Start des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“
24.11.2015 Im Hinblick auf den Zuzug der vielen von Krieg und Terror bedrohten Flüchtlinge in unser Land ist es wichtig, dass wir die Flüchtlinge bei der Integration in unsere Gesellschaft tatkräftig unterstützen. Der neue Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ist ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Stärkung unserer Willkommenskultur. Damit unterstützen wir das Engagement für Flüchtlinge genauso wie das Engagement von Flüchtlingen, die bei uns ein neues Zuhause finden wollen. Ich freue mich, dass das Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ bereits jetzt starten kann“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
Die bis zu 10.000 zusätzlichen BFD-Plätze mit Flüchtlingsbezug sind außer für deutsche Freiwillige auch offen für Asylberechtigte, Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU und Asylbewerberinnen und Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist.
Der Flüchtlingsbezug muss beim Abschluss einer BFD-Vereinbarung im Sonderprogramm begründet werden. Dabei stehen folgende Kategorien zur Auswahl:
Die Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen bei ihrer Unterbringung und Versorgung (z.B. in Flüchtlingseinrichtungen, Unterkünften u. ä.)
– Die unmittelbare Unterstützung und Hilfe für Flüchtlinge bei ihrer gesellschaftlichen Orientierung und Integration im Alltag (z.B. als Integrationslotsinnen- und Integrationslotsen, als Begleitung zu Behördengängen und Arztbesuchen, als Übersetzungshelferin und Übersetzungshelfer u. ä.)
– Die Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im Bildungsbereich (z. B. Kitas, Schulen, Erwachsenen- bildungsformate u. ä.)
-Die Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im integrationsorientierten Freizeitbereich (Sport, [Kultur, Jugendarbeit u. ä.)
-Die Koordinierung und Organisation von bürgerschaftlichem Engagement zu Gunsten von Flüchtlingen (z.B.Sortierung und Weitergabe von Sachspenden, Lebensmittelverteilung, Einsatzplanung von ehrenamtlichen Helfern u. ä.)
-Die oder der Freiwillige sind selber Flüchtling im Sinne des Sonderprogramms
Bei einem BFD-Einsatz von Flüchtlingen sind bei Bedarf Intensivsprachkurse von 4 Wochen zu Dienstbeginn vorgesehen sowie einsatzbegleitende Maßnahmen zur Erlangung bzw. Verbesserung deutscher Sprachkenntnisse möglich. Die Verteilung des Sonderkontingentes von bis zu 10.000 BFD-Stellen erfolgt jeweils hälftig auf die Zentralstelle BAFzA, die im Wesentlichen für die Kommunen und für nicht verbandlich organisierte Einsatzstellen als Zentralstelle fungiert, sowie auf die verbandlichen Zentralstellen. Das BAFzA-Kontingent von 5.000 BFD-Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug wird nach dem „Königsteiner Schlüssel“ auf die verschiedenen Bundesländer verteilt, wobei in der Feinsteuerung Differenzen zwischen dem „Königsteiner Schlüssel“ und der tatsächlichen Flüchtlingsverteilung berücksichtigt werden. Dieser Verteilungsschlüssel ist mit den kommunalen Spitzenverbänden abgesprochen. Auch die verbandlichen Zentralstellen sollen sich am Königsteiner Schlüssel orientieren.
Eine Buchung von BFD-Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug ist ab dem 24. November 2015 möglich und ist bis zum 31. Dezember 2018 befristet. Sämtliche praktischen Informationen und Formulare sind unter www.bundesfreiwilligendienst.de verfügbar.