Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 20 / 2018

Das Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick

Die Koalition stoppt das Absinken des Rentenniveaus. Die Renten steigen künftig wieder wie die Löhne. Das hat der Bundestag am Donnerstag mit der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzentwurfs von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) beschlossen (Drs. 19/4668). Das ist eine gute Nachricht für alle Menschen in diesem Land, denn gerade die junge Generation profitiert von einer Rente auf die man sich auch in Zukunft verlassen kann.

Mit diesem „Rentenpakt“ garantiert die Koalition das heutige Rentenniveau von 48 Prozent vor Steuern in einem ersten Schritt bis zum Jahr 2025. Die Rentenbeiträge der Arbeitgebenden und der Beschäftigten werden im selben Zeitraum nicht über 20 Prozent steigen. Dazu wird der Bund in den kommenden Jahren mit jährlich 2 Milliarden Euro eine Rücklage aufbauen, um die Beitragsobergrenze „demografiefest“ abzusichern.

Ein stabiles System der Altersvorsorge ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen – aus diesem Grund ist eine stärkere Finanzierung mit Steuergeldern gerechtfertigt. So wird auch gewährleistet, dass nicht eine Generation diese Aufgabe allein schultern muss.

Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente
Vom 1. Januar 2019 an werden außerdem Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente eingeführt. Wer künftig aus gesundheitlichen Gründen, zum Beispiel wegen Unfall oder Krankheit, nicht mehr arbeiten kann, muss sich auf den Schutz der Solidargemeinschaft verlassen können. Oft aber ist man von Armut bedroht, wenn man keine Arbeit mehr ausüben kann.

Darum sieht der Gesetzesentwurf vor, die Zurechnungszeit deutlich zu verlängern. Die Zurechnungszeit bedeutet eine fiktive Beschäftigungszeit, die die Basis für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente bildet. Für Rentenzugänge im Jahr 2019 wird die Zurechnungszeit in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten angehoben und für Neuzugänge von 2020 an schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr.

Die Rente wird dann so berechnet, als hätten die Betroffenen nach Eintritt ihrer Erwerbsminderung bis zu diesem Alter weitergearbeitet. Von 2019 an profitieren jährlich rund 170.000 Versicherte von verbesserten Leistungen bei Erwerbsminderung.

Ausweitung der Mütterrente
Der Rentenpakt umfasst auch Verbesserungen bei der so genannten Mütterrente: Müttern und Vätern, die beruflich eine Pause eingelegt und sich um ihre vor 1992 geborenen Kinder gekümmert haben, werden Erziehungszeiten besser anerkannt.

Ihnen wird ab dem kommenden Jahr ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Das führt zu einer spürbaren Verbesserung der Rente für rund zehn Millionen Menschen, die sich um ihre Kinder gekümmert haben. Dass diese Regelung nun doch für alle gilt, und nicht nur für Eltern mit mindestens drei Kindern, hat die SPD-Fraktion durchgesetzt.

Entlastung von Geringverdienenden
Außerdem sollen Beschäftigte mit geringerem Einkommen stärker bei den Rentenbeiträgen entlastet werden – ohne Rentenanwartschaften zu verlieren. Das bedeutet, dass zukünftig rund 3,5 Millionen Beschäftigte, die zwischen 450 und 1300 Euro monatlich verdienen, mehr Netto in der Tasche haben werden.

Mit diesen umfangreichen Maßnahmen stärkt die Koalition das Vertrauen in die gesetzliche Rente – die sich aller Unkenrufe zum Trotz auch in den Finanzkrisen als stabiler Faktor in der Alterssicherung erwiesen hat. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles sagte am Donnerstag vor dem Bundestag: „Mit der heutigen Rentenreform vollziehen wir einen grundsätzlichen Richtungswechsel in der Rentenpolitik. Die gesetzliche Rente bleibt die wichtigste Säule der Altersversorgung. Das stellen wir heute sicher.“

Die Stabilisierung und Sicherung der gesetzlichen Rente für die Beschäftigten ist ein zentrales Anliegen der SPD-Fraktion. Darum werden die SPD-Abgeordneten weiter dafür kämpfen, diesen Weg fortzusetzen und das Rentenniveau bis 2040 zu stabilisieren.

Die Lage am Arbeitsmarkt in Deutschland ist so gut wie schon lange nicht mehr. Die Arbeitslosigkeit ist dank Rekordbeschäftigung auf einem niedrigen Stand. Doch noch immer sind rund 750.000 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Ohne Unterstützung haben viele von ihnen absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz. Damit findet sich die SPD-Fraktion nicht ab.

Der sozial Arbeitsmarkt, der am Donnerstag in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschlossen worden ist, eröffnet Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive und ebnet ihnen den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Drs. 19/4948).

Was bedeutet das konkret? Die Koalition schafft einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten. Dafür werden in den kommenden Jahren zusätzlich 4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Es geht darum, über zwei Instrumente die Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu verbessern.

Langzeitarbeitslose, die mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, sollen über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ neue Perspektiven bekommen. Durch Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen gefördert. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent, in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte gekürzt.

Fördermöglichkeit verbessert
Besonderer Erfolg für die SPD-Fraktion: Sie hat im parlamentarischen Verfahren erreicht, dass sich der Lohnkostenzuschuss am Tariflohn orientiert. Damit wird es keinen Wettbewerbsnachteil für tarifgebundene Arbeitgeber geben. Und die Fraktion konnte ebenfalls erreichen, dass die zeitliche Anspruchsvoraussetzung von sieben auf sechs Jahre verringert wird: Das bringt mehr Menschen schneller in den sozialen Arbeitsmarkt.

Um bereits früher Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wird mit dem zweiten Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ eine bestehende Fördermöglichkeit verbessert. Ziel ist, Beschäftigte über eine zweijährige Förderung von 75 Prozent der Arbeitsentgelte im ersten Jahr bzw. 50 Prozent im zweiten Jahr in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Ergänzend gilt für beide Gruppen, dass ihnen das Angebot an individueller Betreuung und Qualifizierung offen steht. Für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Alle Menschen müssen die Chance bekommen, durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können.

Andreas Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „In einem Land, das zusammenhält, bekommt jeder eine neue Chance. Dafür sorgen wir. Denn auch wenn die Arbeitslosigkeit niedrig ist, gibt es noch viel zu viele Menschen, die schon lange Arbeit suchen.“ Ihnen gebe das Gesetz „neue Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben“. Nahles: „Besonders freut es mich, dass wir die Forderung der SPD-Fraktion, dass sich die staatliche Förderung auf Tariflöhne beziehen muss und nicht bloß auf den Mindestlohn, im parlamentarischen Verfahren noch durchzusetzen konnten.“

Am Freitag hat der Bundestag das Pflegepersonalstärkungsgesetz verabschiedet (Drs. 19/4453). Das Gesetz ist die größte Reform in diesem Bereich seit mehr als zehn Jahren und ein wichtiger Schritt hin zu mehr Personal und besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege.

Gleichzeitig verbessert die Koalition mit dem Gesetz aber auch die Situation von pflegenden Angehörigen, die zeitweise selbst darauf angewiesen sind, Reha-Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz beinhaltet unter anderem ein Sofortprogramm für 13.000 neue Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Größe erhält jede Einrichtung bis zu zwei Stellen zusätzlich. In den Krankenhäusern werden die Pflegepersonalkosten von 2020 an aus den Fallpauschalen herausgenommen und den Krankenhäusern direkt erstattet. Das gab es zuvor noch nie. Damit entfällt der Anreiz, Pflegekosten zulasten des Personals einzusparen. Jede zusätzliche Pflegekraft und alle Tarifsteigerungen für Pflegerinnen und Pfleger werden zukünftig voll von den Krankenkassen übernommen.

Um Pflegefachkräfte nicht nur durch mehr Personal zu entlasten, verpflichtet die Koalition die Krankenkassen, mehr Gelder für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufzuwenden.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, von 2019 an die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr durch die Kassen zu refinanzieren. Damit soll die Bereitschaft zur Ausbildung gestärkt werden. Außerdem unterstützt der Bund zukünftig für sechs Jahre gemeinsam mit den Krankenkassen die Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Verbesserung für pflegende Angehörige ist der Rechtsanspruch auf stationäre Reha-Leistungen. Denn wer auf Reha-Leistungen angewiesen ist und gleichzeitig einen Angehörigen pflegt, kann solche Leistungen für sich selbst in der Regel nicht ambulant wahrnehmen.

Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz sorgen wir für die Abschaffung des Gewinnprinzips in der Pflege. Kosten für Pflegekräfte sind künftig nicht mehr Bestandteil von Fallpauschalen, sondern werden Krankenhäusern eins zu eins erstattet. Auch das ist eine langjährige SPD-Forderung. Außerdem werden künftig Tarifsteigerungen vollständig von den Krankenkassen refinanziert. Dieser Schritt liegt uns besonders am Herzen, weil wir uns seit Jahren dafür einsetzen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, damit es auch Pflegenden und Gepflegten besser geht.“

Das Gesetz, das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, tritt zu Jahresbeginn 2019 in Kraft.

Die Unterstützung und Stärkung von Familien ist ein erklärtes Ziel der Koalition und wesentlicher Eckpfeiler der familienpolitischen Maßnahmen, die die SPD-Fraktion vorangebracht hat. Mit dem Familienentlastungsgesetz, das der Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung verabschiedet hat, entlastet die Koalition Familien um 10 Milliarden Euro im Jahr (Drs. 19/4723).

Das Kindergeld wird ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angepasst (2019 und 2020 um jeweils 192 Euro).

Und es wird sichergestellt, dass das Existenzminimum auch weiterhin steuerfrei bleibt. Das geschieht, indem der Grundfreibetrag von derzeit 9000 Euro angehoben wird (2019 um 168 Euro und 2020 um 240 Euro). Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro hat von 2020 an 454 Euro mehr pro Jahr.

Zusätzlich sorgt die Koalition dafür, dass Lohnsteigerungen auch wirklich im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Steuerliche Mehreinnahmen werden genutzt, um die „kalte Progression“ (höhere Steuern aufgrund höherer Löhne) durch Anpassung des Steuertarifs auszugleichen. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden. So werden die verfügbaren Einkommen von allen Familien gestärkt. Das sind erste wichtige Bausteine für ein solidarisches Land und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Hinzu werden unter anderem die Erhöhung des Kinderzuschlages kommen, der Abbau von Kitagebühren ebenso wie der Abbau des Solidaritätszuschlages für 90 Prozent der Zahlerinnen und Zahler. Kinder sollen die besten Chancen für ihre Zukunft bekommen, und ihre Eltern sollen sie dabei bestmöglich unterstützen können.

Am Freitag Mittag hat der Bundestag in 1. Lesung einen Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Tierschutzgesetzes debattiert (Drs. 19/5522).

Es geht um eine Verlängerung der Übergangsfrist zur betäubungslosen Kastration von Ferkeln. Das ist notwendig geworden, weil die SPD-Bundestagsfraktion im Oktober dieses Jahres vor der Entscheidung stand: Entweder gefährdet die Fraktion durch das Auslaufen der Übergangsfristen vor allem kleine und mittlere Ferkelzuchtbetriebe in ihrer Existenz – denn dann wären im Ausland gezüchtete Ferkel nach Deutschland importiert worden, die auf eine Art kastriert worden sind, die dem deutschen Tierschutzgesetz nicht entspricht.

Oder die Fraktion stimmt einer Fristverlängerung zu, die die Existenz der Ferkelzüchter in Deutschland sichert und holt bei den Verhandlungen wichtige Punkte für den Tierschutz heraus. Außerdem könnte sie rechtssicher, dass spätestens zum 31. Dezember 2020 Schluss ist mit betäubungsloser Kastration.

Die SPD-Fraktion hat sich für letztere Möglichkeit entschieden und dabei erreicht:

  • dass das Bundeslandwirtschaftsministerium mit einer Rechtsverordnung endlich zum Handeln verpflichtet wird – nachdem es über Jahre hinweg durch Nichtstun eine unsichere Situation für die Ferkelzüchter herbeigeführt hat;
  • dass der hohe Tierschutz-Standard von NEULAND (Betäubung mittels Masken) zukünftig bundesweit als praxistaugliche Alternative zur Verfügung steht,
  • dass eine Informationskampagne durchgeführt wird, damit auch andere Alternativen wie die Ebermast oder Impfung (Immunokastration) eine realistische Chance am Markt bekommen;
  • dass es Unterstützung für die Ferkelzüchter bei der Einführung der neuen Betäubungsmethoden geben wird;
  • dass die Koalition eine Informationskampagne und ein Förderprogramm zur Unterstützung bei der Anschaffung der Narkosegeräte auflegt, um vor allem kleine und mittlere Betriebe zu unterstützen;
  • dass in einem Entschließungsantrag festgehalten wird, dass nun endlich auch beim Kupieren von Schwänzen und Enthornen von Tieren der Ausstieg eingeläutet. Dieser Entschließungs-antrag wird gerade mit der Unionsfraktion verhandelt und mit dem Gesetzentwurf zur 2./3. Lesung beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält übrigens detaillierte und verbindliche Vorgaben an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. So wird sichergestellt, dass die Ferkelzüchter nicht erneut im Stich gelassen werden.

Vor diesem Hintergrund und nach Abwägung der Interessen der Ferkelzüchter und des Tierschutzes, kann die SPD-Fraktion der Verlängerung der Übergangsfrist bis spätestens zum 31. Dezember 2020 letztmalig zustimmen.

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung ein Gesetz beschlossen, um eine steuerliche Lücke beim stetig wachsenden Online-Versandhandel zu schließen (Drs. 19/4455, 19/4858).

Momentan wird die Umsatzsteuer an vielen Stellen nicht ordnungsgemäß abgeführt. Zukünftig wird die Bundesregierung deshalb stärker gegen Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vorgehen.

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht die Verpflichtung von Plattformbetreibern im Internet, ab dem 1. Januar 2019 relevante Daten der bei ihnen aktiven Händler zu erfassen, um eine Prüfung durch die Steuerbehörden zu ermöglichen. Gegenwärtig ist das nicht der Fall und führt Schätzungen zufolge zu jährlichen Steuerausfällen im dreistelligen Millionenbereich.

Außerdem wird eine Haftung der Plattformbetreiber für die nicht gezahlte Umsatzsteuer eingeführt, die unter bestimmten Bedingungen greift, zum Beispiel wenn der steuerhinterziehende Händler keine Bescheinigung für seine steuerliche Registrierung vorlegt. Die neue Regelung ist von der Bundesregierung und den Bundesländern im Einklang mit EU-Recht erarbeitet worden.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, betont: „Auf Initiative der SPD-Fraktion wurde die Frist für die Aufbewahrung der aufzuzeichnenden Angaben von sechs auf zehn Jahre verlängert. Damit können auch schwere Fälle von Steuerhinterziehung über einen langen Zeitraum von den Behörden verfolgt werden.“

Steuerliche Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge
Mit dem Gesetz wird außerdem eine neue steuerliche Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge eingeführt. Steuerpflichtige sollen die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder Hybridfahrzeugs monatlich nur noch mit einem Prozent des halbierten, statt des gesamten inländischen Bruttolistenpreises versteuern müssen. Die neue steuerliche Förderung soll auf Fahrzeuge angewandt werden, die im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 angeschafft werden.

Am Freitag hat das Parlament in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen beraten (Drs. 19/5465).

In dieser Wahlperiode hat der Bund zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Länder und Kommunen auf den Weg gebracht, etwa bei der Kinderbetreuung, dem sozialen Wohnungsbau oder bei der Modernisierung der kommunalen Infrastruktur.

Auch bei den Integrationskosten, die den Ländern und Kommunen, zum Beispiel bei der Unterbringung, Verteilung und Versorgung von Asylsuchenden oder der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter entstehen, übernimmt der Bund seit 2016 Verantwortung. In den Jahren 2016 bis 2018 wurden den Ländern dafür jährlich 2 Milliarden Euro im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt.

Die Herausforderung, die mit der Aufnahme vieler Geflüchteter 2015 und 2016 einhergeht, ist nach wie vor eine gesamtstaatliche Aufgabe. Darum haben die Bundesregierung und die Landesregierungen im September 2018 beschlossen, die Bundesunterstützung für die Integrationskosten um ein weiteres Jahr zu verlängern und sie einmalig um 435 Millionen Euro für eine verbesserte Kinderbetreuung auf rund 2,4 Milliarden Euro zu erhöhen.

Auch die Kosten der Kommunen für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte werden vollständig durch den Bund in Höhe von 1,8 Milliarden Euro finanziert.

Mehr für den sozialen Wohnungsbau
Zusätzlich dazu erhalten die Länder einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer, der sich aus der Abrechnung der tatsächlichen Fallzahlen ergibt. die Berücksichtigung der Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber wird 2019 fortgesetzt. Insgesamt kann so eine solidarische Verteilung der Integrationskosten bis Ende 2019 gewährleistet werden.

Da auf dem Wohnungsmarkt nicht ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht und zu wenig bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird, stellt der Bund den Ländern auch hier-für weiterhin finanzielle Mittel zur Verfügung. Das in erster Lesung beratene Gesetz legt einen höheren Beitrag der Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau von 2019 an fest. 500 Millionen Euro werden zusätzlich zur Verfügung gestellt. Dadurch beläuft sich die Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau bis 2021 auf insgesamt 5 Milliarden Euro.

Zugunsten der Länder wird mit dem vorliegenden Gesetz ein weiterer Aspekt der Umsatzsteuerverteilung neu geregelt. Die Beteiligung der Länder an der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ wird Ende 2018 beendet, weil dieser vollständig getilgt sein wird. Zukünftig kommen den Ländern dadurch rund 2,2 Milliarden Euro zusätzlich aus dem Umsatzsteuererlös zu.

Am Mittwoch hat der Bundestag in einer so genannten Orientierungsdebatte über gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland diskutiert. Die Koalition hat dazu eine Kommission eingesetzt, die bis Juli 2019 Lösungsvorschläge zur Angleichung der Lebensverhältnisse erarbeiten soll.

Noch immer gibt es in Deutschland ganze Regionen, die nicht auf gleiche Weise am Wohlstand teilhaben können, wie andere; vor allem gibt es viele Landstriche, in denen kaum noch junge Menschen leben, wo es keine Ärzte mehr gibt, kaum noch Busse fahren, Krankenhäuser, Schwimmbäder, Bibliotheken oder Kinos fehlen. Das gefährdet den Zusammenhalt in einer Gesellschaft.

In der vereinbarten Debatte sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, die auch Mitglied der Kommission ist, die Politik müsse eine gute öffentliche Daseinsvorsorge gewährleisten. Dazu müssten Straßen und Schienen in Schuss sein, aber auch die Jugendarbeit gefördert werden. Ein Vierklang aus Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft müsse dafür sorgen, dass jeder daran beteiligt werden kann, seine Region mitzuentwickeln. „Dann schauen die Menschen mit Zuversicht in die Zukunft“, so Giffey. Die Politik müsse „das Wir-Gefühl für den Zusammenhalt stärken“. Es gehe dabei nicht um Gleichmacherei, sondern um Gleichwertigkeit.
Giffey resümierte: „Deutschland wird nur so stark sein, wie wir die Schwächsten gut unterstützen. Deshalb ist es nötig, dorthin zu schauen, wo die strukturschwachen Regionen sind – in der Stadt, im Land, in Ost und in West.“

Kommunen stärken
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, forderte, jede Region müsse in die Lage versetzt werden, für Zusammenhalt vor Ort sorgen zu können. Das sei „eine der wichtigsten Aufgaben dieser Koalition“. Dazu gehöre auch, die Kommunen von zu hohen Sozialkosten zu entlasten und die Teilung von finanzstarken und finanzschwachen Kommunen zu überwinden. Daldrup: „Alle haben den Anspruch auf Bildung und Erziehung, auf eine gute gesundheitliche Versorgung, auf Arbeit und Ausbildung, auf eine gute Infrastruktur, und zwar unabhängig vom Wohnort.“

Carsten Sieling (SPD), Bürgermeister von Bremen, sagte vor dem Parlament: „Die Schaffung vergleichbarer Chancen für alle Menschen in unserem Land gehört zu den großen Aufgaben unserer Zeit.“ Das Versprechen zu gleichwertigen Lebensverhältnisse sei seit langem brüchig geworden.

Elisabeth Kaiser, SPD-Abgeordnete, forderte, Städte und Gemeinden fit zu machen, Priorität auf schnelles Internet zu setzen und die Bildungs- und Gesundheitsinfrastruktur zu gewährleisten.

Am Freitag hat der Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiepolitischer Gesetze beraten (Drs. 19/5523).

Die SPD-Fraktion hat mit dem Koalitionspartner über die Sonderausschreibungen für Windkraft und Photovoltaik eine Einigung erzielt und will die Beteiligung der Städte und Kommunen an der Energiewende stärken.

Zum Hintergrund: Im Koalitionsvertrag von 2018 setzte sich die SPD-Fraktion mit der Forderung durch, den Umbau der Energieerzeugung in Deutschland stärker als bisher voranzutreiben. Mit Sonderausschreibungen (d. h. zusätzlicher wettbewerblicher Vergabe von 8 Gigawatt Erzeugungskapazitäten aus Erneuerbaren Energien) für den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik an Land erhöht die Koalition den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion.

Dieser zusätzliche Ausbau geht über die Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG 2017 hinaus und wird mit jeweils vier Gigawatt (GW) für Wind und Photovoltaik in den nächsten drei Jahren ausgeschrieben. Das bedeutet, dass die bisherigen Ausschreibungsmengen 2019 um jeweils 1 GW, 2020 um jeweils 1,4 GW und 2021 um jeweils 1,6 GW steigen.

Damit leistet die Koalition einen zusätzlichen Beitrag und macht Tempo, um den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen. Das konnten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gegen die Union durchsetzen, die zusätzliche Kapazitäten bei Windkraft bislang abgelehnt hat.

Mehr Akzeptanz für Windkraftanlagen
Neben den Sonderausschreibungen bringt die Koalition Maßnahmen auf den Weg, die die Akzeptanz für Windkraftanlagen in der Bevölkerung erhöhen sollen. Dazu wird es Änderungen bei den rot-blinkenden Warnleuchten an den Windrädern geben. Die Signalleuchten werden zukünftig nachts nur blinken, wenn tatsächlich ein Flugzeug in der Nähe ist (die sogenannte bedarfsgerechte Befeuerung).

Außerdem wird die Koalition eine Arbeitsgruppe zur Akzeptanz des weiteren Ausbaus von Windkraft an Land einsetzen, die bis zum 31. März 2019 Ergebnisse vorlegen wird. Die von den Koalitionsfraktionen eingesetzte AG wird sich zum Beispiel mit Fragen der finanziellen Beteiligung oder der Stärkung der Entscheidungsbefugnisse von Städten und Kommunen beschäftigen.

Die Koalition setzt damit die Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss um. Darüber hinaus sind im Entwurf zum Energiesammelgesetz zahlreiche Regelungen enthalten, die die SPD-Fraktion auch im Rahmen einer Anhörung sorgfältig prüft und mit dem Koalitionspartner diskutieren wird.

Die Bundesregierung investiert in den kommenden Jahren in die Modernisierung und den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur. Doch aufgrund vielfältiger Erfordernisse und umfassender Abstimmungsbedarfe im Vorfeld einer Baumaßnahme vergeht oft zu viel Zeit, bis sie durchgeführt werden kann.

Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz, das am Donnerstag im Bundestag beschlossen wurde, sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich zukünftig effizienter und schneller werden (Drs. 19/4459, 19/4731).

Zentrale Punkte des Entwurfs sind: Vermeidung von Doppelprüfungen; Reduktion von Schnittstellen; höhere Effizienz der Verfahren; mehr Transparenz und Digitalisierung bei der Bürgerbeteiligung sowie beschleunigte Gerichtsverfahren.

Zudem sollen bei Versagung der Genehmigung einfach rückgängig zu machende vorbereitende Maßnahmen ermöglicht werden.

Der Gesetzentwurf sieht schließlich eine höhere Zweckausgabenpauschale vor, um in der Übergangsphase bis zum Betriebsbeginn der Infrastrukturgesellschaft eine höhere Beteiligung des Bundes an den Planungskosten zu ermöglichen.

Im Juni 2016 stimmte in Großbritannien eine knappe Mehrheit in einer Volksabstimmung für den Austritt des Landes aus der Europäischen Union. Großbritannien wird deshalb zum 29. März 2019 aus der Europäischen Union austreten.

Gegenwärtig wird dazu ein Austrittsabkommen verhandelt. Dessen Entwurf sieht vor, dass nach dem formalen Austritt Ende März eine Übergangsphase beginnt, in der Großbritannien bis Ende 2020 weiter wie ein Mitgliedstaat behandelt wird, aber in den Entscheidungsprozessen auf EU-Ebene keine Mitsprache mehr hat.

Im Bundestag ist am Freitag in erster Lesung deshalb einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten worden, der für diesen Übergangszeitraum Rechtsklarheit schafft. Das Brexit-Übergangsgesetz (Drs. 19/5313) sieht vor, dass, wenn im Bundesrecht von den EU-Mitgliedstaaten die Rede ist, auch Großbritannien dazu zählt, sofern keine der im Gesetzentwurf genannten Ausnahmen greift.

Zugunsten britischer und deutscher Staatsangehöriger wird außerdem unter bestimmten Bedingungen die doppelte Staatsbürgerschaft hingenommen, wenn diese vor Ablauf des Übergangszeitraums einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben.

Das soll auch dann gelten, wenn über die Einbürgerung erst nach Ablauf des Übergangszeit-raums entschieden wird. Damit sollen unbillige Härten für die Betroffenen vermieden werden, deren Lebensplanungen durch den Brexit sonst in Frage gestellt werden würden.

 


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