Spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zum 1. Januar – Bundesteilhabegesetz tritt in Kraft
22.12.2016 Anfang Dezember hatte der Deutsche Bundestag dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zugestimmt, Mitte Dezember folgte der Bundesrat. Bereits zum 1. Januar des kommenden Jahres werden erste Maßnahmen des neuen Gesetzes in Kraft treten und das Leben für Menschen mit Behinderungen verbessern.
„Uns war es wichtig, dass die sinnvollen und notwendigen Maßnahmen schnell umgesetzt werden können. Durch die Erhöhung von Freibeträgen für Erwerbseinkommen und für Barvermögen ermöglichen wir Beziehern von Leistungen der Eingliederungshilfe mehr teilhabe und Selbstbestimmung. Außerdem verbessern wir die Bedingungen für Werkstattbeschäftigte“, so die Parlamentarische Staatssekretärin und SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
„Wir stärken aber auch die Schwerbehindertenvertretungen und setzen mit dem Bundesteilhabegesetz ein wichtiges Zeichen für einen inklusiven Arbeitsmarkt“, ergänzt die SPD-Bundestagsabgeordnete weiter.
Zum Hintergrund:
Das Bundesteilhabegesetz sieht viele Verbesserungen im Sinne der Menschen mit Behinderungen vor. Für Bezieher von Leistungen der Eingliederungshilfe erhöhen sich die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich und für Barvermögen von bisher 2.600 um 25.000 Euro auf dann 27.600 Euro, also mehr als das Zehnfache. Für Werkstattbeschäftigte verdoppelt sich das Arbeitsförderungsgeld und durch eine Erhöhung des Freibetrags wird weniger Werkstattentgelt auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Zum 1. April 2017 wird zudem der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 auf 5.000 Euro angehoben – hiervon profitieren zum Beispiel Bezieher der Blindenhilfe und viele Werkstattbeschäftigte, die Leistungen der Grundsicherung erhalten.
Die Schwerbehindertenvertretungen erhalten zum 1. Januar mehr Ansprüche auf Freistellungen und Fortbildungen. Zugleich soll eine neue „Wirksamkeitsklausel“ dafür sorgen, dass Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretungen bei Kündigungen von schwerbehinderten Mitarbeitern zukünftig besser einbeziehen.
Auch in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen stärkt das neue Gesetz die Rechte der Beschäftigten. Für besonders wichtige Angelegenheiten wie z. B. Entlohnungsgrundsätze hat der Werkstattrat künftig erstmals ein Mitbestimmungsrecht.
Das Bundesteilhabegesetz tritt schrittweise in Kraft. Die künftige personenzentrierte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe wird zum 1. Januar 2020 wirksam, da für die verschiedenen Anpassungen ein mehrjähriger Übergangszeitraum erforderlich ist. Dann gelten auch der nochmals erhöhte Vermögensfreibetrag von rund 50.000 Euro und die Anrechnungsfreiheit von Partnereinkommen und -vermögen.