Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 20 / 2019

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Entlastung von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern bei den Krankenkassenbeiträgen beschlossen: Sie werden um insgesamt 1,2 Milliarden Euro jährlich gestärkt. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen von 2020 an de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet (Drs. 19/15438).

Erreicht wird das durch einen dynamisierten Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro ab 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Betriebsrenten. Der Freibetrag wird in Zukunft automatisch in Höhe der Durchschnittseinkommen steigen. Für jede Betriebsrentnerin und jeden Betriebsrentner gibt es also rund 300 Euro Entlastung im Jahr. Die Regelung gilt auch für Einmalzahlungen, zum Beispiel aus Direktversicherungen.

Im parlamentarischen Verfahren haben die Abgeordneten zudem beschlossen, dass Betriebsrentner für die Entlastungen keinen Antrag oder dergleichen stellen müssen. Es geht alles automatisch. Und wenn die Zahlstelle nicht gleich zum 1. Januar startbereit ist, wird der fehlende Betrag automatisch nachgezahlt.

Wer wird entlastet?
Entlastet werden alle Empfänger von Betriebsrenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sowie Empfänger von Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Bei den Beiträgen für die Pflegeversicherung ändert sich nichts.

Wie funktioniert die Entlastung?
Bisher gibt es eine Freigrenze für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, die an die Entwicklung der Durchschnittseinkommen gekoppelt ist. Wessen Betriebsrente unterhalb der Freigrenze liegt, der muss keinen Beitrag bezahlen. Wer darüber liegt, muss seine gesamte Betriebsrente verbeitragen. Im Jahr 2019 liegt die Freigrenze bei 155,75 Euro, im Jahr 2020 liegt sie bei 159,25 Euro.

Diese Freigrenze wird durch einen Freibetrag ergänzt. Wessen Betriebsrente geringer ist, der zahlt auch in Zukunft keinen Krankenversicherungsbeitrag. Wessen Betriebsrente höher ist, für den bleibt dieser Freibetrag in Zukunft beitragsfrei, d. h. nur der Betrag, der oberhalb des Freibetrages liegt, muss verbeitragt werden. Auch der Freibetrag wird in Zukunft im selben Maße angepasst, wie die Durchschnittseinkommen sich verändern.

Beispiel 1: Betriebsrente in Höhe von 160 Euro im Monat
Altes Recht mit Freigrenze in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 160 Euro verbeitragt werden. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 24,80 Euro. Der Auszahlbetrag würde durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 135,20 Euro vermindert.
Neues Recht mit Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 0,75 Euro verbeitragt werden (160 bis 159,25). Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 0,12 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 159,88 Euro vermindert.

Beispiel 2: Betriebsrente in Höhe von 400 Euro im Monat
Altes Recht mit Freigrenze in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 400 Euro verbeitragt werden. Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 62,00 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 338,00 Euro vermindert.
Neues Recht mit Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro.
Es müssen 240,75 Euro verbeitragt werden (400 bis 159,25). Bei einem Beitragssatz von 15,5 Prozent sind das 37,32 Euro. Der Auszahlbetrag wird durch den Krankenversicherungsbeitrag also auf 362,68 Euro vermindert.

Wie hoch ist die Entlastung bei einer monatlichen Rente?
Wer eine Betriebsrente von mehr als 159,25 Euro im Monat bekommt, der wird um rund 25 Euro entlastet. Das entspricht dem Beitrag, der bisher für den Freibetrag bezahlt werden musste. Also 24,68 Euro bei einem Krankenversicherungsbeitrag von 15,5 Prozent für den Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro. Da jeder diese Entlastung bekommt, ist das auch unabhängig von der Höhe der Betriebsrente. Also: Rund 300 Euro Entlastung im Jahr, egal ob die Betriebsrente 200 Euro im Monat oder 2000 Euro im Monat beträgt.

Wie hoch ist die Entlastung bei einer Einmalauszahlung?
Betriebsrenten können auch, je nach Vertragsgestaltung, statt in monatlichen Beträgen in einem Einmalbetrag ausgezahlt werden. Bei Einmalauszahlungen wird der Krankenversicherungsbeitrag berechnet, indem der Auszahlungsbetrag rechnerisch auf 120 Monate, bzw. zehn Jahre verteilt wird. Bei einem Auszahlungsbetrag von 120.000 Euro ergibt sich rechnerisch eine monatliche Rente von 1000 Euro.

Daraus wird der Krankenversicherungsbeitrag errechnet. Die Entlastung beträgt deshalb auch hier 300 Euro pro Jahr bzw. insgesamt knapp 3.000 Euro. Auch hier ist es egal, wie hoch der Auszahlungsbetrag ist. Auch Betriebsrentner die ihre Einmalauszahlung bereits erhalten haben, profitieren für den Restlaufzeit ihrer Beitragspflicht von dem neuen Freibetrag.

Signal für die betriebliche Altersversorgung
Es wird keine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge geben. Das ist angesichts des erforderlichen Finanzvolumens nicht möglich und stand auch – ehrlicherweise – nicht zur Diskussion. Dafür soll der Freibetrag ab 1.1.2020 auch für diejenigen gelten, die bereits in der Auszahlungsphase sind. Das ist insgesamt ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.

Das Wichtigste zusammengefasst: Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die gesetzlich pflichtversichert sind, werden ab dem kommenden Jahr entlastet. Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, das der Bundestag jetzt beschlossen hat, sieht einen Freibetrag von 159,25 Euro für das Jahr 2020 vor, der dann in den darauffolgenden Jahren im gleichen Maße wie die Durchschnittseinkommen steigt. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen von 2020 an de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet.

Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes debattiert (Drs. 19/15273).
Mit dem Gesetzentwurf macht die Koalition einen wichtigen Schritt, um die berufliche Weiterbildung noch attraktiver zu gestalten und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen.

Höhere Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangskosten, geringere Gebühren für bestandene Prüfungen und die komplette Übernahme der Unterhaltskosten während einer Vollzeitmaßnahme erleichtern künftig die Entscheidung, eine Aufstiegsfortbildung aufzunehmen.

Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Weiterbildung rückt mit der Reform in den Vordergrund und stellt die Aufstiegschancen vieler Berufstätiger sehr viel besser. Das fordert die SPD-Bundestagsfraktion schon lange!

Besonders der im Gesetzentwurf vorgesehene Vollzuschuss ist wichtig, da er Frauen hilft, die häufiger eine Aufstiegsfortbildung in Vollzeit absolvieren. Das gilt besonders für die sozialen Berufe, wie dem staatlich anerkannten Erzieher, der auf dem ersten Platz der geförderten Berufe durch das Aufstiegs-Bafög steht.

Auch die Erhöhung des Kinderzuschlags ist richtig und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsfortbildung. Hier hat die SPD-Bundestagsfraktion starke Akzente gesetzt. Das Gesetz soll zum 1. August 2020 in Kraft treten.

Das Wichtigste zusammengefasst: Mit der geplanten Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes geht die Koalition nach der BAföG-Reform den konsequenten Weg in die richtige Richtung, um die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Weiterbildung voranzubringen. Das Aufstiegs-Bafög richtet sich an Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die beruflich aufsteigen wollen, um beispielsweise eine Meisterausbildung an ihre Grundqualifikation anzuschließen.

Durch „Steueroptimierung“ und „grenzüberschreitende Steuergestaltung“ gehen dem Bund, den Ländern und anderen EU-Mitgliedstaaten jährlich beträchtliche Einnahmen verloren, die dringend gebraucht werden, zum Beispiel für Investitionen in eine moderne Verkehrsinfrastruktur oder in die Bildung. Spätestens seit der Veröffentlichung der „Panama Papers“ ist das bekannt.

Unerwünschten Steuergestaltungsmodellen, die im Graubereich der Illegalität Schlupflöcher und Regelungslücken des Steuerrechts für unlautere Zwecke ausnutzten, will die Koalition auf Druck des Finanzministers Olaf Scholz (SPD) einen Riegel vorschieben.

Darum hat der Bundestag am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen (Drs. 19/14685, 19/15117).

Kern des Gesetzes ist die Einführung einer Meldepflicht für eben solche grenzüberschreitende Steuergestaltungen: Die Steuerbehörden erhalten durch die Meldungen einen Überblick über diese Gestaltungsmodelle und können schneller darauf reagieren. Daraus kann der Gesetzgeber zum Beispiel Regelungsnotwendigkeiten ableiten, die zeitnah getroffen werden können.

Denn die „Steuergestaltung“ im großen Stil ist weder akzeptabel noch gerecht. Einkommensstarke, Vermögende und Unternehmen dürfen sich nicht durch raffiniert ausgedachte Modelle ihren Steuerpflichten entziehen. Das würde letztlich die Legitimität unseres Besteuerungssystems unterminieren.

Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin, erklärt: „Mit dem Gesetz führen wir eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ein. Diese Meldungen versetzen die Finanzverwaltung und den Gesetzgeber frühzeitig in die Lage, gegen unerwünschte Gestaltungen vorzugehen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung von mehr Steuergerechtigkeit. Aus unserer Sicht müssen weitere Schritte folgen. Wir setzen uns vor allem für die Einführung einer Meldepflicht auch für nationale Steuergestaltungen ein.“

Das Wichtigste zusammengefasst: Mit einem neuen Gesetz sollen vor allem Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer verpflichtet werden, dem Bundeszentralamt für Steuern grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle mitzuteilen, die sie konzipiert, organisiert oder quasi verkauft haben. Auf diese Weise können Gesetzeslücken und Graubereiche künftig schneller erkannt und geschlossen werden. Mit dieser vorgesehenen Mitteilungspflicht fügt die Koalition ihrem Einsatz für mehr Steuergerechtigkeit ein wichtiges Instrument hinzu.

Mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz, das der Bundestag am Freitag in 2./3. Lesung beschlossen hat, setzt die Koalition die geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht um (Drs. 19/13839). Vor dem Hintergrund insbesondere der Terroranschläge in Paris im Januar und November 2015 soll die Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke erschwert werden.

Die Richtlinie verfolgt drei Ziele: Der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen soll erschwert werden. Sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen soll es schwerer werden, legale Schusswaffen für terroristische Anschläge zu nutzen.

Um den Zugang von Extremisten zu Schusswaffen zu erschweren, wird per wir Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern eingeführt. Künftig soll bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ausreichen, um als unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts zu gelten.

Außerdem werden die Waffenbehörden verpflichtet, vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden abzufragen, ob bezüglich des Antragstellers Anhaltspunkte für das Verfolgen extremistischer Bestrebungen bestehen. Werden derartige Erkenntnisse zu einem späteren Zeitpunkt erlangt, müssen die Verfassungsschutzbehörden die Waffenbehörden darüber unterrichten, so dass diese bereits erteilte Erlaubnisse aufheben können.

Änderungen bei Sportschützen
Ebenfalls ändern werden die Koalitionsfraktionen im Rahmen der Richtlinie die Regelungen zur Bedürfnisprüfung bei Sportschützen. Bedürfnisprüfungen hinsichtlich des Fortbestehens einer waffenrechtlichen Erlaubnis werden künftig nach fünf und nach zehn Jahren erfolgen statt alle drei Jahre.

Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, sagt dazu: „Das Gesetz erreicht mehr Sicherheit und setzt legale Waffenbesitzer wie Sportsschützen keinem Generalverdacht aus. Wir schaffen pragmatische, rechtssichere Lösungen für legale Waffenbesitzer.“

Die Schwerpunktänderungen setzten starke Akzente für mehr Sicherheit, so Lindh weiter. „Waffen gehören nicht in falsche Hände. Unbescholtene und zuverlässige Bürgerinnen und Bürger können somit unter klaren Vorgaben ihrem Schießsport, der Jagd und der Brauchtumspflege nachgehen.“

Das Wichtigste zusammengefasst: Die EU-Feuerwaffenrichtline, die in nationales Recht um-gesetzt werden soll, fordert eine bessere Rückverfolgbarkeit von Waffen. Zu diesem Zweck wird das Nationale Waffenregister ausgebaut. Zudem werden verschiedene Änderungen an der rechtlichen Einordnung von bestimmten Schusswaffen und sonstigen Gegenständen vorgenommen. Außerdem werden die Waffenbehörden verpflichtet, vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden abzufragen, ob bezüglich des Antragstellers Anhaltspunkte für das Verfolgen extremistischer Bestrebungen bestehen.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag abschließend einen von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften beraten (Drs. 19/14335).

Die Koalition hatte sich zuvor darauf geeinigt, die 2004 erfolgte Abschaffung der Meisterpflicht für viele Berufsbilder bei Bedarf wieder einzuführen. Denn viele Berufsbilder haben sich seit 2004 stark verändert. Daher ist eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Wahrung von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe erforderlich. Außerdem sind die Ausbildungszahlen und die Anzahl der Meisterprüfungen gesunken.

Ziel der Koalitionsfraktionen ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung zu erreichen.

Der Gesetzentwurf wurde in einer Koalitionsarbeitsgruppe unter Beteiligung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und der Gewerkschaften erarbeitet. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die einzelnen Branchenverbände des Handwerks umfassend schriftlich und mündlich angehört.

Wichtig: Für alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes selbstständig den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks ausüben, für das künftig die Eintragung in der so genannten Hand-werksrolle Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb sein wird, werden auch ohne bestandene Meisterprüfung oder eine Ausübungsberechtigung in die Handwerksrolle eingetragen. Sie dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbständig ausüben und erhalten insoweit Bestandsschutz.

In folgenden Berufsgruppen wird die Meisterpflicht im Ergebnis wieder eingeführt:
• Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
• Betonstein- und Terrazzohersteller
• Estrichleger
• Behälter- und Apparatebauer
• Parkettleger
• Rollladen- und Sonnenschutztechniker
• Drechsler und Holzspielzeugmacher
• Böttcher
• Glasveredler
• Schilder- und Lichtreklamehersteller
• Raumausstatter
• Orgel- und Harmoniumbauer

Die SPD-Bundestagsfraktion ist davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft ist. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei.

Das Wichtigste zusammengefasst: Im Zuge einer Anpassung der Handwerksordnung wurden 2004 etliche Handwerksberufe zulassungsfrei, heißt, eine Meisterprüfung war nicht mehr zwingend. Das soll sich bei zwölf Handwerksberufen nun aus Sicherheitsgründen wieder ändern. Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks ist dann nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein Betriebsleiter bzw. -leiterin in der so genannten Handwerksrolle eingetragen ist, also insbesondere die Meisterprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk bestanden oder eine Ausübungsberechtigung für das Handwerk erhalten hat. Die Neuregelung dient auch der Fachkräftesicherung.

Vor 71 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Sie betont neben politischen und wirtschaftlichen Rechten vor allem die sozialen Rechte als gleichberechtigte und allgemeingültige Grundlage für soziale Sicherheit und Teilhabe aller Menschen in der Welt.

Als erste Vorsitzende der UN-Menschenrechtskommission war Eleanor Roosevelt, zusammen mit vielen anderen Frauen, maßgeblich mit deren Ausarbeitung befasst. Diese Frauen schafften es, die universellen Menschenrechte in das Zentrum der Aktivitäten der Vereinten Nationen zu stellen und damit auch die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern.

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag den Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik für den Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018 beraten (Drs. 19/7730). Der Bericht hebt unter anderem die Stärkung der Menschenrechte im Kontext von Handel und Wirtschaft hervor: Niedrigstpreise für in westlichen Industriestaaten verkaufte Produkte werden häufig erst dadurch ermöglicht, dass Menschen in Ländern, in denen Rohstoffe abgebaut oder Produkte hergestellt werden unter ausbeuterischen Bedingungen und für Hungerlöhne arbeiten müssen. Diese Situation ist für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten inakzeptabel und darum wird die Koalition entschieden handeln.

Rolf Mützenich, SPD-Fraktionschef, führt aus: „Solidarität beschränkt sich nicht nur auf dieses Land, sondern sie ist auch unser Leitprinzip in der Außen- und Entwicklungspolitik. Deshalb begrüßen wir, dass Arbeitsminister Hubertus Heil nun die Initiative ergreift: Es sollen Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz erarbeitet werden, das in Deutschland ansässige Unternehmen dazu verpflichtet, international anerkannte soziale und ökologische Mindeststandards in ihren Lieferketten sicherzustellen.“

Darauf aufbauend, erläutert Mützenich weiter, werde die Koalition die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im nächsten Jahr nutzen, um dieses Prinzip auch in der Europäischen Union zu verankern.

Der Mittelmeerraum ist von kultureller Vielfalt und einer bedeutenden gemeinsamen Entwicklungsgeschichte geprägt. Das bietet Chancen, birgt aber auch Konflikte, die über die Ufer des Mittelmeers hinauswirken. Denn leider sind Teile dieser Mittelmeerregion nach wie vor von schlechter Regierungsführung, politischen Krisen und fundamentalistischer Gewalt betroffen, die die Wirtschaft, aber auch Liberalisierung, Demokratisierung und persönliche Freiheiten behindern. Als Nachbarregion Europas sind die südlichen Länder des Mittelmeeres auch in besonderem Maße Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländer von Flüchtlingen und Migranten.

Der Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU, den der Bundestag am Mittwoch beschlossen hat, begrüßt die Vielzahl von Initiativen für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Deutschland, der Europäischen Union und den südlichen Nachbarstaaten (Drs. 19/13510, 19/14671).

Gleichzeitig fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, bestehende Kooperationsformate weiterzuentwickeln und neue Partnerschaftsprogramme anzuregen. So soll zum Beispiel ein europäisches, parlamentarisches Partnerschaftsprogramm insbesondere kommunalen und regionalen Parlamenten Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung sowie der Teilhabe an übergeordneten, überregionalen Entwicklungen aufzeigen.

Außerdem muss weiterhin auf eine bessere menschenrechtliche Lage in Teilen der Region hingewirkt werden. Rechtsstaatliche Prinzipien, die Pressefreiheit und die Umsetzung demokratischer Beteiligungsformen sind dabei von zentraler Bedeutung.

Die Koalition will einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Chronisch Kranke oder ältere Menschen mit mehreren Erkrankungen dürfen für die Kassen nicht zum Risiko werden. Es darf auch keinen Unterschied machen, ob eine Kasse viele Gutverdiener versichert oder mehr Bezieher niedriger Einkommen. Auch der Wohnort eines Versicherten darf nicht zum Nachteil werden. Alle diese Unterschiede gleicht der so genannte Risikostrukturausgleich aus (der Morbi-RSA).

Damit der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fairer wird, hat die Koalition einen Gesetzentwurf vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten hat (Drs. 19/15662). Mit dem Entwurf soll der Risikostrukturausgleich weiterentwickelt werden. So will die Koalition unter anderem ein Krankheits-Vollmodell, eine Regionalkomponente und einen Risikopool einführen, der Behandlungen mit besonders hohen Kosten abdeckt.

Das unterschiedliche Aufsichtshandeln zwischen Bundes- und Landesaufsichten wird vereinheitlicht. Es bleibt aber bei den geteilten Zuständigkeiten. Langfristig will die Koalition deshalb zu einer einheitlichen Aufsicht kommen. Die vorgeschlagenen Änderungen bei der Selbst-verwaltung werden die Abgeordneten nun im parlamentarischen Beratungsverfahren intensiv prüfen. Änderungsbedarf wird dabei aufgegriffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf, am Donnerstag erstmals vom Parlament debattiert, soll der verfassungswidrige Ausschluss der Stiefkindadoption für Paare in verfestigter Lebensgemeinschaft beseitigt werden.

Konkret: Mit der Vorlage der Bundesregierung wird in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Paare in einer verfestigten Lebensgemeinschaft werden mit einer Generalverweisung in einem neuen § 1766a Bürgerliches Gesetzbuch Ehepaaren in Bezug auf die Stiefkindadoption gleichgestellt (Drs. 19/15618).

Als „verfestigt“ gilt eine Lebensgemeinschaft, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Ausgeschlossen ist das, wenn ein Partner mit einem Dritten verheiratet ist.

Vielfältige Einrichtungen der Erinnerungs- und Gedenkstättenlandschaft in Deutschland leisten heute einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Jedoch gibt es nach wie vor keinen zentralen Gedenkort, der an den Widerstand und an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland erinnert.

Neben der politischen und rechtlichen Anerkennung muss es auch eine öffentliche Wahrnehmung und Würdigung aller Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft geben. Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU, am Freitag im Parlament beraten, wird die Errichtung eines Denkmals für die Opfer von kommunistischer Gewaltherrschaft beschlossen (Drs. 19/15778). Damit sollen die Opfer in angemessener Form geehrt werden.

Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) setzt sich seit langer Zeit für ein nationales Mahnmal ein. Bereits seit 2008 hat eine Initiativgruppe unter dem Dach der UOKG konzeptionelle Vorarbeiten zu einer möglichen Ausgestaltung eines Denk-mals geleistet. Mit einem Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft wird eine Leerstelle in der Erinnerungslandschaft geschlossen.

In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien im Februar 2017 haben sich alle Expertinnen und Experten für die Errichtung eines zentralen Gedenkortes aus-gesprochen.

Der Deutsche Bundestag hat bereits mehrfach ein zentrales Mahnmal befürwortet, zuletzt in dem Antrag „30 Jahre Friedliche Revolution“ (Drs. 19/10613). In den Beratungen des Bundeshaushalts 2020 hat das Parlament beschlossen, bis zu 250.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie bereitzustellen. Der Bundestag fordert die Bundesregierung nun auf, im ersten Quartal 2020 ein Konzept für ein Mahnmal zur Erinnerung an die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft vorzulegen.

Das Wichtigste zusammengefasst: Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll ein Denkmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft errichtet werden. In einem entsprechenden Antrag fordern sie die Bundesregierung auf, im ersten Quartal 2020 ein Konzept für ein solches Mahnmal vorzulegen, eine Machbarkeitsstudie zum Standort und der Ausgestaltung des Denkmals in Auftrag zu geben und zu prüfen, wie die Aussage des Denkmals in geeigneter Weise, beispielsweise durch eine Dokumentation, begleitet werden kann.

Wohnungslosigkeit gehört zu den schlimmsten Formen von Armut. Sie führt nicht nur zu sozialer Ausgrenzung, sondern bringt die betroffenen Menschen insgesamt in eine für sie katastrophale Lage.

Wohnungslosigkeit muss von der Politik mit allen geeigneten Maßnahmen bekämpft werden. Bund, Länder und Kommunen sind hier gefordert. Bislang stehen jedoch keine verlässlichen Daten und Statistiken darüber zur Verfügung, wie viele Menschen tatsächlich von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Das soll sich ändern.

Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung debattiert (Drs. 19/15651). Damit kommt sie einer langjährigen Forderung sozialpolitischer Verbände und der Länder nach.

Mit der Einführung solch einer gesetzlich geregelten Bundesstatistik schafft die Koalition erstmals eine solide Datengrundlage zur Wohnungslosigkeit in Deutschland. Eine aussagefähige Statistik soll dazu beitragen, um vor Ort passende Maßnahmen und Präventionsprogramme zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf den Weg zu bringen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Dienstag auf ihrer Fraktionssitzung das Positionspapier „Ein Wegweiser in die Selbstverständlichkeit – Gleichstellung in allen Lebensbereichen“ beschlossen. Darin fordert sie neben einem Aktionsplan für die Gleichstellungspolitik der gesamten Bundesregierung vor allem die Einrichtung einer Bundesstiftung bzw. eines Bundesinstituts zur Förderung von Frauen in Gesellschaft, Politik und Parlamenten, in Wirtschaft und Wissenschaft.

In dem Papier heißt es: „Die Förderung von gleichen Chancen ist Kernforderung jeder sozialdemokratischen Politik. Nicht nur, aber insbesondere in gleichstellungspolitischen Fragen. Und das seit über 150 Jahren. Trotz unserer Erfolge in den vergangenen Jahren sind Macht, Geld und Zeit noch immer ungerecht verteilt. Wir wollen erreichen, dass Frauen und Männer auf ihrem Lebensweg die gleichen Chancen haben, an der Verteilung teilzuhaben – das unterscheidet uns bis heute von der Union.

Gleiche Bildungschancen, eine gerechte Bezahlung, eine echte Anerkennung von Sorgearbeit und die verstärkte Förderung von Frauen in Führungspositionen sind Zwischenziele auf dem gemeinsamen Weg zur Verwirklichung einer Gleichstellung der Geschlechter.“

Die neue Bundessstiftung soll sich demnach mit der Gleichstellung von Frauen und Männern in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft auseinandersetzen.

Indem sie etwa:
• kontinuierlich geschlechterdifferenzierte Daten aufbereitet, bewertet und diese auf konkrete Maßnahmen transferiert,
• die Ursachen unterschiedlicher Lebenslagen von Frauen und Männern klärt,
• aus Forschungsergebnissen Handlungsempfehlungen und Strategien für die Politik ableitet und diese berät,
• gleichstellungspolitische Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft sowie Gleichstellung in der Praxis und vor Ort stärkt und
• im breiten Dialog mit der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit steht.

Im Koalitionsvertrag ist laut dem Beschluss eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie verankert: Ein Aktionsplan zum Abbau struktureller Benachteiligung, der von allen Ressorts umgesetzt wird, ist Bestandteil der Gleichstellungsstrategie und soll die Vorhaben bündeln. Durch diese Gleichstellungstrategie wird Geschlechtergerechtigkeit zur Richtschnur der gesamten Bundesregierung.

Wesentlich für die Verwirklichung der Gleichstellung seien:
• Die Arbeitswelt der Zukunft – Anerkennung für alle
• Familie und Beruf für alle
• Macht, Vorbild, Teilhabe – Frauen in allen Sphären
• Typisch Frau? – Stereotype aufbrechen, Sexismus und Gewalt stoppen
• Gleichberechtigung über den Tellerrand – Europa- und Außenpolitik
• Die Arbeitswelt der Zukunft – Anerkennung für alle

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

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Die Stadtwerke Konstanz und Lindau arbeiten gemeinsam mit der österreichischen Firma Kabel-TV Lampert an einer Lösung, die das Schweizer Fernsehen an den Bodensee zurückholen könnte. Das könnte eine Chance für den Hochrhein sein, mitversorgt zu werden.

Keine Ausnahmegenehmigung für Abtransport von Schadholz über die Sauschwänzlebahn

Das Regierungspräsidium Freiburg lehnt eine Winterbefahrung der Sauschwänzlebahn durch die Bahnbetriebe Blumberg ab, weil die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Mopsfledermaus schwerer wiegen als die Interessen Holzvermarktung und Waldschutz.

25. Weltklimakonferenz in Madrid

Die Weltklimakonferenz in Madrid ist heute mit zwei Tagen Verspätung zu Ende gegangen. Zu den Beschlüssen zählte ein Aufruf zu höheren Klimaschutzzusagen im nächsten Jahr.

Neue Runde für die Förderung kommunaler Klimaschutzprojekte startet am 1. Januar 2020

Für Kommunen wird es ab dem 1. Januar 2020 noch einfacher werden, Fördergelder über die Kommunalrichtlinie zu beantragen. Die Antragstellung ist ab 2020 ganzjährig möglich. Zudem wird die Höhe der Mindestzuwendungsbeträge für Radverkehrsprojekte herabgesetzt.

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„Stadt, Land, Flucht?!“ – Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag

Zum siebzehnten Mal lädt der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e.V. 25 Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten zwischen 16 und 20 Jahren zu einem einwöchigen Workshop vom 21. März bis 28. März 2020 nach Berlin ein.

Mitglieder des Waldshuter Forum 68 im Gespräch über Klima- und Umweltschutz

Eingeladen nach Waldshut hat das Forum 68 zum Themenabend „Klima- und Umweltschutz“. Dabei standen insbesondere drei Schwerpunktthemen auf der Tagesordnung:
Foto: Büro Rita Schwarzelühr-Sutter

Klimaschutzveranstaltung in Staufen

Zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung zum Thema „Das Klimapaket der Bundesregierung - prima Klima für die Kommune?!" hatte am Dienstagabend der SPD Ortsverein Staufen eingeladen. Die wichtige Rolle der Kommunen stand im Mittelpunkt unserer Diskussion: