opfer von Terroranschlägen oder anderer Gewalttaten benötigen schnelle und umfassende Hilfe. Im neuen Sozialgesetzbuch XIV sind höhere monatliche Opferrenten vorgesehen. Nach einer Gewalttat ist schnelle Unterstützung gefragt: Mit dem neuen SER werden Leistungen in Traumaambulanzen – so genannte Schnelle Hilfen – gesetzlich garantiert und flächendeckend Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugänglich gemacht – dank eines erleichterten Verfahrens niedrigschwellig und unbürokratisch. Sie bieten Unterstützung bereits kurz nach der Tat.

Verschiedene Geldleistungen werden erhöht und Teilhabeleistungen grundsätzlich ohne Einkommensprüfung erbracht. Das gilt beispielsweise für die Waisenrenten. Inländische und ausländische Gewaltopfer werden gleichgestellt.

Erstmals bekommen auch Opfer von psychischen Gewalttaten einen Anspruch auf Leistungen. Für Opfer sexualisierter Gewalt wird es im neuen SER ebenfalls zahlreiche Verbesserungen geben. So wird eine Regelung zur Beweiserleichterung eingeführt, die insbesondere Opfern sexueller oder psychischer Gewalt zugutekommt. Für sie ist es nicht immer einfach nachzuweisen, dass die gesundheitlichen Schädigungsfolgen auf eine oft schon Jahre zurückliegende Schädigung zu-rückzuführen sind.

Ziel der SPD-Fraktion sind bessere Leistungen für die Opfer von Gewalttaten, damit sich Betroffene in den schweren Stunden die sie durchleben, nicht allein gelassen fühlen. Staatliche Entschädigung, schnelle Hilfen schnell nach der Tat und Anerkennung körperlicher wie seelischer Verletzungen sind für die SPD-Abgeordneten unabdingbar, um die Betroffenen bei der Aufarbeitung des Durchlebten und bei ihrer Genesung bestmöglich zu unterstützen.

Das Wichtigste zusammengefasst: Opfer von Gewalttaten sollen künftig bessere Unterstützung und höhere Entschädigungszahlungen vom Staat erhalten. Im neuen Sozialgesetzbuch XIV sind höhere monatliche Opferrenten vorgesehen. Erstmals bekommen auch Opfer von psychischen Gewalttaten einen Anspruch auf Leistungen.

Die Digitalisierung schreitet auch in der Gesundheitsbranche weiter voran – und macht das Leben für Patientinnen und Patienten einfacher und auch sicherer. Es liegen in innovativen Versorgungsstrukturen große Chancen für eine bessere Gesundheitsversorgung für die Versicherten.

Auch heute schon nutzen viele Patienten und Patientinnen Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren.

Mit dem am Donnerstag vom Parlament beschlossenen Digitale-Versorgung-Gesetz sollen Ärzte und Ärztinnen geprüfte Apps künftig als Kassenleistung verschreiben können. Außerdem schafft das Gesetz die Voraussetzungen, dass die digitale Infrastruktur für den Gesundheitsbereich weiterwachsen kann: Damit Patientinnen und Patienten digitale Angebote möglichst bald flächendeckend nutzen können, werden beispielsweise Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, sich bis Ende September 2020 bzw. Januar 2021 an die Telematik-Infrastruktur (TI) anzuschließen. Videosprechstunden werden gefördert.

Schutz sensibler Gesundheitsdaten

Im parlamentarischen Verfahren wurden mehrere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen beschlossen. So sollen Patientendaten, die von den Krankenkassen zu Forschungszwecken an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) zur Prüfung übermittelt werden, schon von hier aus nur pseudonymisiert verschickt werden. Die Ergänzung zielt darauf ab, den Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten noch weiter zu erhöhen.

Bärbel Bas, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, bekräftigt: „Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten hat oberste Priorität und wird gesichert. Das gilt auch für die Versorgungsforschung. In einem staatlichen Forschungsdatenzentrum werden pseudonymisierte Abrechnungsdaten künftig schneller und umfangreicher zusammengeführt. Von dort gehen sie nur in anonymisierter Form zur medizinischen Forschung an Hochschulen und Unikliniken. Unser Ziel ist eine Versorgungsforschung, die insbesondere Menschen mit chronischen oder seltenen Erkrankungen zugutekommt und Erkenntnisse für eine bessere Versorgung liefert.“

Das Wichtigste zusammengefasst: Der Bundestag hat am Donnerstag das Digitale-Versorgung-Gesetz beschlossen. Es sieht im Kern vor, dass sich Patienten künftig geprüfte Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen können. Darüber hinaus soll das digitale Netzwerk ausgebaut werden. Apotheken und Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Videosprechstunden werden gefördert.

Auch bei den Krankenversicherungen will der Bundestag für organisatorische Entlastung und für noch mehr Rechtsklarheit sorgen. Deshalb hat das Parlament jetzt das so genannte MDK-Reformgesetz verabschiedet, mit dem der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in seinen Arbeits- und Verwaltungsstrukturen neu strukturiert werden soll (Drs. 19/13397).

Bislang sind die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Künftig sollen sie als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt werden. In den Verwaltungsräten der MD werden künftig auch Vertreterinnen und Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein.

Um die Fachlichkeit im Medizinischen Dienst sicherzustellen, streicht das Gesetz die Unvereinbarkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit in einem Selbstverwaltungsorgan einer Krankenkasse oder ihrer Verbände mit einer solchen im Medizinischen Dienst. Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung können also auch Mitglied im Verwaltungsrat eines medizinischen Dienstes sein.

Reform der Krankenhausabrechnungsprüfung

Mit dem Gesetz reformiert der Bundestag auch das System der Krankenhausabrechnungsprüfung. Durch finanzielle Sanktionen werden Anreize für korrektes Abrechnen bei den Krankenhäusern geschaffen. In welchem Umfang Krankenhäuser von Krankenkassen geprüft werden, ist künftig von der Qualität der Abrechnungen abhängig.

Außerdem werden viele Einzelprüfungen in einem Strukturprüfungsverfahren gebündelt. Durch eine neue bundesweite Statistik wird das Abrechnungs- und Prüfgeschehen transparenter. Konflikte zwischen Krankenkassen und Kliniken sollen künftig durch einen Schlichtungsausschuss auf Bundesebene schneller gelöst werden.

Um der zunehmenden Leiharbeit bei der Pflege im Krankenhaus zu begegnen, begrenzt der Gesetzgeber zudem die Vergütungen der Krankenhäuser für solche Arbeitskräfte auf das Niveau der Tarifverträge.

Außerdem können von 2020 an nun statt bislang drei bis zu vier Prozent des Pflegebudgets bei jedem Krankenhaus zusätzlich für pflegeentlastende Maßnahmen vereinbart werden. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel digitalisierte Anwendungen oder Pflegehilfsmittel Das erhöht den Spielraum für Pflegeentlastung um 150 Millionen Euro pro Jahr.

Das Wichtigste zusammengefasst: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung heißt künftig nur noch Medizinischer Dienst und soll organisatorisch von den Krankenkassen getrennt werden. Außerdem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. So sollen strittige Kodier- und Abrechnungsfragen systematisch vermindert werden.

Am Freitag hat sich der Bundestag in erster Lesung mit einem Entwurf für das so genannte Brennstoffemissionshandelsgesetz befasst (Drs. 19/14746).

Hinter dem sperrigen Ausdruck verbirgt sich ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030, das die Bundesregierung am 9. Oktober beschlossen hat. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz ist sozusagen der Zwilling des Klimaschutzgesetzes.

Mit der Gesetzesvorlage soll ein nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren eingeführt werden, die nicht vom europäischen Emissionshandelssystem erfasst sind. Damit wird also die Grundlage für eine CO2-Bepreisung in diesen Sektoren (Wärme und Verkehr) geschaffen.

In das System werden alle in Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffe einbezogen – unabhängig davon, in welchem Sektor die Brennstoffe jeweils verwendet werden. In einer Startphase in den ersten beiden Jahren werden zunächst nur wesentliche Hauptbrennstoffe einbezogen – nämlich Diesel, Benzin, Gas und Heizöl. Ziel ist, das Verbrennen fossiler Brennstoffe im Verkehr und im Wärmebereich schrittweise teurer und so den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver zu machen.

Zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet sind diejenigen Unternehmen, die die Brennstoffe in den Verkehr bringen zum Beispiel Gaslieferanten und Raffinerien. Die Unternehmen müssen hierfür Zertifikate erwerben.

In einer Einführungsphase werden Zertifikate zu einem Festpreis ausgegeben, der von Jahr zu Jahr höher wird. Dadurch entsteht dann ein verlässlicher Preispfad, der es Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft ermöglicht, sich auf die Entwicklung einzustellen.

Das Wichtigste zusammengefasst: Am Freitag hat der Bundestag mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz einen wesentlichen Baustein beraten, um die Klimaschutzziele von Paris zu erfüllen. Künftig werden CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedeckelt und mit einem ansteigenden Preis versehen, kurz CO2-Preis. Dafür wird von 2021 an ein sogenanntes nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Verlässliche Preise für schädliche Treibhausgase wird es den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ermöglichen, sich auf die Entwicklung einzustellen.

In der letzten Sitzungswoche wurde es noch verschoben, weil Detailfragen zu klären waren, nun hat der Bundestag am Donnerstag das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften in 2./3. Lesung beschlossen. Damit einher gehen viele weitere steuerrechtliche Anpassungen, weswegen es auch Jahressteuergesetz 2019 genannt wird.

Im Jahr 2018 wurde eine Begünstigung für Elektro- und Hybridfahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung eingeführt. Die Regelung ist bisher auf drei Jahre befristet. Auch vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Bundesregierung, die Klimaziele von Paris einzuhalten, soll die Begünstigung für Elektro- und Hybridfahrzeuge nun in zwei Stufen bis zum Jahr 2030 verlängert werden: Von 2022 bis 2024 werden nur Elektro- und Hybridfahrzeuge begünstigt, die eine Mindestreichweite mit reinem Elektroantrieb von 60 km oder einen maximalen CO2-Ausstoß von 50 g/km haben. Von 2025 bis 2030 werden nur Elektro- und Hybridfahrzeuge begünstigt, die eine Mindestreichweite mit reinem Elektroantrieb von 80 km oder einen maximalen CO2-Ausstoß von 50 g/km haben.  Diese technischen Mindestanforderungen sollen verschärft werden, wenn sich die Anforderungen des Elektromobilitätsgesetzes in Zukunft verändern.

Stärkere Begünstigung für reine Elektrofahrzeuge

Die Koalitionsfraktionen haben in den Gesetzesberatungen eine stärkere Begünstigung für reine Elektrofahrzeuge beschlossen. Die private Nutzung muss demnach nur noch mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert werden.

Weitere steuerliche Anpassungen betreffen beispielsweise die Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Elektrolieferfahrzeuge, die Steuerbefreiung für die private Nutzung betrieblicher Fahrräder und Elektrofahrräder, die Verlängerung der Steuerbefreiung für Ladestrom bis 2030, die Steuerbefreiung von Jobtickets oder Absenkungen bei der Gewerbesteuer, wenn Elektrofahrzeuge gemietet oder geleast werden.

Insgesamt beinhaltet das Jahressteuergesetz 2019 rund 30 Anpassungen, die in der Regel zum 1. Januar 2020 in Kraft treten sollen.

Auf Initiative der SPD-Fraktion wurde die Sonderabschreibung auf große Elektrolieferfahrzeuge ausgeweitet. Außerdem wurden E-Lastenfahrräder in die Förderung aufgenommen.

Mit dem Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung zudem unter anderem vorgeschlagen, die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen neu zu regeln. Das Ziel war ausdrücklich nicht, die Umsatzsteuerbefreiung einzuschränken, sondern durch eine Anpassung des Wortlauts an das verbindliche EU-Recht für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu sorgen. Die Neuregelung ist gleichwohl in die Kritik der betroffenen Bildungsträger geraten. Im Gesetzgebungsverfahren ist es nicht gelungen, die Bedenken zweifelsfrei auszuräumen. Um Raum für weitere Diskussionen auch mit den Betroffenen zu lassen, wurde die Regelung vor diesem Hintergrund aus dem Gesetzentwurf herausgenommen.

Das Wichtigste zusammengefasst: Der Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Schwerpunkt der Vorlage ist die steuerliche Förderung von umweltfreundlicher Mobilität: Die Steuervorteile für privat genutzte betriebliche Elektrofahrzeuge oder extern aufladbare Hybridfahrzeuge sollen bis zum Jahr 2030 verlängert werden, ebenso E-Lastenfahrräder. Außerdem sollen Beschäftigte steuerliche Erleichterungen erhalten.

Das Parlament hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf der Koalition beraten, demzufolge künftig grenzüberschreitende Steuergestaltungen dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden müssen (Drs. 19/146558). Dadurch kann der Staat schneller auf ungewollte Steuerspar-Praktiken reagieren und mögliche Lücken schließen.

Die neuen Meldepflichten ergänzen ein ganzes Bündel von Maßnahmen, mit denen die Koalition Transparenz und Steuergerechtigkeit stärkt und Steuerbetrug und Steuerumgehung bekämpft.

Die Akzeptanz des Steuersystems ist grundsätzlich hoch, denn es sorgt für den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Insbesondere international tätige Konzerne versuchen jedoch, ihre Steuerschuld erheblich zu verringern, indem sie Gewinne ins Ausland verlagern oder andere (legale) Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, um möglichst wenig Steuern zahlen zu müssen. Das widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger.

Außerdem entgehen Deutschland und anderen Staaten dadurch wichtige Einnahmen, die dem Gemeinweisen dann nicht mehr zur Verfügung stehen, um eine gute Verkehrsinfrastruktur, moderne Schulen, Polizei, Justiz und Kultur zu finanzieren. Solche Praktiken benachteiligen auch viele Selbständige, Handwerker und Firmen, die solche Steuervermeidungstricks nicht nutzen.

Ziel der Koalition ist es, die Steuerpflicht durchzusetzen – so gebietet es das Grundgesetz und so erwarten es die Bürgerinnen und Bürger.

Graubereiche und Gesetzeslücken werden schneller geschlossen

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf verpflichtet vor allem Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, dem Bundeszentralamt für Steuern grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle mitzuteilen, die sie konzipiert, organisiert oder sozusagen verkauft haben.

Auf diese Weise können Gesetzeslücken und Graubereiche, die ungewollte, aber legale Steuerumgehungen ermöglichen, künftig schneller erkannt und geschlossen werden. Mit dieser vorgesehenen Mitteilungspflicht fügt die Bundesregierung ihrem Einsatz für mehr Steuergerechtigkeit ein wichtiges Instrument hinzu.

Nach dem Gesetzentwurf sind Steuergestaltungen vor allem dann mitteilungspflichtig, wenn erkennbar ist, dass eine bestimmte Struktur nur deshalb gewählt wurde, um Steuern zu sparen.

Die neuen Mitteilungspflichten ergänzen die verschiedenen internationalen und nationalen Maßnahmen der Koalition, um Steuerbetrug und Steuerumgehung wirksam zu bekämpfen.

Das Wichtigste zusammengefasst: Mit einem neuen Gesetzentwurf sollen vor allem Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer verpflichtet werden, dem Bundeszentralamt für Steuern grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle mitzuteilen, die sie konzipiert, organisiert oder quasi verkauft haben. Auf diese Weise können Gesetzeslücken und Graubereiche künftig schneller erkannt und geschlossen werden. Mit dieser vorgesehenen Mitteilungspflicht fügt die Koalition ihrem Einsatz für mehr Steuergerechtigkeit ein wichtiges Instrument hinzu.

Unternehmen, die in Forschung und die Entwicklung neuer Produkte investieren, sollen künftig steuerlich gefördert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat (19/10940, 19/11728).

Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) sind der Schlüssel für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Sie führen zu einer weiteren Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit.

Deshalb haben die Koalitionspartner schon 2018 vereinbart, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Forschung und Entwicklung aufwenden soll.

Um dieses Ziel zu erreichen, will die Bundesregierung künftig Unternehmen auch steuerlich fördern, wenn sie in Forschung und Entwicklung investieren. Zusätzlich soll dadurch der Unternehmensstandort Deutschland attraktiver werden, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Personal in der Forschung wird gefördert

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Unternehmen in Deutschland von 2020 an mit jährlich bis zu 500.000 Euro steuerlich unterstützt werden, wenn sie in Forschung und Entwicklung investieren.

Geplant ist eine steuerliche Forschungszulage, die in der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung für alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von Größe oder Branche gelten soll.

Ansetzen soll die unbefristete Förderung bei den Personalkosten. Das heißt, Unternehmen können künftig die Lohnkosten für die in Forschung und Entwicklung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltend machen.

Das eröffnet nebenbei auch mehr Beschäftigungsperspektiven für Forscherinnen und Forscher. Das Finanzministerium rechnet mit Gesamtkosten von jährlich etwa 1,3 Milliarden Euro. Die Kosten sollen sich Bund und Länder teilen.

Im parlamentarischen Verfahren wurde sichergestellt, dass die Förderung die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission erfüllt – es ist nun vollständige Rechtssicherheit hergestellt. Dabei bleibt die Auftragsforschung erhalten, wird aber nun beim Auftraggeber angeknüpft, nicht mehr beim Auftragnehmer.

Das Wichtigste zusammengefasst: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Unternehmen in Deutschland von 2020 an mit jährlich bis zu 500.000 Euro steuerlich unterstützt werden, wenn sie in Forschung und Entwicklung investieren. Personalkosten im Forschungsbereich können steuerlich geltend gemacht werden.

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben am Donnerstag dem Parlament den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens (19/14747) zur ersten Beratung  vorgelegt, mit dem die Arbeit der Gerichte beschleunigt und verbessert werden soll, ohne dabei die Rechte von Beschuldigten einzuschränken.

Unter anderem sollen missbräuchlich gestellte Befangenheits- und Beweisanträge unter erleichterten Voraussetzungen abgelehnt und die Nebenklagevertretung gebündelt werden können. Das heißt: Bei Strafprozessen mit vielen Geschädigten können Gerichte den Nebenklägern künftig einen gemeinschaftlichen Anwalt beiordnen, wenn diese die gleichen Interessen haben.

In Gerichtsverhandlungen soll das Verbot eingeführt werden, das Gesicht ganz oder teilweise zu verdecken (Gesichtsverschleierung); es sei denn, die Verdeckung ist aus Gründen des Zeugenschutzes notwendig Zur Verfolgung des Wohnungseinbruchdiebstahls soll die Telekommunikationsüberwachung erweitert werden.

Auch sollen die Möglichkeiten der DNA-Analyse im Strafverfahren noch weitreichender genutzt werden können. Zukünftig sollen auch Feststellungen über Haar-, Haut- und Augenfarbe sowie das Alter der Person getroffen werden können. Das kann unter anderem die Erstellung von Phantombildern erleichtern.

Höherer Opferschutz

Der Opferschutz im Strafverfahren soll weiter gestärkt werden. Der Entwurf sieht dazu unter anderem vor, die audiovisuelle (also Video) Aufzeichnung von richterlichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren von zur Tatzeit erwachsenen Opfern von Sexualstraftaten verpflichtend vorzuschreiben.

Um die Fortsetzung von Prozessen auch während der Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes zu ermöglichen und Einschränkungen beim Einsatz von Richterinnen in umfangreichen Strafverfahren entgegenzuwirken, haben wir die Fristen zur Unterbrechung der Hauptverhandlung mit den Schutzfristen des Mutterschutzes und der Elternzeit harmonisiert.

Wie es in dem Entwurf heißt, wurden die Verfahrensvorschriften zuletzt durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens vom August 2017 an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst. Der vorliegende Entwurf knüpfe an diese Regelungsziele an.

Diese Gesetzesänderungen sind sinnvoll, aber nur ein Mittel für moderne und zügige Strafverfahren. Entscheidend ist, dass der Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Bundesländern umgesetzt wird und die darin vereinbarten 2000 zusätzlichen Richter und Staatsanwälte tatsächlich von den Ländern eingestellt werden.

Das Wichtigste zusammengefasst: Am Donnerstag hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Koalition beraten, der wichtige Regelungen für ein modernes Strafverfahren und zur Beschleunigung von Strafprozessen enthält, ohne dabei die Rechte von Beschuldigten einzuschränken.

Die Abgeordneten haben am Freitag einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU beschlossen. Er trägt den Titel „Gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Förderung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration“ (Drs. 19/7027).

Worum es geht: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist eine Bund-Länder-Initiative verankert, die Schulen in gesellschaftlich benachteiligten Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration explizit fördert. Diese Schulen stehen vor großen Herausforderungen, weil dort ein besonders hoher Anteil an Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen Haushalten unterrichtet wird, die mit nur geringem sozialem, kulturellem und ökonomischem Kapital ausgestattet sind. Diese Kinder und Heranwachsenden haben oft schon bei der Einschulung hohe Lernrückstände.

Es ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Aufgabe, allen Kindern mehr Chancen durch gute Schulen zu eröffnen. Kein Kind darf zurückgelassen werden.

Mehrere Bundesländer unterstützen bereits genau diese Schulen in Form von auf sie zugeschnittenen Programmen zur Verbesserung des Lehr-Lern-Umfeldes. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern kann aber noch mehr erreicht werden, um die sozialen Ungleichheiten und Lernrückstände der benachteiligten Schülerinnen und Schüler zu reduzieren.

Mit dem gemeinsamen Antrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung jetzt unter anderem auf

  • in Anlehnung an das konzeptionelle Beispiel der bereits bestehenden gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler, ein Konzept für die Förderung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration zu entwickeln;
  • für die gemeinsame Initiative von Bund und Ländern eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen und diese spätestens im vierten Quartal 2019 zu beschließen;
  • das Vorhaben für eine Laufzeit von zehn Jahren und in zwei Stufen zu konzipieren, wobei auf eine Erprobungsphase in Form von Modellprojekten eine zweite Phase für den Transfer erfolgreicher Modelle in die Fläche erfolgen soll;
  • die Initiative schulform- und stufenübergreifend zu gestalten und auch Berufsschulen und Oberstufenzentren einzubinden. Schulen in freier Trägerschaft sind ebenfalls förderfähig;
  • darauf hinzuwirken, die Länder im Rahmen der Verhandlungen zur Verwaltungsvereinbarung für einen genauso hohen Anteil der Finanzierung zu gewinnen. Die Kommunen als Schulträger dürfen nicht belastet werden.

Das Wichtigste zusammengefasst: Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist eine Bund-Länder-Initiative verankert, die Schulen in sozial benachteiligten Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration explizit fördert. Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, ein Konzept für die Förderung von solchen Schulen zu entwickeln und für die gemeinsame Initiative von Bund und Ländern eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen und diese spätestens im vierten Quartal 2019 zu beschließen.

Wie stellen wir die berufliche Bildung auf zukunftsfeste Beine – auch mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt? Über diese Frage hat der Bundestag am Donnerstag in einer Vereinbarten Debatte diskutiert.

Die berufliche Bildung in Deutschland ist ein Erfolgsmodell. Genauso wie die gesamte Arbeitswelt stellt die Digitalisierung aber auch das Aus- und Weiterbildungssystem vor große Herausforderungen. Wie erhalten wir das Erfolgsmodell der Berufsbildung in einer digitalisierten Arbeitswelt? Wie sichern wir ihre Qualität für den Arbeitsmarkt der nächsten Jahre? Um diese Fragen zu beantworten, hat der Bundestag im Juni 2018 die Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ eingesetzt. Sie erarbeitet Handlungsempfehlungen dafür, die berufliche Bildung für den Arbeitsmarkt der Zukunft aufzustellen.

Digitalisierung ist ein sozialer Gestaltungsprozess

„Nirgendwo auf der Welt ist die Berufliche Bildung besser als in Deutschland“, sagte Yasmin Fahimi bei der vereinbarten Debatte im Bundestag. Sie ist die Sprecherin der Arbeitsgruppe zur Enquete-Kommission in der SPD-Fraktion. Die Digitalisierung und der Wandel der Arbeitswelt seien für sich genommen noch keine Zukunftsversprechen, im Gegenteil: „Sie machen den Menschen Angst.“ Für Fahimi geht es bei der Frage nach der Digitalisierung der beruflichen Bildung daher nicht um technische Fragen. „Die Digitalisierung ist zuallererst ein sozialer Gestaltungsprozess“.

Yasmin Fahimi betonte den Wert der beruflichen Bildung auch über das rein Wirtschaftliche hinaus. Bei der beruflichen Bildung gehe es nicht in erster Linie um die Bereitstellung von Fachkräften. „Berufsbildung ist Bildung“, sagte die SPD-Abgeordnete. Persönlichkeiten formen, soziale Anerkennung und Perspektiven schaffen, das seien die wahren Ziele der Berufsbildung. Sie warnte davor, Reformen bei der beruflichen Bildung zu Deregulierungen zu nutzen. Man dürfe die Ausbildung nicht entwerten. „Wo haben weniger Regeln und weniger Vereinbarungen jemals dazu beigetragen, Qualität zu sichern?“

Motor der Wirtschaft

„Die berufliche Bildung ist der Motor unserer Wirtschaft, ein weltweiter Exportschlager und eine enorme Sicherheit für individuelle Zukunftsplanung“, sagte Marja-Liisa Völlers (SPD), stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission. Demgegenüber fehle es aber an ihrer Anerkennung im Vergleich zur akademischen Bildung. Es gebe ein fehlendes Verständnis dafür, dass eine Ausbildung den Weg zu einer erfolgreichen Karriere ebnet. „Unsere Volkswirtschaft wartet nicht nur auf den nächsten Betriebswirt oder Sozialwissenschaftler, sondern auch auf die nächste anständig ausgebildete Fachkraft“, sagte Marja-Liisa Völlers.

Für sie ist daher klar: „Wir brauchen beides – Akademiker und gut ausgebildete Fachkräfte.“ Um die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung zu fördern, gab sie drei Handlungsempfehlungen: Mehr Berufselemente an allgemeinbildenden Schulen, mehr Kooperation zwischen berufsbildenden und weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und eine besser Einbeziehung der Bundesagentur für Arbeit und der Jugendberufsagenturen.

In einer Welt, die aus den Fugen geraten scheint, in der alte Ordnungen sich auflösen und Populismus und Nationalismus auch im Herzen Europas auf dem Vormarsch sind, kommt der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) eine wachsende Bedeutung zu, die Hoffnung macht und Wege aufzeigt. Sie betont die verbindende Qualität eines Austausches auf Augenhöhe und schafft Räume, die den offenen Dialog mit den Zivilgesellschaften fördert.

Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der schulischen Bildung. Schule prägt die Schülerinnen und Schüler für ihr ganzes Leben. Das deutsche Auslandsschulwesen hat daher zu Recht in den vergangenen zehn Jahren einen grundlegenden Wandel vollzogen und sich zu einem System des gemeinsamen Lernens entwickelt. An erster Stelle stehen dabei die Deutschen Auslandsschulen. Ursprünglich gedacht als Schule für sogenannte „Expatriates“, sind heute über 90 von 140 Schulen sogenannte Begegnungsschulen, das heißt, sie werden überwiegend von einheimischen Schülerinnen und Schülern besucht.

Hinzu kommt: Die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland wird in den kommenden Jahrzehnten zunehmen. Auch mit Blick auf die Möglichkeiten, die das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet, sind die derzeit mehr als 80.000 Schülerinnen und Schüler der Deutschen Auslandsschulen in besonderem Maße qualifiziert, an deutschen Hochschulen zu studieren, eine duale Berufsausbildung zu absolvieren sowie einen Teil des Berufslebens oder das gesamte Berufsleben bei uns zu verbringen. Darüber hinaus können sie die in Deutschland erworbenen Kenntnisse auch bei der Rückkehr in ihre Herkunftsländer anwenden und dadurch neue Impulse für Entwicklung vor Ort setzen. Die Deutschen Auslandsschulen leisten einen erheblichen Beitrag zur Wertschöpfung Deutschlands und weltweit.

Vertrauen der Eltern wichtig

Eltern, die ihre Kinder an eine Deutsche Auslandsschule senden, gehen langfristige Bindungen ein. Sie müssen das Vertrauen haben können, dass die Auslandsschule über die gesamte Schullaufbahn ihrer Kinder hinweg stabil und auf hohem Qualitätsniveau arbeitet. Diese langfristige Orientierung muss mit einer stabilen Förderung der Auslandsschulen korrespondieren. Daher war es folgerichtig, mit dem Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (ASchulG) einen gesetzlichen Anspruch der Schulen auf eine Förderung einzuführen.

Die Koalitionsfraktionen haben am Donnerstag einen gemeinsamen Antrag (Drs. (19/14818) in den Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird,

  • das Netz der Deutschen Auslandsschulen auf Lücken hin zu überprüfen und, wo es solche Lücken gibt, Anstrengungen zu unternehmen, lokale private Initiativen zur Gründung einer Deutschen Auslandsschule wirksam zu unterstützen;
  • im Rahmen dieser Evaluierung zu prüfen, ob die in der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz festgelegte Zahl der vermittelten Lehrkräfte flexibler, und nicht allein von der Anzahl der Klassenzüge abhängig, gestaltet werden kann, um insbesondere den Bedürfnissen von wachsenden Schulen besser gerecht zu werden;
  • im Rahmen der Evaluation zu prüfen, wie über eine stärkere Förderung frühkindlicher Bildung an den Deutschen Auslandsschulen erweiterte Bildungschancen ermöglicht werden können;
  • zu untersuchen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise die Schulen, die das Gemischtsprachige International Baccalaureate anbieten gestärkt werden sollten;
  • die Attraktivität der Deutschen Auslandsschulen für Lehrkräfte aus den Schuldiensten der Länder weiter zu steigern – wobei der Attraktivität der Schulleitungsstellen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;
  • die Vorbereitung der deutschen Auslandslehrkräfte auf ihre Tätigkeit an den Deutschen Auslandsschulen weiter zu verbessern und entsprechende Vorbereitungskurse verstärkt anzubieten.

Das Wichtigste zusammengefasst: Deutsche Auslandschulen sind ein besonders wichtiger und erfolgreicher Teil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik. Die Qualität der deutschen Auslandschulen muss sichergestellt werden durch angemessene Bezahlung der Lehrkräfte sowie deren Fortbildung. Das fordern die Koalitionsfraktionen in einem gemeinsamen Antrag.

Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zum Thema „Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte von Mädchen und Frauen weltweit stärken“ debattiert (Drs. 19/14749).

Vor nunmehr 25 Jahren beriefen die Vereinten Nationen (VN) in Kairo die Weltbevölkerungskonferenz ICPD ein. Dort wurde ein Aktionsprogramm von 179 Staatenverabschiedet – ein historischer Meilenstein, der einen Wendepunkt der Bevölkerungspolitik verkörperte: Erstmals rückte die Staatengemeinschaft ausdrücklich von der Idee ab, Regierungen sollten von oben herab Zielgrößen für das Bevölkerungswachstum bzw. seine Verringerung setzen. Stattdessen stehen seit Kairo Menschenrechte, Selbstbestimmung und die Stärkung des Individuums im Zentrum der internationalen Bevölkerungspolitik. Erstmals wurden sexuelle und reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte als Teil des fundamentalen Menschenrechts auf Gesundheit festgeschrieben.

Viele Menschen können ihr Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte jedoch nur eingeschränkt oder gar nicht wahrnehmen. Die Möglichkeiten, selbstbestimmt über die eigene Familienplanung zu entscheiden, bleibt insbesondere Mädchen und Frauen verwehrt. Nach Schätzungen der VN haben immer noch 214 Millionen Mädchen  und Frauen in Entwicklungsländern keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu modernen, sicheren und wirksamen Familienplanungsmethoden .Schwangerschaften bei Minderjährigen und Komplikationen während der Schwangerschaft und Geburt sind in Entwicklungsländern unter den häufigsten Todesursachen für Mädchen bzw. junge Frauen zwischen 15 und 19 Jahren. Die Mütter- und Säuglingssterblichkeit ist in dieser Altersgruppe hoch.

Situation der 10- bis 14-Jährigen in den Blick nehmen

Wenig bekannt und somit nahezu unberücksichtigt bleibt die Situation der 10- bis 14-Jährigen. Der fehlende bzw. eingeschränkte Zugang zu Aufklärung und Verhütungsmitteln führt dazu, dass sich Mädchen und Frauen nicht ausreichendvor Geschlechtskrankheiten schützen können. Drei von vier Neuinfektionen mit HIV/Aids in der Altersgruppe der 15- bis 19-jährigen in Afrika südlich der Sahara betreffen Mädchen und junge Frauen. Aids zählt daher in Entwicklungsländern auch bei dieser Personengruppe zu einer der häufigsten Todesursachen. In Krisen- und Notsituationen wächst noch einmal die Gefahr, dass sexuelle und reproduktive Rechte missachtet und der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit verwehrt werden.

Wenn Mädchen und Frauen in Ländern mit hohen Geburtenraten selbstbestimmt leben können und die Mittel haben, gemäß der eigenen Wünsche und Vorstellungen über Familienplanung zu entscheiden, entscheiden sie sich meist für weniger Kinder.

Gleichberechtigung ist ebenso wie Bildung wesentlich dafür, dass Mädchen und Frauen autonom und selbstbestimmt über die Frageentscheiden können, mit wem, wann und wie viele Kinder sie bekommen.

In den letzten Jahren wurden 1 Prozent der deutschen öffentlichen Entwicklungsgelder (Official Development Assistance/ODA) für Projekte gezielt zur Stärkung von Mädchen und Frauen ausgegeben, für die Förderung politischer Teilhabe von Mädchen und Frauen waren es 0,13 Prozent. Auch Jungen und Männern muss eine wesentliche Rolle zukommen, um die Gesundheit, Rechte und Autonomie von Mädchen und Frauen zu verwirklichen und ihre sexuellen und reproduktiven Rechte in vollem Umfang zu ermöglichen.

Mit dem gemeinsamen Antrag fordern die Regierungsfraktionen die Bundesregierung nun auf, im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze

  • sexuelle und reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte zu einem Schwerpunkt ihres entwicklungspolitischen Handelns zu machen und als eigenständigen Schwerpunkt der bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu setzen und in einschlägigen Strategien und Konzepten zu verankern;
  • die Ministeriumsinitiative „Selbstbestimmte Familienplanung und Müttergesundheit“ als ein zentrales Instrument langfristig fortzusetzen und dabei Kinder und Jugendliche ab einem Alter von zehn Jahren stärker in den Fokus zu nehmen als bisher;
  • einen besonderen Fokus auf kinder- und jugendfreundliche SRGR-Leistungen zu richten. Insbesondere der Zugang für Mädchen, junge Frauen und Mütter zu umfassender Sexualaufklärung und modernen Verhütungsmitteln soll gewährleistet werden. Hierbei gilt es, die Altersgruppe der Zehn- bis 14-jährigen Mädchen und Jungen und auch andere, oft marginalisierte Gruppen zu beachten;
  • den Einsatz für umfassende Sexualerziehung (Comprehensive Sexuality Education/CSE) fortzuführen und auszubauen;
  • sich verstärkt für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung aller Frauen und Mädchen einzusetzen und grundsätzlich bei allen Programmen, Initiativen und Strategien die besonderen Bedürfnisse von Mädchen und Frauen im Sinne aller VN-Ziele für nachhaltige Entwicklung – insbesondere des Ziels 5 „Geschlechtergerechtigkeit“ – zu berücksichtigen;
  • auch die Rolle von Jungen und Männern einzubeziehen und sie bei der Verwirklichung einer gleichberechtigten Entwicklung zu unterstützen;
  • engagierte lokale Frauen- und Jugendorganisationen gezielt zu fördern;
  • eine systematische Aufschlüsselung von Daten nach Geschlecht und Alter für möglichst alle Projekte zu fordern, die Gleichberechtigung zum Ziel haben, um zu ermitteln, welche Förderungen Mädchen und Frauen insbesondere zugutekommen.

Das wichtigste zusammengefasst: Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte umfassen unter anderem die freie Entscheidungsmöglichkeit über die eigene Sexualität und Familienplanung sowie den Zugang zu Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Wenn Mädchen und Frauen in Ländern mit hohen Geburtenraten selbstbestimmt leben können und die Mittel haben, über Familienplanung zu entscheiden, entscheiden sie sich meist für weniger Kinder. Gleichberechtigung ist ebenso wie Bildung wesentlich dafür, dass Mädchen und Frauen autonom und selbstbestimmt über die Frage entscheiden können, mit wem, wann und wie viele Kinder sie bekommen. Ein Antrag der Koalitionsfraktionen fordert die Bundesregierung auf, diese Rechte der Mädchen und Frauen stärker zu unterstützen.

Die Tourismusbranche in Deutschland ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Mit einer nationalen Tourismusstrategie wollen die Fraktionen von SPD und CDU/CSU diese Entwicklung fördern und ausbauen. Dazu hat der Bundestag am Freitag einen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen.

Deutschland steht weltweit bei den beliebtesten Reisezielen auf Platz acht, mit insgesamt 477 Millionen Gästeübernachtungen im Jahr 2018. Fast drei Millionen Beschäftigte arbeiten hierzulande in der Tourismusbranche.

Als personalintensive Dienstleistungsbranche schafft sie zudem Arbeitsplätzen sowie gute Einstiegs- und Aufstiegschancen auch für gering qualifizierte Arbeitskräfte. Insbesondere im Gastgewerbe haben bereits viele Geflüchtete Arbeits- und Ausbildungsplätze gefunden. Und: Diese Arbeitsplätze sind an den Standort Deutschland gebunden und nicht exportierbar. Tourismus leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung vor Ort und zur Sicherung der kommunalen und regionalen Infrastruktur.

Im Koalitionsvertrag haben SPD, CDU und CSU deshalb vereinbart, die touristische Entwicklung in Deutschland nachhaltig zu stärken. Die Bundesregierung hatte im April ihre Eckpunkte für eine nationale Tourismusstrategie vorgelegt und einen bundesweiten Dialogprozess gestartet. Ziel ist es, die inländische Wertschöpfung zu erhöhen, die Lebensqualität der Menschen nachhaltig zu steigern und einen Beitrag zur internationalen Stabilität zu leisten.

Nachhaltige Tourismusförderung

In dem nun beschlossenen Antrag machen die Koalitionsfraktionen Vorschläge für eine echte Strategie in Sachen Tourismus. Dabei geht es vor allem um eine zukunftsgerichtete, nachhaltige Tourismusförderung.

Denn auch die Tourismusbranche steht vor großen Herausforderungen: Klimawandel, Digitalisierung, demografischer Wandel vor allem auf dem Land oder der Fachkräftemangel betreffen die Branche ebenso wie andere Wirtschaftszweige. Dem wollen die Fraktionen Abgeordneten von SPD und Union mit einem ganzheitlich wirtschaftspolitischen Ansatz begegnen.

Die im Antrag genannten Maßnahmen zielen unter anderem darauf, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und der Tourismuswirtschaft zu vertiefen, um so die Rahmenbedingungen für den Tourismus in Deutschland zu verbessern.

Außerdem soll der Tourismus besser gefördert werden: mit vereinfachten Förderverfahren und besserer Information und Beratung zu öffentlichen Förderinstrumenten.

Das Wichtigste zusammengefasst: Die Tourismusbranche ist eine Schlüsselbranche mit vielen sicheren Arbeitsplätzen. Die Koalitionsfraktionen machen sich deshalb mit einem gemeinsamen Antrag für eine nationale Tourismusstrategie stark. Bund, Länder und die Akteure der Tourismusbranche sollen gemeinsam daran arbeiten, die Branche unter sozialen, ökologischen und nachhaltigen Aspekten weiter zu stärken. 

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Bagatellgrenze im Deutschen Bundestag beschlossen

Am heutigen Donnerstag wurde das Jahressteuergesetz beschlossen, in dem die Einführung einer Wertobergrenze von 50 Euro für Umsatzsteuer-Erstattungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a Nr. 3 –neu- UStG-E) geregelt ist, die sog. Bagatellgrenze.
Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Empfang der Schweizer TV-Sender im deutschen Grenzgebiet

Laut Schweizerischer Radio- und Fernsehgesellschaft hat die Firma Kabel-TV Lampert aus dem österreichischen Rankweil einen DVB-T-Sender auf dem Hohen Kasten in Betrieb genommen, der die Schweizer Sender SRF 1 und SRF zwei nach Vorarlberg weiterverbreitet. Solche privatrechtlichen Regelungen wären auch für das deutsche Grenzgebiet denkbar.