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Empfang der Schweizer TV-Sender im deutschen Grenzgebiet

Die Stadtwerke Konstanz und Lindau arbeiten gemeinsam mit der österreichischen Firma Kabel-TV Lampert an einer Lösung, die das Schweizer Fernsehen an den Bodensee zurückholen könnte. Das könnte eine Chance für den Hochrhein sein, mitversorgt zu werden.

Gerne habe ich mich an die Kabel-TV Lampert gewandt, da diese eine Funkkonzession des Schweizer Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) erworben und einen Sendemast auf dem Hohen Kasten in Betrieb genommen haben, der einen Overspill („Überfließen“ von Antennensignalen jenseits des eigenen Rundfunkgebiets bzw. der Landesgrenze) für das österreichische Vorarlberg und damit die Weiterverbreitung der Schweizer Sender SRF1 und SRF zwei wiederermöglicht. Zuvor hatte die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG im Juni 2019 u.a. aus Kostengründen die Ausstrahlung der Schweizer TV-Sender über DVB-T (Terrestrik) abgeschaltet.

In ihrem Antwortschreiben teilt die Unternehmensleiterin der Kabel TV Lampert, Karoline Lampert, mit, dass die Stadtwerke Konstanz und Lindau nach der Wiederinbetriebnahme des Senders Hoher Kasten, im bayerischen Lindau eine Testmessung vornehmen werden um festzustellen, ob es entgegen der Erwartung eventuell doch zu einem Overspill in das deutsche Staatsgebiet kommt. In diesem Falle könnte das Signal in das deutsche Kabelnetz eingespeist und weitergeleitet werden.

Weiterhin erklärt Karoline Lampert, dass das Geschäftsmodell der Kabel-TV Lampert auch für Südbaden interessant sein könnte. Hierfür müssten sich weitere Netze, insbesondere die beiden großen überregionalen Netzbetreiber Vodafone/ Unitymedia und Deutsche Telekom an den Kosten für die Funkkonzession der BAKOM und der Inbetriebnahme einer Sendeanlage beteiligen, da dann ein vernünftiger Preis pro Kunde erzielt werden könne. Dafür bräuchte es grundsätzlich nur einen im Grenzgebiet tätigen deutschen Kabelnetzbetreiber, der als offizieller Kopf einer Gruppe von weiteren Netzbetreibern unter seinem Namen eine Funkkonzession beantragen würde.

Damit wir eine gemeinsame Lösung für die gesamte Region Hochrhein-Bodensee finden, werde ich mich an die Stadtwerke Konstanz und Lindau wenden.

 

Keine Ausnahmegenehmigung für Abtransport von Schadholz über die Sauschwänzlebahn

Das Regierungspräsidium Freiburg lehnt eine Winterbefahrung der Sauschwänzlebahn durch die Bahnbetriebe Blumberg ab, weil die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Mopsfledermaus schwerer wiegen als die Interessen Holzvermarktung und Waldschutz.

Ich halte die Entscheidung zugunsten gefährdeter Arten wie der Mopsfledermaus für richtig. Funde dieser Fledermaus sind sehr selten, deswegen steht sie auf der Roten Liste gefährdeter Arten der Weltnaturschutzunion IUCN. Die Mopsfledermaus wird von der Europäischen Union in den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie geführt und gilt somit als streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. In Deutschland ist die Mopsfledermaus als eine Verantwortungsart innerhalb der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung eingestuft.

Eine Anfrage bei der für den Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes zuständigen Stelle hatte ergeben, unter welchen Bedingungen der Abtransport von Borkenkäferholz über die so genannte Sauschwänzlebahn (Weizen–Blumberg) im Winter möglich wäre.

Darum hatten die Bahnbetriebe Blumberg gebeten, die mit dem Abtransport von großen Mengen borkenkäferbefallenen Schadholzes beauftragt worden sind. Ein Ausweichen auf Lastkraftwagen sei aus ihrer Sicht weder den Straßenanwohnern zuzumuten noch wirtschaftlich darstellbar. Käferholz müsse jedoch zügig abtransportiert und verwertet werden, um ein Ausbreiten der Borkenkäferpopulation zu verhindern und um die Waldbestände zu schützen.

In ihrem Antwortschreiben beruft sich Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer auf die vertragliche Abmachung mit den Bahnbetrieben Blumberg vom Oktober 2018, nach der aus Artenschutzgründen der Weiler Kehrtunnel und der Kehrtunnel Stockhalde vom 1. November bis 31. März nicht befahren werden dürfen.

Zur Begründung führt das Regierungspräsidium den Schutz der bedrohten Mopsfledermaus auf, die in den Tunneln ihr Winterquartier hat. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, Tiere geschützter Arten zu töten, während der Überwinterungszeit erheblich zu stören oder ihre Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.

Zwar sei es aus forstlicher Sicht für Holzvermarktung und Waldschutz wünschenswert, wenn die Holzabfuhr weitestgehend über die Schiene erfolge. Dies sei aber nur in den Sommermonaten möglich. Es sei nicht ersichtlich, wie die Einhaltung des Artenschutzes bei zusätzlichen Fahrten während der Winterruhe der Tiere gewährleistet werden könne.

Aus Sicht des Regierungspräsidiums kann einer Ausnahme außerdem nicht zugestimmt werden, da sich die von den Bahnbetrieben Blumberg beschriebenen forstlichen Schäden mit anderen Mitteln hinreichend abwenden lassen würden. Überwiegend werde Holz aus dem Forst mittels LKW abtransportiert, so auch bisher im Landkreis Waldshut. Während des Winterbetriebs stehe der bisher und auch andernorts übliche Abtransport mit LKW zur Verfügung.

Zudem bestehe über die Wintermonate aus Waldschutzsicht keine erhöhte Gefahr durch Ausflug und Weiterentwicklung der Borkenkäfer, weil diese sich in der sog. Diapause unter der Rinde der gepolterten bzw. gelagerten Hölzer befinden würden. Eine akute Gefahr durch den Ausflug der sog. Überwinterungskäfer für stehende Waldbestände ergebe sich erst abhängig von der Temperaturentwicklung im Frühjahr.

Schließlich habe das Regierungspräsidium die Bahnbetriebe über die Möglichkeit einzelner Fahrten im November und ab der zweiten Märzhälfte bei Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen informiert. Voraussetzung hierfür sei die Aussage eines Gutachters auf Grundlage der Zählung der Tiere und der Wetterprognose, ob und für wie viele Tage eine Tunneldurchfahrt möglich wäre.

 

25. Weltklimakonferenz in Madrid

Die Weltklimakonferenz in Madrid ist heute mit zwei Tagen Verspätung zu Ende gegangen. Zu den Beschlüssen zählte ein Aufruf zu höheren Klimaschutzzusagen im nächsten Jahr. Die Europäische Union hatte bereits beim Europäischen Rat in dieser Woche beschlossen, bis 2050 klimaneutral zu werden und ihr Klimaziel für 2030 zu überarbeiten. Dafür gab es viel Anerkennung, gerade von kleinen Inselstaaten, die besonders vom Klimawandel bedroht sind. Bis zur nächsten Weltklimakonferenz Ende 2020 in Glasgow sollen alle Vertragsstaaten überarbeitete Klimaschutzzusagen für das nächste Jahrzehnt sowie eine Langfriststrategie bis 2050 vorlegen.

Die EU-Kommission wird bis zum Sommer 2020 einen Plan vorlegen, um das Klimaziel der EU von derzeit 40 Prozent weniger CO2 gegenüber 1990 auf 50 bis 55 Prozent zu erhöhen. Als EU-Ratspräsidentschaft wird Deutschland im zweiten Halbjahr 2020 dabei eine wichtige Rolle spielen. Dabei wird es auch darum gehen, andere große Volkswirtschaften zu einem gemeinsamen Vorangehen zu bewegen. Die gemeinsamen Gipfel der EU mit China spielen dabei eine wichtige Rolle.

Bei der Klimakonferenz in Madrid ging es auch darum, festzulegen, nach welchen Regeln die CO2-Einsparungen aus internationalen Klimaschutzprojekten angerechnet werden („Marktmechanismen“). Die EU und zahlreiche andere ambitionierte Staaten hatten sich dafür eingesetzt, dass diese Mechanismen die bestehenden Pariser Klimaschutzziele nicht verwässern dürfen. Am Ende gab es Fortschritte, die eine Entscheidung im nächsten Jahr möglich erscheinen lassen.

Diese Klimakonferenz war weniger von konkreten Verhandlungen über Regeln geprägt als frühere Weltklimakonferenzen. Dafür stand in vielen bi- und multilateralen Gesprächen der Austausch im Vordergrund, wie die jeweiligen Staaten ihre Klimaschutzpolitik verbessern können.

 

Quelle: BMU

Neue Runde für die Förderung kommunaler Klimaschutzprojekte startet am 1. Januar 2020

Anträge künftig ganzjährig möglich / Förderung für Radverkehrsprojekte schon ab 5.000 Euro

Für Kommunen wird es ab dem 1. Januar 2020 noch einfacher werden, Fördergelder über die Kommunalrichtlinie zu beantragen. Die Antragstellung ist ab 2020 ganzjährig möglich. Zudem wird die Höhe der Mindestzuwendungsbeträge für Radverkehrsprojekte herabgesetzt. Das Bundesumweltministerium möchte damit den Kommunen größeren Spielraum geben, ihre Klimaschutzprojekte vor Ort schnell und erfolgreich umzusetzen.

Neben der ganzjährigen Antragstellung wurde der Mindestzuwendungsbetrag für Mobilitätsstationen und Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs von je 10.000 Euro auf 5.000 Euro abgesenkt. Damit soll es insbesondere kleinen Gemeinden erleichtert werden, Radverkehrsprojekte umzusetzen. Ferner haben Antragsteller künftig die Möglichkeit im Rahmen der Fokusberatung neben Maßnahmen, die über die Kommunalrichtlinie gefördert werden, auch andere wirkungsvolle Instrumente zur Reduzierung von Treibhausgasen einzusetzen. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen, die grundsätzlich über Bundes- oder Landesprogramme förderfähig sind.

Anträge können ab dem 1. Januar 2020 beim Projektträger Jülich (PtJ) gestellt werden. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich direkt an den PtJ per Telefon unter 030 20199 577 oder per E-Mail an: ptj-ksi@fz-juelich.de.

Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenlose Beratung an (telefonisch: unter 030 39001-170 oder per E-Mail: skkk@klimaschutz.de).

Quelle: BMU

Familienzentrum Hochrhein in Lauchringen profitiert von Bundesmittel

Der Deutsche Bundestag hat den Bundeszuschuss für die rund 540 Mehrgenerationenhäuser für das Haushaltsjahr 2020 um 10.000 Euro pro Haus erhöht.

Die Erhöhung des Bundeszuschusses ist nicht zuletzt auch eine Anerkennung für wertvolle Arbeit der Mehrgenerationenhäuser. Als Patin des Familienzentrums Hochrhein freue ich mich umso mehr, dass auch die einzige Einrichtung bei uns im Landkreis von den zusätzlichen Mitteln profitieren kann. Generationen-übergreifende Orte werden für unsere immer älter und bunter werdende Gesellschaft immer wichtiger und sind auch eine Ant-wort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels.

Bisher standen den Mehrgenerationenhäusern Zuschüsse von insgesamt 40.000 Euro zur Verfügung, wobei sich der Bundeszuschuss auf 30.000 belief und Kommune bzw. Land weitere 10.000 Euro zur Verfügung stellten. Bei gleichbleibendem Anteil von Land und Kommune und einem erhöhten Bundeszuschuss um 10.000 Euro auf 40.000 Euro stehen den Häusern künftig 50.000 Euro insgesamt an Mitteln zur Verfügung.

 

„Stadt, Land, Flucht?!“ – Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag

Zum siebzehnten Mal lädt der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e.V. 25 Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten zwischen 16 und 20 Jahren zu einem einwöchigen Workshop vom 21. März bis 28. März 2020 nach Berlin ein.

Unter der Schirmherrschaft von Thomas Oppermann, Vizepräsident des Deutschen Bundestages, erwartet die medieninteressierten Jugendlichen ein spannendes und abwechslungsreiches Workshop-Programm zum medialen und politisch-parlamentarischen Alltag in der Bundeshauptstadt. Sie werden u.a. in einer Redaktion hospitieren, eine Plenarsitzung besuchen und an der Erstellung einer eigenen Zeitung mitarbeiten.

Unter dem Titel „Stadt, Land, Flucht?! – Lebens- und Wohnräume heute und in Zukunft“ werden sich die Jugendlichen im Rahmen des Workshops mit den Herausforderungen für Städte aufgrund ansteigender Zuwanderung, z.B. in Bezug auf die Wohnraumsituation und die Organisation des Lebens in Städten, auseinandersetzen. Dem werden die Auswirkungen sinkender Einwohnerzahlen für ländliche Kommunen, z. B. auf die örtliche Infrastruktur, gegenübergestellt.

Das ist eine tolle Chance für junge Menschen aus Südbaden, einmal hinter die Kulissen der Berliner Republik zu schauen und sich kreativ mit der dringenden Frage zu beschäftigen, wie wir in Zukunft leben wollen.

 

Mitglieder des Waldshuter Forum 68 im Gespräch über Klima- und Umweltschutz

Eingeladen nach Waldshut hat das Forum 68 zum Themenabend „Klima- und Umweltschutz“. Dabei standen insbesondere drei Schwerpunktthemen auf der Tagesordnung:

Beim vorgestrigen Gespräch und Vortrag mit den Mitgliedern des Forum 68 zum Klima- und Umweltschutz haben wir uns auf drei brandaktuelle Themen konzentriert: Die aktuelle Klimapolitik der Bundesregierung, das fortschreitende Insektensterben und die riesigen Mengen von Verpackungs- und Plastikmüll. Mit dem Klimaschutzgesetz, dem Aktionsprogramm Insektenschutz und dem Plastiktütenverbot packt die Bundesregierung diese Herausforderungen aktiv an.

Als eine von drei aktuellen Präsidentinnen des Forum 68 begrüßte Renate Daniels die Gäste. Nach einer Einführung in die aktuelle Klima- und Umweltschutzpolitik der Bundesregierung entwickelte sich eine intensive Diskussion über den aktuellen Lebenswandel der Menschen und die dringende Notwendigkeit eines Umdenkens hin zu einer nachhaltigen und verzichtbereiten Gesellschaft. Mitglieder des Forum 68 forderten in diesem Zusammenhang nachdrücklich mehr Ehrlichkeit zu den Folgen der Klimamaßnahmen ein: „Klar sagen, was ist, was kommt und was dann nicht mehr geht“. Das wichtige Thema Klimaschutz steht mit Fridays for future mehr denn je in der Öffentlichkeit. Dass die Menschen dieses Thema bewegt, hat sich auch in der intensiven Diskussion in Waldshut gezeigt. Dieses Momentum wollen und müssen wir nutzen. Mit einer ambitionierten und sozialverträglichen Klimaschutzpolitik haben wir hier den richtigen Weg eingeschlagen.

 

Klimaschutzveranstaltung in Staufen

Zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung zum Thema „Das Klimapaket der Bundesregierung – prima Klima für die Kommune?!“ hatte am Dienstagabend der SPD Ortsverein Staufen eingeladen. Die wichtige Rolle der Kommunen stand im Mittelpunkt unserer Diskussion:

Die Unterstützung und das Engagement der Kommunen sind für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik unverzichtbar. Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung haben wir wichtige Weichen für einen verlässlichen Weg hin zur Treibhausgasneutralität gestellt. Es wird jetzt auch insbesondere auf unsere Städte und Gemeinden sowie jeden Einzelnen von uns ankommen, ob wir unsere Klimaschutzziele erreichen. Die Kommunen erhalten zu ihren Bemühungen für mehr Klimaschutz entscheidende und wichtige Unterstützung vom Bund. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert der Bund wichtige Projekte vor Ort. Hier in Staufen wurde mit Unterstützung des Bundes bereits die Straßenbeleuchtung saniert und eine Mobilstation für Fahrräder am Bahnhof Staufen eingerichtet. ‚Global denken, lokal handeln‘ – das ist das Motto für eine erfolgreiche Klimaschutzarbeit vor Ort in unseren Städten und Gemeinden.

Nach einer kurzen Begrüßung durch den stellvertretenden Ortsvereinsvorsitzenden Henry Kesper und Bürgermeister Michael Benitz führte ich mit einer Kurzpräsentation in das Thema ein. Die anschließende Diskussion wurde von Dagmar Endle, Ortsvereinsvorsitzende der SPD Staufen moderiert.

Das Thema Klimaschutz steht gerade jetzt in Zeiten von Fridays for future mehr denn je in der Öffentlichkeit. Dass die Menschen dieses Thema bewegt, hat sich auch in der intensiven Diskussion hier in Staufen gezeigt. Dieses Momentum wollen und müssen wir nutzen und mit einer ambitionierten und sozialverträglichen Klimaschutzpolitik haben wir hier den richtigen Weg eingeschlagen.