Bagatellgrenze im Deutschen Bundestag beschlossen
Am heutigen Donnerstag wurde das Jahressteuergesetz beschlossen, in dem die Einführung einer Wertobergrenze von 50 Euro für Umsatzsteuer-Erstattungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a Nr. 3 –neu- UStG-E) geregelt ist, die sog. Bagatellgrenze. Dieser Kompromiss von 50 Euro wird sowohl dem für unsere Region so wichtigen Einzelhandel als auch den Zollabfertigungsstellen, die Entlastung brauchen, gerecht. Der ursprüngliche Vorschlag von 175 Euro hätte den Namen Bagatellgrenze nicht verdient. Entscheidend ist, dass die neue Regelung evaluiert wird und nur übergangsmäßig bis zum Ende des Jahres gelten soll, in dem ein elektronisches Verfahren für die Erteilung der Ausfuhr- und Abnehmernachweise in Deutschland eingeführt wird.
Hier geht’s zur: Berichterstattung des Südkuriers zur Einführung der sog. Bagatellgrenze vom 8. November 2019