Schwarzelühr-Sutter: „Wir dürfen beim Thema nukleare Sicherung nicht nachlassen“
07.12.2016 Die Bundesregierung dringt darauf, den Schutz vor terroristischen Anschlägen mit Nuklearmaterial weltweit zu verstärken. „Wir dürfen beim Thema nukleare Sicherung nicht nachlassen“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesumweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter auf der heute beginnenden Internationalen Konferenz zur nuklearen Sicherung in Wien. Nach der Erweiterung des internationalen Übereinkommens zum physischen Schutz von Kernmaterial müsse nun der zweite Schritt getan werden. „Jetzt ist es an der Zeit, auch für sonstige radioaktive Stoffe international rechtsverbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen“, sagte Schwarzelühr-Sutter.
Deutschland ist Vorreiter auf dem Gebiet der Sicherung von sogenannten „sonstigen radioaktiven Stoffen“. Bereits im Rahmen der 2008 von US-Präsident Obama initiierten Nukleargipfeltreffens setzte Deutschland dieses Thema auf die internationale Agenda.
Die Internationale Konferenz zur nuklearen Sicherung findet vom 5. bis 9. Dezember in Wien statt. Dem heute stattfindenden hochrangigen Ministersegment wird eine am Dienstag beginnende Fachtagung folgen. Die politischen Impulse werden unmittelbar in die inhaltlichen Diskussionen der etwa 2000 Teilnehmer aus über 80 Ländern einfließen.
Hintergrundinformation:
Die Bundesrepublik Deutschland ist dem internationalen Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial am 26. Oktober 1979 beigetreten. Mit der im April 2016 erfolgten Änderung des Übereinkommens wurden der Anwendungsbereich und das Ziel umfassend erweitert. Das Übereinkommen, das sich bisher auf den Schutz des nuklearen Materials bei Transporten bezog, wurde auch auf Atomanlagen ausgeweitet.
Die Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, mit einem nationalen System das Kernmaterial bei jeglicher friedlicher Nutzung nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Sabotage zu schützen und die radiologischen Folgen von Sabotageakten auf ein Mindestmaß zu beschränken. Auch der Katalog strafbewehrter Handlungen und die Regeln für die internationale Zusammenarbeit wurden erweitert.
Quelle: BMUB